Linienbündel Schieferland, Moselschleifen und Blankenrath Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 2023-COC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cochem
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cochem-zell.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vrminfo.de/verkehrsverbund/ueber-uns/wettbewerb-im-busverkehr/
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel Schieferland, Moselschleifen und Blankenrath
Öffentliche Nahverkehrsleistung im Landkreis Cochem-Zell im Bus- und ALF-Verkehr
Linienbündel Schieferland
Landkreis Cochem-Zell
Linienbündel Schieferland mit den Linien:
730 Masburg – Kaisersesch – Illerich – Landkern – Cochem,
731 Kalenborn – Urmersbach – Düngenheim – Kaisersesch,
732 Kalenborn – Urmersbach – Kaisersesch,
733 Alflen – Laubach – Leienkaul – Kloster Martental – Kaisersesch,
734 Alflen – Laubach – Kloster Martental – Kaisersesch,
735 Mayen – Brachtendorf – Roes – Kaifenheim – Kaisersesch,
736 Kaisersesch August-Horch-Straße – Bahnhof,
737 Müllenbach – Laubach – Cochem,
738 Düngenheim – Masburg – Laubach – Düngenheim – Kaisersesch,
739 Kaisersesch – Illerich – Landkern – Cochem,
740 Burgen – Treis-Karden – Brohl – Kaisersesch,
746 Mörsdorf – Treis-Karden,
747 Treis-Karden – Brieden – Illerich (– Cochem),
748 Möntenich – Kaifenheim – Kaisersesch – Düngenheim (– Mayen),
749 Burgen – Treis-Karden – Brohl – Pillig – Roes,
793 Masburg – Kaisersesch – llerich – Landkern – Cochem,
794 Kaisersesch – Düngenheim – Laubach – Kaisersesch,
796 Hahn Flughafen – Blankenrath – Zell – Bullay – Cochem.
Die Leistungen im Busverkehr können im Grundangebot fahrplanmäßig mit 31 Fahrzeugen (12 Standardbusse Kategorie 1, 11 Standardbusse Kategorie 2, 8 Minibusse Kategorie 1; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 2.404.109 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 75.213 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden.
Von den insgesamt 20 Fahrzeugen der Kategorie 1 sind mindestens 5 saubere Fahrzeuge und mindestens 4 emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG einzusetzen, wobei die sauberen Fahrzeuge durch emissionsfreie Fahrzeuge ersetzt werden können.
Die gerundeten maximalen Besetzkilometer ALF betragen lt. Fahrplan 75.213 p.a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 17.373 p.a..
Die gesondert abzurechnenden ALF-Leistungen der Nachtfahrten auf der Linie 796 betragen gerundete maximale Besetzkilometer ALF lt. Fahrplan 50.521 p.a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 17.682 p.a.
Die gesondert abzurechnenden ALF-Leistungen abends und am Wochenende betragen gerundete maximale Besetzkilometer ALF lt. Fahrplan 71.160 p.a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 14.232 p.a.
OnDemand-Verkehr im Bedienungsgebiet des Linienbündels
Linienbündel Moselschleifen
Landkreis Cochem-Zell
Linienbündel Moselschleifen mit den Linien:
701 Cochem Endertplatz – Reichsburg,
702 Cochem Klosterberg – Bahnhof,
703 Valwigerberg – Cond – Cochem,
704 Cond – Cochem – Cond,
708 Cochem – Cond – Cochem
709 Cochem – Klotten – Treis-Karden – Löf,
710 Bullay – Ediger-Eller – Senheim – Poltersdorf – Cochem,
711 Bullay – Zell – Ediger-Ellere – Senheim – Poltersdorf – Cochem,
712 Senheim – Bruttig – Cochem – Cond,
713 Treis-Karden -Valwigerberg – Bruttig – Poltersdorf,
720 Traben-Trarbach – Zell – Bullay,
721 Barl – Zell – Bullay,
724 Ediger-Eller Ferienpark – Cochem,
725 Faid – Brauheck – Senheim – Ediger-Eller,
726 Lutzerath – Bad Bertrich,
727 Barl – Kaimt,
728 Briedern -Senheim – Ediger-Eller – Kaimt,
729 Neef – Bullay – Kaimt – Pünderich,
761 Hesweiler – Grenderich – Bruttig – Cochem,
762 Blankenrath – Sosberg – Mittelstrimmig – Cochem,
761 Hesweiler – Grenderich – Bruttig – Cochem,
762 Blankenrath – Sosberg – Mittelstrimmig – Cochem,
791 Traben-Trarbach – Zell – Bullay – Senheim – Poltersdorf – Cochem,
792 Senheim – Bruttig – Cochem.
Die Leistungen können im Grundangebot fahrplanmäßig mit 38 Fahrzeugen (7 Gelenkbusse Kategorie 1, 2 Gelenkbusse Kategorie 2, 9 Standardbusse Kategorie 1, 11 Standardbusse Kategorie 2, 4 Midibusse Kategorie 1, 5 Minibusse Kategorie 1; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 3.000.558 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 95.878 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden.
