Freigestellter Schülerverkehr zur St. Martin-Schule Bitburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr zur St. Martin-Schule Bitburg
Beförderung von Schülern vom Wohnort zur St. Martin-Schule in Bitburg und zurück
SMa-N (Einzugsbereich Neuerburg)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Neuerburg"
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fahrpläne jederzeit im Rahmen der vereinbarten Fahrzeuganzahl für den jeweiligen Zeitkorridor an die sich ändernden Schülerzahlen, -wohnorte und das Einzugsgebiet der Schule anzupassen.
Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.
Erläuterungen zur losweisen Vergabe:
Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur ein wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt.
Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen (siehe II.1.6), die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt wird.
SMa-I (Irrel)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsgebiet "Irrel"
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fahrpläne jederzeit im Rahmen der vereinbarten Fahrzeuganzahl für den jeweiligen Zeitkorridor an die sich ändernden Schülerzahlen, -wohnorte und das Einzugsgebiet der Schule anzupassen.
Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.
Erläuterungen zur losweisen Vergabe:
Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur ein wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt.
Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen (siehe II.1.6), die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt wird.
SMa-K (Kyllburg)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Kyllburg"
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fahrpläne jederzeit im Rahmen der vereinbarten Fahrzeuganzahl für den jeweiligen Zeitkorridor an die sich ändernden Schülerzahlen, -wohnorte und das Einzugsgebiet der Schule anzupassen.
Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.
Erläuterungen zur losweisen Vergabe:
Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur ein wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt.
Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen (siehe II.1.6), die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt wird.
SMa-S (Speicher)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Speicher"
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fahrpläne jederzeit im Rahmen der vereinbarten Fahrzeuganzahl für den jeweiligen Zeitkorridor an die sich ändernden Schülerzahlen, -wohnorte und das Einzugsgebiet der Schule anzupassen.
Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.
Erläuterungen zur losweisen Vergabe:
Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur ein wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt.
Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen (siehe II.1.6), die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Neuerburg"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jucken
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54689
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Irrel"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittlich
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 54516
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Kyllburg"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jucken
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54689
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Speicher"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittlich
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 54516
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der bei den einzelnen Losen angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV aus Gründen der Vertraulichkeit nicht angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG)
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.