Errichtung eines Parkhauses (offene Großgarage)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Parkhauses (offene Großgarage)
Planung und Erstellung eines Parkhauses
Hauptstraße/Bergstraße, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Parkhaus in Stahl-Skelettkonstruktion in Verbundbauweise als offene Großgarage auf 8 Halbebenen:
Bruttorauminhalt (BRI):ca. 26.925 m3
Brutto-Geschoßfläche (BGF):ca. 11.345 m2
Länge : ca. 84,60 m (inkl. Treppenhäusern ca. 87,46 m)
Breite : ca. 33,30 m
Stellplatzbreite : 2,70 m
Stützenraster : 2,50-2,70m; Fahr- u. Parkflächen stützenfrei
Fahrgassenbreite : ≥ 6,00m
Geschosshöhe : ≥ 2,75 m
Lichte Geschosshöhe :≥ 2,10 m
Anzahl der Parkebenen (Split-Level): 8 (Ebenen -1 bis 6; Zufahrtsebene = 0)
Anzahl Stellplätze :≥ 401, davon 15 Behinderten-Parkplätze
Verkehrslasten : 3,5 kN/m2 auf den Parkdecks; 5,0 kN/m2 auf Rampen
Fahrradabstellbereich: abgetrennt in Ebene 0 mit abwechselnder Hoch-Tiefstellung für ca. 25 Fahrräder
Treppenhäuser: 2 außenliegende Stahlbetontreppenhäuser mit einseitiger Glasfassade
Aufzugsanlage: 1 St. Personenaufzug, behindertengerecht
Fassaden: ca. 1.185 m2 Holzfassadenbereiche aus auf Lücke (120 mm) gesetzten senkrechten Lärchenholzbalken 80/180mm
ca. 60 m2 PV-Modulfassade inkl. sämtl. Zubehör
Restfassadenflächen offen bzw. Brüstungsgitter mit Anprallschutz
Ausstattung: Schrankenanlagen für je 2 X Ein- und Ausfahrt
2 St. Zahlautomaten
Parkleitsystem mit Einzelplatzerfassung
≥ 134 Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität (nach GEIG)
10 Elektro-Ladepunkte
komplette Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
komplette Beschilderung, Markierungsarbeiten und Fluchtwegkennzeichnung
Brandschutz: Löschwasser-Erdtank, Nutzvolumen mind. 96 m3 inkl. sämtl. Zubehör
trockene Steigleitungen in beiden Treppenhäusern
halbstationäre Sprühwasser-Löschanlage im Fassadenbereich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister/Handelsregister
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Kranken- bzw. Sozialkasse(n)
- sowie Auskünfte gemäß Formblatt 124 / EEE
- Nachweise des Allgemeinen Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angaben über die beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufsgruppen
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Bestätigung über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit mindestens 2.000.000 € Deckungssumme pauschal für Personen- und Vermögensschäden
- sowie Auskünfte gemäß Formblatt 124 / EEE
- Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen (unabhängig von Betriebszugehörigkeit)
- Nachweise über berufliche Befähigung (Ausbildungsnachweise)
- Referenzen über die Durchführung gleichartiger Leistungen
- Auskunft über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
- Auskünfte gemäß Formblatt 124 / EEE
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe I.1)
Raum 319A
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen nach VOB §14 EU
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/