Von den insgesamt 25 Fahrzeugen der Kategorie 1 sind mindestens 6 saubere Fahrzeuge und mindestens 9 emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG einzusetzen, wobei die sauberen Fahrzeuge durch emissionsfreie Fahrzeuge ersetzt werden können.
OnDemand-Verkehr im Bedienungsgebiet des Linienbündels
Linienbündel Blankenrath
Landkreis Cochem-Zell
Linienbündel Blankenrath mit den Linien:
750 Hahn Flughafen – Blankenrath – Zell – Bullay – Bad Bertrich – Lutzerath,
751 Würrich – Altlay – Zell,
752 Blankenrath – Grenderich – Zell,
753 Altlay – Peterswald – Blankenrath,
754 Mastershausen – Blankenrath – Tellig,
755 Bullay – Zell – Blankenrath – Kirchberg,
759 Altstrimmig / Blankenrath – Zell – Bullay,
760 Tellig – Blankenrath – Sosberg – Mittelstrimmig – Bruttig – Poltersdorf,
764 Hesweiler – Sosberg – Mittelstrimmig – Treis-Karden,
765 Kirchberg – Kappel – Blankenrath – Mittelstrimmig – Treis-Karden,
795 Lutzerath – Bad Bertrich – Bullay – Zell – Blankenrath – Hahn Flughafen.
Die Leistungen können im Grundangebot fahrplanmäßig mit 21 Fahrzeugen (6 Standardbusse Kategorie 1, 4 Standardbusse Kategorie 2, 7 Midibusse Kategorie 1, 4 Minibusse Kategorie 1; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 2.129.387 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 60.280 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden.
Von den insgesamt 17 Fahrzeugen der Kategorie 1 sind mindestens 4 saubere Fahrzeuge und mindestens 0 emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG einzusetzen, wobei die sauberen Fahrzeuge durch emissionsfreie Fahrzeuge ersetzt werden können.
OnDemand-Verkehr im Bedienungsgebiet des Linienbündels
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 19.03.2023.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 19.03.2023.
- "Mustererklärung 2" nach § 4 Abs. 3 und "Mustererklärung 3“ nach § 3 Abs. 1 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 08.03.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage E1 und E2 zum Angebotsschreiben, die Vordrucke sind zu verwenden.
- Hinweis: zur Eignungsleihe vgl. Ziffer VI.3)
- Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-/ Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (öffentlicher Personennahverkehr) (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. Hierzu Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
- Hinweis: zur Eignungsleihe vgl. Ziffer VI.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung gemäß Ziffer 3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“
- Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
- Es wird eine Personalübernahme angeordnet. Nähere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
- Sachdienliche Fragen und die Auskünfte werden allen Bewerbern anonymisiert in Textform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber müssen sich eigeninitiativ und fortlaufend über die Einstellung von Bieterinformationen informieren.
- Zur Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordrucke zu verwenden.
- Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung). Hierzu ist die Personalkostenkalkulation zu erläutern. Es sind somit die angesetzten Personalstunden der einer Tariftreueverpflichtung unterliegenden Personale, getrennt nach deren Tätigkeiten (insbesondere Fahrpersonale und andere Personale), darzulegen. Es ist zu erläutern, dass diese Personalstunden nach dem Betriebskonzept des Bieters ausreichen, um die vertragsgegenständliche Leistung einschließlich Leerfahrten etc. erbringen zu können. Die Jahresarbeitszeit muss bei Einhaltung der Tarifverpflichtung durch die im Angebot enthaltenen Beträge finanziert werden können; eine etwaige Finanzierung aus anderen Quellen ist zu erläutern. Die Kosten für mindestens nach MiLoG zu vergütende Personale sind zur Plausibilisierung des Gesamtbetrages gesondert darzustellen.
- Die "Mustererklärung 2" und die "Mustererklärung 3" gemäß § 4 Abs. 3 LTTG sind zu verwenden.
- Betriebskonzept Teil 1, Teil 2 und Teil 3: Details siehe Vergabeunterlagen.
- Eignungsleihe: Details siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de