Restmüllentsorgung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: AZV-1/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ochtendung
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56299
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.azv-rme.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restmüllentsorgung 2023
Übernahme und Entsorgung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel ab 01.08.2023
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel An der L 117 56299 Ochtendung
Übernahme und Entsorgung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel in einem
Umfang von 7.000 Mg +/- 20% pro Jahr. Die vertragsgegenständlichen Abfälle sind auf dem Gelände des
Auftragsgebers in Ochtendung zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Näheres
ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimal spätestens 3 Monate vor Laufzeitende jeweils um ein Jahr verlängern.
Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimal spätestens 3 Monate vor Laufzeitende jeweils um ein Jahr verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands
ersatzweise Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs.
1 VgV. Dasjenige Unternehmen, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat auf Verlangen der Vergabestelle einen aktuellen Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie vorzulegen, der
nicht längerals 6 Monate vor dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung ausgestellt worden ist. Bieter
außerhalb Deutschlands können ersatzweise Nachweise gemäß § 44 Abs. 1 VgV vorlegen.
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Spezifischer Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), in dem vom
Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich
Haftpflichtversicherung
Der Bieter muss im Auftragsfall über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden
Deckungssummen (2-fach maximiert) verfügen:
- für Personenschäden EUR 2,5 Mio.,
- für Sachschäden EUR 1 Mio.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
- Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für
die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie
Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und
über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden
durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen
Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten
vorgelegt werden müssen.
- Sofern ein Bieter in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung keine Angaben zur elektronischen
Abrufbarkeit gemacht hat, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste
abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine
vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr
eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des
Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden
Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
- Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen
Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in
angemessener Qualität ausführen zu können. Dies wird anhand von unternehmensbezogenen Referenzen
über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen durch Eigenerklärung in der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen. Der Referenznachweis hat mindestens dabei Auftraggeber, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer), den Ausführungszeitraum und eine
Beschreibung der erbrachten Leistung zu beinhalten.
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein vergleichbares
Volumen (mindestens 50 % der Tonnage der vorliegend ausgeschriebenen Mengen) aufweisen,
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die
entsprechende Tonnage zu ermitteln.
Zum Nachweis der ausreichenden personellen und technischen Mittel haben die Bieter folgendes anzugeben
bzw. vorzulegen:
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl,
- Erklärung/en zur Kapazitäts- oder Anlagenverfügbarkeit (Formular in den Vergabeunterlagen)
- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (Formular in den Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die
ausgeschriebene Abfallart oder
- Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer
nach EN 45000 zertifizierten Stelle
Das Unternehmen, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat folgende Nachweise vorzulegen:
- Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder
einen gleichwertigen Nachweis oder einen branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO
9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder
einen gleichwertigen Nachweis oder einen branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO
9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6JGJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis
zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]