Stadtgebiet Koblenz-Rahmenvertrag Baumpflege Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-67-2921-T
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtgebiet Koblenz-Rahmenvertrag Baumpflege
Baumpflege zur Herstellung der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Fehlentwicklungen sowie zur Erhaltung der Vitalität des Baumbestands
Meisterbetrieb 1 und 3
Stadtgebiet Koblenz 56068 Koblenz
Los 1: Meisterbereich 1 und 3 (Innenstadt und rechte Rheinseite)
Im Los 1 befinden sich etwa 28.890 Bäume, aufgeteilt in 12.415 Einzelbäume sowie 16.480 Bäume in waldartigen Beständen.
Die Ausführung beginnt mit der Auftragsvergabe im
Januar 2024 und endet jährlich zum 31. Dezember.
In beiderseitigem Einverständnis können die
Pflegearbeiten in den drei Folgejahren fortgeführt
werden. Ende der Gesamtlaufzeit ist der 31.
Dezember 2027.
Meisterbereich links der Mosel und Karthause
Stadtgebiet Koblenz 56068 Koblenz
Im Los 2 befinden sich 42.000 Bäume, aufgeteilt in 16.370 Einzelbäume sowie 25.630 Bäume in waldartigen Beständen.
Die Ausführung beginnt mit der Auftragsvergabe im
Januar 2024 und endet jährlich zum 31. Dezember.
In beiderseitigem Einverständnis können die
Pflegearbeiten in den drei Folgejahren fortgeführt
werden. Ende der Gesamtlaufzeit ist der 31.
Dezember 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Eigenerklärung bzw. Nachweis über die personelle Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
Nachweis der fachlichen Qualifikation von Mitarbeitern (Schulungsnachweise/Fortbildungsmaßnahmen):
- Mindestqualifikation European Treeworker, alternativ Nachweis über 3 Jahre Berufspraxis mit der
Hubarbeitsbühne bzw. SKT
- Nachweis der Qualikation von Mitarbeitern als Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung sowie zertifizierter Baumkontrolleure im Betrieb. Auf Abruf ist entsprechendes Personal vorzuhalten.
- Qualifikation mindestens eines Mitarbeiters gemäß MVAS 99 auf der Baustelle
- Nachweise über mindestens zwei regelmäßige Weiterqualifizierungen von Mitarbeitern (z.B. neue
Schadbilder an Bäumen etc.) der letzten drei Jahre
- Bei/nach dem Vorliegen von besonderen Wetterereignissen (Sturm, Eisregen etc.) sind auf
Abruf durch den AG bis zu drei Kolonnen innerhalb von 24 Stunden vorzuhalten (auch an
Wochenenden und Feiertagen)
2. Eigenerklärung bzw. Nachweis der technischen Qualifikation:
- Liste über die technische Ausstattung mit Angabe der Fabrikate, Arbeitshöhen, Gewicht usw.
der einzusetzenden Hubarbeitsbühnen und Entsorgungseinheiten
- ein Raupensteiger (Mindesthöhe 30 m, maximal zulässiges Gesamtgewicht
4300 kg) ist mindestens auf der Baustelle vorzuhalten
- die eingesetzten Hubarbeitsbühnen müssen mit der rot-weiß-roten retroreflektierenden
Sicherheitskennung nach DIN 30710 (Folie Typ 2 nach DIN 67520, Teil 2) ausgestattet sein
- die eingesetzten Zug- bzw. Trägerfahrzeuge müssen neben der rot-weiß-roten
retroreflektierenden Sicherheitskennung nach DIN 30710 (Folie Typ 2 nach DIN 67520, Teil 2)
mindestens eine Rundumleuchte besitzen, die funktionsfähig ist
- je eingesetzter Hubarbeitsbühne muss jeweils eine Entsorgungseinheit nebst Zugmaschine
vorhanden sein
- alle eingesetzten Zug- und Trägerfahrzeuge müssen über eine Grüne Umweltplakette verfügen
Daten für eine Bearbeitung des Auftrags mit anderen Programmen werden nicht zur Verfügung gestellt
3. Eigenerklärung über:
Die Bestätigung der Reaktionszeit nach Abruf der Leistung durch den AG, innerhalb von 3
Werktagen, am Erfüllungsort Koblenz.
4. Referenzliste mit mindestens fünf vergleichbar vergebener Leistungen innerhalb der letzten
drei Jahre.
5. Versicherungsnachweis über:
Personenschäden: Mindestdeckungssumme 1.500.000 Euro
Sach- und Vermögensschäden: Mindestdeckungssumme 1.500.000 Euro bzw. Erklärung des Versicheres, dass im Auftragsfalle die besteh. Versicherung entsprechend erhöht werden kann.
6. Nachweis über die Verwendung der betriebssystemunabhängigen d.b.g. G5 Anwendung zum
reibungslosen Datenaustausch, der Dokumentation der erbrachten Leistung sowie des Rapports.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot
eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung
herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem
Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die
bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist
der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der
beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYMWJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland