Broschüren-Produktion für Lesestart 1 (3. Kohorte) Referenznummer der Bekanntmachung: 190
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Römerwall 40
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-28890-0
Fax: +49 6131-28890-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftunglesen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Broschüren-Produktion für Lesestart 1 (3. Kohorte)
Fix und fertige Produktion (Druckherstellung) und Lieferung von 500.000 Ratgeber-Broschüren im Endformat DIN A5.
Auflage: 500.000 Exemplare
Format: 14,8 x 21,0 cm geschlossen
Umfang: Umschlag: 4 Seiten, Inhalt: 64 Seiten
Druck: Umschlag: 4/4-farbig Euroskala + Dispersionslack vollflächig matt/Euroskala, Inhalt: 4/4-farbig Euroskala
Papier: Umschlag: 250 g/qm holzfrei matt Bilderdruck; Inhalt: 100 g/qm holzfrei matt Bilderdruck
Ausschließlich Verwendung von FSC-zertifiziertem Papier oder Blauer Engel (entsprechendes Siegel ist vom Auftragnehmer in die Druckdaten zu integrieren)
Verarbeitung: Nuten, schneiden, falzen, 2-fache Rückendrahtheftung, 5 Winkelregister in einer Ebene stanzen (4 Schnitte, 90°, ca. 9 mm tief, innen rund, außen eckig); Registerstanzung beginnend ab U1; mit Gummiband handlich bündeln, in Pappcontainer absetzen und transportsicher auf Euro-Tauschpaletten absetzen.
Um die Registerstanzungen anschaulich zu machen, sind den Vergabeunterlagen Fotos einer Vorgängerversion beigefügt.
Die Broschüren sollen CO2-neutral produziert werden, ein entsprechendes Siegel ist auf den Drucksachen zu integrieren.
Stiftung Lesen Römerwall 40 55131 Mainz Lieferadresse:
atrikom fulfillment Gesellschaft
für Projekt-Dienstleistungen mbH
Gutenbergstr. 12
55283 Nierstein
Leistungsumfang
Fix und fertige Produktion und Lieferung von 500.000 Ratgeber-Broschüren im Endformat DIN A5.
Folgende Leistungen hat der Auftragnehmer zu erbringen:
Druckherstellung Broschüren A5, 64 + 4 Seiten
Auflage: 500.000 Exemplare
Format: 14,8 x 21,0 cm geschlossen
Umfang: Umschlag: 4 Seiten, Umfang Inhalt: 64 Seiten
Druck: Umschlag: 4/4-farbig Euroskala + Dispersionslack vollflächig matt/Euroskala, Druck Inhalt: 4/4-farbig Euroskala
Papier: Umschlag: 250 g/qm holzfrei matt Bilderdruck; Papier Inhalt: 100 g/qm holzfrei matt Bilderdruck
Ausschließlich Verwendung von FSC-zertifiziertem Papier oder Blauer Engel (entsprechendes Siegel ist vom Auftragnehmer in die Druckdaten zu integrieren)
Verarbeitung: Nuten, schneiden, falzen, 2-fache Rückendrahtheftung, 5 Winkelregister in einer Ebene stanzen (4 Schnitte, 90°, ca. 9 mm tief, innen rund, außen eckig); Registerstanzung beginnend ab U1; mit Gummiband handlich bündeln, in Pappcontainer ab-setzen und transportsicher auf Euro-Tauschpaletten absetzen
Daten: Belichtungsfähige Daten werden von der Stiftung Lesen gestellt
Korrekturen: Farbverbindlicher Proof (Umschlagseiten und Beispielseiten aus dem Innenteil) wird vom Auftragnehmer zur Freigabe an die Auftraggeberin übermittelt
Druckabnahme: Wenn möglich wird ein Druckabnahmetermin mit der Auftraggeberin in der Druckerei vereinbart.
Die Broschüren sollen CO2-neutral produziert werden, ein entsprechendes Siegel ist auf den
Drucksachen zu integrieren. Die Kosten für die CO2-neutrale Produktion sind separat auszuweisen.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt einheitlich frei Haus an:
atrikom fulfillment Gesellschaft
für Projekt-Dienstleistungen mbH
Gutenbergstr. 12
55283 Nierstein
Die Anlieferungsbedingungen erhalten die Bieter zusammen mit den Vergabeunterlagen. Die Kosten für die Anlieferung der ausgeschriebenen Ratgeber sind im angebotenen Preis enthalten (frei Haus).
