Lieferung eines Mietenumsetzers für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Postanschrift: Carl-Borgward-Straße 12
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2631/803482
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-nr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Mietenumsetzers für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
16000000 Landwirtschaftsmaschinen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung eines Mietenumsetzers für die Nachrotte von MBA-Output für 6 m Mietenbreite.

Mit dem Umsetzer ist für die Befeuchtung der Rottemieten ein Schlauchtrommelwagen inklusive ca. 130 m Schlauch zu liefern.

Verwertung des Bestandsgerätes vom Typ BACKHUS 17.60 inkl. Schlauchtrommelwagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung eines Mietenumsetzers für die Nachrotte von MBA-Output für 6 m Mietenbreite.

Mit dem Umsetzer ist für die Befeuchtung der Rottemieten ein Schlauchtransportwagen inklusive ca. 130 m Schlauch zu liefern.

Durch den Bieter ist das Bestandsgerät inkl. Schlauchtrommelwagen zu übernehmen und zu verwerten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Funktionalität Mietenumsetzer / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Ergebnis des Funktionstests vor Ort / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Serviceleistung Mietenumsetzer / Gewichtung: 7 %
Qualitätskriterium - Name: Liefertermin / Gewichtung: 3 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Lieferung hat bis zum 30.11.2023 an den Auftraggeber zur MBA Linkenbach zu erfolgen.

Die Bestandsgeräte werden abgegeben, wie sie liegen und stehen, jedoch erst, wenn die Neugeräte geliefert wurden und mindestens 4 Wochen im Einsatz waren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 246-710913
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Mietenumsetzers für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Eggersmann GmbH
Postanschrift: Ravenna-Park 2
Ort: Halle (Westf.)
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.

Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6131/16-2113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2023

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