Integrationsfachdienste Berufsbegleitende Dienste (IFD-BBD) für Menschen mit Schwerbehinderung in Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: Z.23-0159a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integrationsfachdienste Berufsbegleitende Dienste (IFD-BBD) für Menschen mit Schwerbehinderung in Rheinland-Pfalz
Die Integrationsfachdienste (IFD) sollen die Instrumentarien von Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern bei der beruflichen Erst- oder Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung ergänzen.
In Rheinland-Pfalz beauftragt das Integrationsamt im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hierfür die IFD. Ein Teilbereich ist der IFD-Berufsbegleitender Dienst (IFD-BBD), der zum Ziel hat, Probleme von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz zu lösen bzw. zu mildern.
Bad Kreuznach
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 55118 Mainz Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen IFD-BBD sind in einem der 9 Bezirke der Agentur für Arbeit (AA) in Rheinland-Pfalz entsprechend dem Zuständigkeitsbereich des Loses zu erbringen.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit dreimal jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Kaiserslautern-Pirmasens
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 55118 Mainz Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen IFD-BBD sind in einem der 9 Bezirke der Agentur für Arbeit (AA) in Rheinland-Pfalz entsprechend dem Zuständigkeitsbereich des Loses zu erbringen.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit dreimal jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Koblenz-Mayen
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 55118 Mainz Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen IFD-BBD sind in einem der 9 Bezirke der Agentur für Arbeit (AA) in Rheinland-Pfalz entsprechend dem Zuständigkeitsbereich des Loses zu erbringen.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit dreimal jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Landau
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 55118 Mainz Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen IFD-BBD sind in einem der 9 Bezirke der Agentur für Arbeit (AA) in Rheinland-Pfalz entsprechend dem Zuständigkeitsbereich des Loses zu erbringen.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit dreimal jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Ludwigshafen
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 55118 Mainz Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen IFD-BBD sind in einem der 9 Bezirke der Agentur für Arbeit (AA) in Rheinland-Pfalz entsprechend dem Zuständigkeitsbereich des Loses zu erbringen.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit dreimal jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Mainz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 55118 Mainz Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen IFD-BBD sind in einem der 9 Bezirke der Agentur für Arbeit (AA) in Rheinland-Pfalz entsprechend dem Zuständigkeitsbereich des Loses zu erbringen.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit dreimal jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Montabaur
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 55118 Mainz Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen IFD-BBD sind in einem der 9 Bezirke der Agentur für Arbeit (AA) in Rheinland-Pfalz entsprechend dem Zuständigkeitsbereich des Loses zu erbringen.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit dreimal jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Neuwied
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 55118 Mainz Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen IFD-BBD sind in einem der 9 Bezirke der Agentur für Arbeit (AA) in Rheinland-Pfalz entsprechend dem Zuständigkeitsbereich des Loses zu erbringen.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit dreimal jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Trier
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 55118 Mainz Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen IFD-BBD sind in einem der 9 Bezirke der Agentur für Arbeit (AA) in Rheinland-Pfalz entsprechend dem Zuständigkeitsbereich des Loses zu erbringen.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit dreimal jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
IFD-BBD-Hör landesweit
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 55118 Mainz Die Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen IFD-BBD sind in einem der 9 Bezirke der Agentur für Arbeit (AA) in Rheinland-Pfalz entsprechend dem Zuständigkeitsbereich des Loses zu erbringen.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit dreimal jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 250.000 EUR je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
- zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1DD6XHCJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de