Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV Referenznummer der Bekanntmachung: RAB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boppard.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV
Die Rheinallee ist ein multifunktionaler Raum, dem in vielerlei Hinsicht eine Schlüsselfunktion innerhalb der Stadt Boppard zukommt, dies auch mit Blick auf die Anforderungen an die Innenstadtentwicklung von Boppard insgesamt. Die qualitätsvolle Neuordnung der Rheinallee insgesamt ist auch für die im Jahr 2029 im Welterbe Oberes Mittelrheintal stattfindende Bundesgartenschau in vielerlei Hinsicht eine Bereicherung. Die Stadt Boppard beabsichtigt, sich als Veranstaltungsort für die BUGA 2029 zu qualifizieren. Das Verfahren wird als einstufiger, offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wurde gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt.
56154 Boppard, Rheinallee
Die Rheinallee ist ein multifunktionaler Raum, dem in vielerlei Hinsicht eine Schlüsselfunktion innerhalb der Stadt Boppard zukommt, dies auch mit Blick auf die Anforderungen an die Innenstadtentwicklung von Boppard insgesamt. Die Funktionen und die damit zusammenhängenden Erfordernisse, die dieser urbane Raum zu erfüllen hat, sind vielfältig. Diese Vielfalt bringt deutlich erkennbare Nutzungskonflikte mit sich. Beispielsweise stehen die Erfordernisse des ruhenden und des fließenden Verkehrs nicht im Einklang mit der Erwartungshaltung an die Aufenthaltsqualität des Rheinufers. Unter dem Stichwort Freizeit und Erholung sind die Potentiale gerade in dieser Frage nur unzureichend herausgearbeitet. Auch die deutlich wahrnehmbaren Defizite hinsichtlich der Gestaltungsqualität sind in diesem Zusammenhang Themen, die letztlich zu einer Profanisierung dieses Raumes geführt haben. Dieser ehemals elegante Ort, der Kurgäste aus aller Welt empfing, ist in die Jahre gekommen und hat den Glanz vergangener Zeiten verloren.
Die qualitätsvolle Neuordnung der Rheinallee insgesamt ist auch für die im Jahr 2029 im Welterbe Oberes Mittelrheintal stattfindende Bundesgartenschau in vieler-ei Hinsicht eine Bereicherung. Die Stadt Boppard beabsichtigt, sich als Veranstaltungsort für die BUGA 2029 zu qualifizieren. Seitens der BUGA GmbH wurde bereits signalisiert, dass dieser Wettbewerb auch mit Blick auf die Belange der BUGA einen wichtigen Baustein darstellen kann.
Ziel des Wettbewerbswar es, den Rheinuferbereich neu zu ordnen und ein städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept zu entwickeln, das alle Anforderungen und Potentiale zu einem schlüssigen Konzept vereint und eine verträgliche Nutzungsmischung zum Ziel hat. Dies eröffnet Perspektiven für die Stadtentwicklung von Boppard insgesamt. Ein lebendiger Ort der Vielfalt soll entstehen, der Lokalkolorit widerspiegelt und Alleinstellungsmerkmale besitzt, ohne dabei den Blick für die Anforderungen des Welterbes insgesamt aus den Augen zu verlieren.
Ein zentrales Thema ist die zukünftige Freihaltung des Kernbereichs der Rheinallee von KFZ unter dem Stichwort „autofreie Rheinallee“. Zu diesem Zweck soll ein Besucher- und Durchgangsverkehr verhindert werden, um die Flächen als Aufenthaltsbereiche attraktiver zu gestalten. Im Rahmen eines Ideenbausteins für ein Parkhaus im östlichen Bereich des Wettbewerbsgebietes sollen städtebauliche Vorschläge für die zukünftige Unterbringung des ruhenden Verkehrs erarbeitet werden.
Alle zu überplanenden Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Boppard. Der Realisierungsteil besteht aus den innenstadtnahen, zentralen Bereichen der Rheinallee. Der Ideenteil bestand aus den westlich und östlich daran angrenzenden erweiterten Bereichen der Rheinallee. Die genaue Abgrenzung von Realisierungs- und Ideenteil war der beigefügten Plangrundlage zu entnehmen.
Das Verfahren wurde als einstufiger, offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs lagen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 war für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abwich. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkannten den Inhalt der Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1/11/21 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung am 17.09.2021 bekannt gemacht.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wurde gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rheinallee Boppard - 1. Freianlagenplanung Realisierungsteil §39 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berl
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
LP 6-9 gem. HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-2234
Fax: +49 6131 / 16 / 16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf-trag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrif-ten ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.