EU-weite Ausschreibung der Entsorgung/Verwertung von Baurestmassen für den Landkreis Ahrweiler
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmstraße 24 – 30
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.meinawb.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Entsorgung/Verwertung von Baurestmassen für den Landkreis Ahrweiler
Die zu vergebende Leistung wird in drei Losen vergeben:
Los 1: Verladung zwischengelagerter Baurestmassen aus dem Hochwasserereignis 2021 für die Lose 2 und 3 aus Zwischenlagern in Bad Neuenahr (Zirkuswiese und Theilwiese);
Lose 2 und 3: Übernahme, Transport, Aufbereitung und Entsorgung/Verwertung von Bauschuttresten (vorgebrochen und nicht vorgebrochen) und von Böden mit Bauschuttresten.
Verladung (ggf. Vorsortierung) von Abfällen für Lose 2 – 3 in den vorhandenen zwei Zwischenlagern in Bad Neuenahr (Zirkuswiese und Theilwiese)
- Stellung Baustelleneinrichtung;
- Stellung je eines Verladegeräts (Kettenbagger, inkl. Maschinenführer) und einem Vorarbeiter für beide Zwischenlager zunächst im Zeitraum 01.08. – 30.11.2023;
- Verladung von Baurestmassen für die Lose 2 und 3;
- Arbeitstägliche Reinigung der Zufahrten zu beiden Zwischenlägern mit geeignetem Reinigungsgerät (Großkehrmaschine);
- Gesamtmenge Zirkuswiese: ca. 30.000 m³;
- Gesamtmenge Theilwiese: ca. 33.000 m³.
Die Leistung ist gemäß den Anordnungen der vom Auftraggeber gesondert beauftragten Bauüberwachung durchzuführen.
vgl. Ziff. II.2.11)
- Verlängerung der Verladung bis zum 15.12.2023;
- Stellung einer mobilen LKW-Waage (inkl. Stromversorgung) sowie Waagepersonal am Zwischenlager Zirkuswiese zunächst im Zeitraum 01.08. – 30.11.2023.
Übernahme, Transport, Aufbereitung und Entsorgung/Verwertung von Bauschutt (vorgebrochen u. nicht vorgebrochen) aus beiden Zwischenlagern (jedoch überwiegend Zirkuswiese)
- Übernahme von RC-Material aus den Mieten am Zwischenlager Zirkuswiese und von Bauschuttresten aus beiden Zwischenlagern;
- Verwertung der Baurestmassen als Ersatzbaustoff unter Berücksichtigung der Ersatzbaustoffverordnung sowie teilweise:
-- Entsorgung von Baurestmassen auf einer DK-0-Deponie;
-- Entsorgung von Baurestmassen auf einer DK-I-Deponie;
-- Entsorgung von Baurestmassen auf einer DK-II-Deponie aus beiden Zwischenlagern (soweit anfallend).
- Führen der Entsorgungs- und Verwertungsnachweise.
vgl. Ziff. II.2.11)
Verlängeurng der Leistungserbringung für die Übernahme und Verwertung/Entsorgung bis zum 15.12.2023.
Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Böden mit Bauschuttresten aus beiden Zwischenlagern (jedoch überwiegend Theilwiese)
- Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Böden mit Bauschuttrestmassen der beiden Zwischenlager;
- Verwertung/Entsorgung der Baurestmassen als Ersatzbaustoff Berücksichtigung der Ersatzbaustoffverordnung sowie teilweise:
-- Entsorgung von Baurestmassen auf einer DK-0-Deponie;
-- Entsorgung von Baurestmassen auf einer DK-I-Deponie.
- Führen der Entsorgungs- und Verwertungsnachweise.
vgl. Ziff. II.2.11)
Verlängeurng der Leistungserbringung für die Übernahme und Verwertung/Entsorgung bis zum 15.12.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Los 1: Zwei Referenzen über Tiefbauleistungen über die Herstellung von Baugruben oder Einbau von Deponiematerial auf einer Deponie.
- Lose 2 und 3: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Bauabfällen.
- Los 2: Nutzungsnachweis für die angebotene Aufbereitungsanlage.
- Los 2: Nutzungsnachweis für die angebotene DK-II-Deponie.
- Los 1: Zwei Referenzen über Tiefbauleistungen über die Herstellung von Baugruben mit einer Aushubmasse von jeweils 5.000 m³ oder Einbau von Deponiematerial auf einer Deponie der Klasse DK 0 oder höherwertig.
- Lose 2 und 3: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mindestens 5.000 Mg Bauabfällen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Los 2: Nutzungsnachweis für die angebotene Aufbereitungsanlage. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
- Los 2: Nutzungsnachweis für die angebotene DK-II-Deponie. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
Hinweis: Es dürfen nur Aufbereitungs- oder Entsorgungsanlagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden, da ein Notifizierungsverfahren im vorgesehenen Leistungszeitraum nicht mehr durchführbar ist.
– Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation"; Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.