Lautsprecheranlage, Kombi (LSA Kombi) Referenznummer der Bekanntmachung: Q/U2DF/NA224/HA294
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lautsprecheranlage, Kombi (LSA Kombi)
Lautsprecheranlage, Kombi (LSA Kombi)
Mit der Lautsprecheranlage (LSA Kombi) und der Lautsprecheranlage Ergänzungsausstattung (LSA Kombi Erweiterung) soll eine universelle Lautsprecheranlage zur Beschallung von
- Antrete- Plätzen
- Übungsgeländen und Schießbahnen,
- Sporthallen, Sportplätzen oder Sportanlagen
- Sälen, Unterrichts- und Konferenzräumen
für dort stattfindende
- Gelöbnisse, Kommandoübergaben und Appelle
- Lehr-, Plan- und Gefechtsübungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Familienbetreuung
- Vorträge, Einweisungen, Symposien und Tagungen
- Empfänge und Veranstaltungen geselliger Art
- Sportveranstaltungen o.ä.
beschafft werden.
Die Lautsprecheranlage (LSA Kombi) und die Lautsprecheranlage Ergänzungsausstattung (LSA Kombi Erweiterung) soll in allen Organisationsbereichen der Bundeswehr zum Einsatz kommen.
Bundeswehr Materialdepot Rheine
Betriebsführung Wareneingang
Kleinbeinstr. 35
48432 Rheine
385 Lautsprecherausstattung (LSA Kombi) davon 43 als Option
298 Lautsprecherausstattung (LSA Erweiterung) davon 90 als Option
1. Lieferung von bis zu 43 Sätzen Hauptsystem Grundausstattung LtsprAnlg Beschallungstiefe 100m (LSA Kombi) nebst Zubehör gem. Ziff. 3.1.1 und den jeweiligen Dokumenten gem Ziff. 3.2 der LB
2. Lieferung von bis zu 90 Sätzen Zusatzsystem - Ergänzungsausstattung LtsprAnlg Beschallungstiefe 100m ErgAusstg plus 100m (LSA Kombi Erweiterung) nebst Zubehör gem. Ziff. 3.1.2 und den jeweiligen Dokumenten gem. Ziff. 3.2 der LB
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer
- Eignungsnachweise einschließlich Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlußgründe (BAAINBw B-V- 034 (VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit