Regionalmanagement LAG Westerwald-Sieg Referenznummer der Bekanntmachung: 1647-23-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.caspers-mock.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement LAG Westerwald-Sieg
Die Region Westerwald-Sieg umfasst das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Altenkirchen, die Verbandsgemeinde Betzdorf, sowie die Verbandsgemeinden Hamm (Sieg), Wissen, Kirchen und Daaden-Herdorf. Diese sechs Verbandsgemeinden liegen im Landkreis Altenkirchen.
Allgemeine Informationen über das von der EU geförderte LEADER-Projekt erhalten Sie hier:
LEADER (netzwerk-laendlicher-raum.de).
Das Regionalmanagement bildet den operativen Teil der gesamten Organisationsstruktur und setzt die Entscheidungen der LAG-Vollversammlung und des LAG-Entscheidungsgremiums um.
Das Regionalmanagement koordiniert die Umsetzung der Entwicklungsstrategie und deren Weiterentwicklung. Dabei arbeitet es eng mit der Kreisverwaltung Altenkirchen, der/m Vorsitzende/n und der LAG zusammen.
Das externe Regionalmanagement wird im Umfang von 1,5 VZÄ ausgeschrieben.
Für die LAG-Westerwald-Sieg übernimmt die Kreisverwaltung Altenkirchen die Rechtsgeschäfte und die Finanzverwaltung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsgegenstand ist das Regionalmanagement für die LEADER Region Westerwald-Sieg mit folgenden Leistungsbereichen:
1. Prozessgestaltung
2. Entwicklung und Umsetzung von Projekten
3. Fördermittelmanagement
4. Öffentlichkeitsarbeit
Die Einzelheiten zu den Punkten 1-4 ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zentrale Aufgabe des Regionalmanagements ist dabei die Unterstützung (möglicher) Projektträger*innen bei Projektanträgen und die Beratung zu Fördermöglichkeiten. Die persönliche Beratung per Videokonferenz, in den Rathäusern oder vor Ort bei den Projektträger*innen nimmt hierbei einen hohen Stellenwert ein. Das Regionalmanagement übernimmt neben der fachlichen Beratung bei der Projektentwicklung eine Mittlerrolle zwischen den Projektträger*innen, Fachbehörden und weiteren potenziellen Partner*innen. Synergieeffekte können somit gezielt erkannt und für die Entwicklung der Region genutzt werden
Verlängerungsoption ab dem 01.07.2028 bis zum 31.12.2029
Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl sind:
- die Erfüllung aller Mindestkriterien
- die höchste Punktzahl bei den gewichteten Qualitätskriterien.
Ist infolge von Punktgleichheit die Höchstzahl überschritten, entscheidet das Los.
Studienabschluss im Bereich Regionalmanagement oder vergleichbar, nachzuweisen durch Zeugnisse des zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters und Vertreters Mindestabschluss (Bachelor)
Erfahrung im Regional- und Projektmanagement sowie der Fördermittelberatung nachzuweisen durch Referenzen mit Angaben zu folgenden Punkten:
Erfahrung im Regional- und Projektmanagement sowie der Fördermittelberatung
Erfahrung im Dialog mit Politik/ Verwaltung/ ehrenamtlichen Akteur*innen sowie Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit
Mindestkriterium: Eine vergleichbare Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre
Qualitative Bewertung:
Anzahl der in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Die Durchführung eines oder mehrerer LEADER Managements in den vergangenen 5 Jahren wird besser bewertet.
Aktuelle Referenzen werden besser bewertet.
Abgeschlossene Referenzen und länger andauernde Projekte werden besser bewertet.
Die Punktevergabe erfolgt durch relativen Vergleich der Angaben der Bewerber zueinander. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis/Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.500.000 EUR jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
1. Studienabschluss im Bereich Regionalmanagement oder vergleichbar.
2. Erfahrung im Regional- und Projektmanagement sowie der Fördermittelberatung.
zu 1.: Studienabschluss: Bachelor
zu 2.: Eine vergleichbare Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Beginn der neuen LEADER Periode
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.