Die Lieferung erfolgt fix zwischen dem 1. Juli 2023 und spätestens bis zum 30. September 2023 eintreffend. Diese Lieferfrist ist Vertragsfrist.
Der Ausschuss für die Produktion muss so kalkuliert werden, dass eine Unterlieferung zu 100% ausgeschlossen wird. Es wird eine max. Überproduktion von 1% akzeptiert. Des Weiteren sind die Produktionszeiten so zu planen, dass eventuelle Störungen, wie Lieferengpässe beim Papier o. ä., berücksichtigt werden.
Die Lieferung muss für die Auftraggeberin nachvollziehbar sein, der Auftragnehmer unterrichtet die Auftraggeberin vorher über das Datum des Versands.
Die Ware muss auf genormten Euro-Paletten zur Verfügung gestellt werden.
Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Größe 1.200 x 800 mm
- Max. Gewicht inkl. Palette 800 kg
- Max. Höhe inkl. Palette 1.400 mm
- Kein Überstand (inkl. des Sicherungsmaterials)
- Transportschutz gegen Verrutschen durch Metall- oder Plastikbänder.
- Schutzfolie als Umverpackung je Palette.
- Kennzeichnung jeder Palette mit Menge, Artikelnummer, Artikelbezeichnung und Druckstand
- Mengenangaben an den Paletten: jeweils Menge pro Palette, Gesamtmenge der Lieferung sowie Gesamtzahl der Paletten.
- Artikel verpackt in Kartons oder sonstigen handlichen Gebinden (z. B. Packs in Folie).
- Versetzte Ausrichtung je Lage.
Einreichungsvorgaben:
Der Bieter reicht alle in dem Angebot unter Punkt 1.1 und 1.2 aufgeführten Unterlagen ein.
Option auf Verlängerung
Je nach Projektverlauf behält die Auftraggeberin sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang für 2025 zu verlängern. Diese Option übt die Auftraggeberin bis voraussichtlich spätestens 1. März 2025 aus.
Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Anzahl der Registerstanzungen und eventuell der Druckvorlagen (inhaltlich), was dem Auftragnehmer rechtzeitig mitgeteilt wird.
Im Falle einer Optionsausübung sind alle übrigen Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung zu-treffend und durch den Auftragnehmer auszuführen. Die Ratgeber werden dann voraussichtlich zwischen dem 1. Juli 2025 und spätestens 30. September 2025 eintreffend, frei Haus und fristgerecht geliefert. Der Auftragnehmer hält sich im Falle einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Diese mögliche Vertragsverlängerung greift voraussichtlich ab 1. März 2025 und endet im Oktober 2025 nach erfolgter Lieferung der Ratgeber.
Bei einer Optionsverlängerung in 2025 greift folgende Klausel:
Sollten die Weltmarktpreise für die Produktionskosten (insb. Energie, Papier, Druckfarben, Materialien, Verpackungen, Transport) zu einer Änderung des Einheitspreises in einer Höhe von mehr als 10 % führen, treten die Vertragsparteien erneut in Verhandlungen. Im Vorfeld dieser Verhandlung hat der Auftragnehmer die Kostenänderung dem Auftraggeber detailliert darzulegen und anhand seiner Kalkulation die Erhöhung der Kosten nachzuweisen. Relevant ist stets der Einheitspreis insgesamt: Ändert sich dieser beispielsweise trotz erhöhter Energiekosten nicht, da andere Preisbestandteile günstiger wurden, kann der Auftragnehmer keine Verhandlung verlangen. Sollte sich aufgrund geänderter Produktionskosten eine Preisänderung um mehr als 10 % bezogen auf den Einheitspreis einstellen, ändert sich der bezuschlagte Einheitspreis sich in dem Maße, in welchem sich die Produktionskosten geändert haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Georg-Westermann-Allee 66
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6341-142280
Internet-Adresse: www.westermann-druck.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLN6X56
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.