Restmüllentsorgung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: AZV-1/23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ochtendung
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56299
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.azv-rme.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEM6JGJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEM6JGJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Restmüllentsorgung 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: AZV-1/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übernahme und Entsorgung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel ab 01.08.2023

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513100 Hausmüllbeseitigung
90513200 Beseitigung von kommunalem Müll
90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Hauptort der Ausführung:

Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel An der L 117 56299 Ochtendung

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Entsorgung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel in einem

Umfang von 7.000 Mg +/- 20% pro Jahr. Die vertragsgegenständlichen Abfälle sind auf dem Gelände des

Auftragsgebers in Ochtendung zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Näheres

ergibt sich aus den Vergabeunterlagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimal spätestens 3 Monate vor Laufzeitende jeweils um ein Jahr verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimal spätestens 3 Monate vor Laufzeitende jeweils um ein Jahr verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands

ersatzweise Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs.

1 VgV. Dasjenige Unternehmen, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat auf Verlangen der Vergabestelle einen aktuellen Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie vorzulegen, der

nicht längerals 6 Monate vor dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung ausgestellt worden ist. Bieter

außerhalb Deutschlands können ersatzweise Nachweise gemäß § 44 Abs. 1 VgV vorlegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Allgemeiner Jahresumsatz:

- Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).

Spezifischer Jahresumsatz:

- Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), in dem vom

Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich

Haftpflichtversicherung

Der Bieter muss im Auftragsfall über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden

Deckungssummen (2-fach maximiert) verfügen:

- für Personenschäden EUR 2,5 Mio.,

- für Sachschäden EUR 1 Mio.

Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen

- Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für

die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie

Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und

über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden

durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen

Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten

vorgelegt werden müssen.

- Sofern ein Bieter in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung keine Angaben zur elektronischen

Abrufbarkeit gemacht hat, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der

Angebotsabgabe vorliegt.

Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste

abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine

vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr

eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des

Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden

Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.

- Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in

angemessener Qualität ausführen zu können. Dies wird anhand von unternehmensbezogenen Referenzen

über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen durch Eigenerklärung in der Einheitlichen

Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen. Der Referenznachweis hat mindestens dabei Auftraggeber, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer), den Ausführungszeitraum und eine

Beschreibung der erbrachten Leistung zu beinhalten.

Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:

- die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein vergleichbares

Volumen (mindestens 50 % der Tonnage der vorliegend ausgeschriebenen Mengen) aufweisen,

- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und

- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die

entsprechende Tonnage zu ermitteln.

Zum Nachweis der ausreichenden personellen und technischen Mittel haben die Bieter folgendes anzugeben

bzw. vorzulegen:

- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl,

- Erklärung/en zur Kapazitäts- oder Anlagenverfügbarkeit (Formular in den Vergabeunterlagen)

- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (Formular in den Vergabeunterlagen)

- Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die

ausgeschriebene Abfallart oder

- Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer

nach EN 45000 zertifizierten Stelle

Das Unternehmen, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat folgende Nachweise vorzulegen:

- Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder

einen gleichwertigen Nachweis oder einen branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO

9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder

einen gleichwertigen Nachweis oder einen branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO

9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/06/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6JGJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist

jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung

in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen

Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der

Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis

zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2023

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