Rahmenvereinbarung Klauentiertötung im Tierseuchenfall Referenznummer der Bekanntmachung: 4/02/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vera Krahn/ Dr. Silvia Eisch-Wolf/ Miles Jochens
E-Mail:
Telefon: +49 6131-160
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mkuem.rlp.de/de/startseite/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Klauentiertötung im Tierseuchenfall

Referenznummer der Bekanntmachung: 4/02/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Gewährleistung der Durchführung einer effektiven Tötung von Klauentieren (Tierarten: Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) im Falle des Verdachts oder Ausbruchs einer hoch infektiösen, wirtschaftlich oder zoonotisch bedeutsamen Tierseuche auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Hierzu hält der Auftragnehmer geeignetes und jederzeit einsatzfähiges Personal und Material (Vorhalteleistung / Stand-by), bereit. Im Einsatzfall erfolgt die Durchführung der Tötungen auf Grundlage eines Einzelabrufs (separater Werkvertrag).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 600 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Land Rheinland-Pfalz Der Einsatzort im Falle eines Einzelabrufs richtet sich nach der Lage des betroffenen Betriebes im Land Rheinland-Pfalz.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Leistung bzw. Rahmenvereinbarung ist die Vorhaltung entsprechender Kapazitäten (in Form von Material und Personal) zur tierschutzgerechten Tötung von Klauentieren, nebst aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen, für den Fall des Verdachts oder Ausbruchs hoch infektiöser, wirtschaftlich oder zoonotisch bedeutsamer Tierseuchen auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.

Im Falle des Verdachts oder Ausbruchs einer Tierseuche ist sodann Gegenstand der Leistung die unverzügliche Durchführung einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, tierschutzgerechten Tötung des betroffenen Klauentierbestandes auf Grundlage eines zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Werkvertrages (Einzelabruf). Der Einzelabruf erfolgt in der Regel 12 Stunden vor Leistungsbeginn durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Das Personal des Auftragnehmers muss über eine Ausbildung zur tierschutzgerechten Tötung verfügen, die detaillierten Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Im Anschluss an die Tötungen führt der Auftragnehmer die zwingenden, vorläufigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch. Der Auftragnehmer kann zudem mit optionalen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten beauftragt werden.

Die Rinder-, Schweine- und Schaf-/Ziegenbestände verteilen sich über die gesamte Fläche des Landes Rheinland-Pfalz.

In den vergangenen 10 Jahren sind im Land Rheinland-Pfalz keine der folgenden hochkontagiösen Tierseuchen (klassische Schweinepest, afrikanische Schweinepest und Maul- und Klauenseuche) aufgetreten. Auf Grundlage der auslaufenden Rahmenvereinbarung zur Klauentiertötung wurden in den vergangen 4 Jahren keine Einzelabrufe getätigt.

Die Höchstmenge der nach diesem Rahmenvertrag zu keulenden Klauentiere beträgt 550.000 Tiere, eigestallt in ca. 19.000 rheinland-pfälzischen Betrieben unterschiedlicher Größenordnung. Die Anzahl der Einzelabrufe während der Laufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) wird auf maximal bis zu 10 geschätzt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungen während der Vorhaltezeit (Schulung Personal) / Gewichtung: max. 30 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Leistungen während der Vorhaltezeit (Wartung Material) / Gewichtung: max. 30 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Ausführungsfrist / Herstellung der Einsatzbereitschaft / Gewichtung: max. 120 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Durchführung der Tötungen bzw. der optionalen Leistungen im Einsatzfall / Gewichtung: max. 300 Punkte
Kostenkriterium - Name: Gewichteter Preis ergibt sich aus folgenden gewichteten Einzelpreisen: / Gewichtung: insgesamt 50 Prozent
Kostenkriterium - Name: Vorhaltepauschale pro Jahr / Gewichtung: 55 Prozent
Kostenkriterium - Name: Durchschnittspreis Rindertötung / Gewichtung: 15 Prozent
Kostenkriterium - Name: Durchschnittspreis Schweinetötung / Gewichtung: 15 Prozent
Kostenkriterium - Name: Durchschnittspreis Ziegen/ Schaftötung / Gewichtung: 15 Prozent
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftragnehmer führt im Falle der Notwendigkeit einer Ersatzvornahme, je nach Einzelabruf, zusätzlich die nachfolgenden optionalen Reinigungs- und/ oder Desinfektionsmaßnahmen durch:

a) Der Auftragnehmer reinigt und desinfiziert vorläufig die betroffenen Betriebsflächen im Anschluss an die Tötungen.

b) Der Auftragnehmer desinfiziert vorläufig das Einstreumaterial im Anschluss an die Tötungen.

c) Der Auftragnehmer desinfiziert vorläufig die Ausscheidungen (Mist oder Gülle) im Anschluss an die Tötungen.

d) Der Auftragnehmer führt nach der Räumung des Bestandes und der vorläufigen Reinigung und Desinfektion auch eine endgültige Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebsflächen, des Einstreumaterials und der Ausscheidungen (Mist oder Gülle) durch. Er entsorgt den hierbei anfallenden Abfall fachgerecht und biosicher.

e) Der Auftragnehmer führt nach der Räumung des Bestandes auch die Bekämpfung von Insekten und Nagetieren (Entwesung) der betroffenen Betriebsflächen durch.

Optional ist zudem eine Kleinst- bzw. Kleinbestandstötung anzubieten.

Eine detaillierte Beschreibung ist zudem der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 055-160726
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4/02/2023
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Klauentiertötung im Tierseuchenfall

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Vetcon GmbH & Co. KG
Postanschrift: Industriestraße 72
Ort: Holdorf
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49451
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 600 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 500 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPDYD0YCDN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer kann nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.

Der Antrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Vergabebekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Antrag ist auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Soweit der Antrag nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, übermittelt ihn die Vergabekammer an den Auftraggeber. Die Übermittlung bewirkt ein gesetzliches Zuschlagsverbot, das bis zur Entscheidung der Kammer und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist gilt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2023

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