Lieferung elektrischer Energie für RLM-Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach" und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-00-512
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für RLM-Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach" und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR
Lieferung von Öko-Strom für die 4 RLM-Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach" und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR
Gem. Verzeichnis der Abnahmestellen
Lieferung von Öko-Strom für die 4 RLM-Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach" und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR
Die Vertragspartner können einvernehmlich einmalig den Stromliefervertrag um ein weiteres Jahr verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YMWX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Nach der Entscheidung über den Zuschlag werden die nicht obsiegenden Bieter darüber informiert, welchem Unternehme
der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei gilt § 134 Abs. 2 GWB, wonach der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung
der auf elektronischem Weg oder per Telefax versendeten Information geschlossen werden darf. Die Vergabestelle wird
dabei von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Information per E-Mail zu versenden