Druck-, Kuvertierungs- und Versanddienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VGA1016EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.twl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck-, Kuvertierungs- und Versanddienstleistungen
Druck-, Kuvertierungs- und Versanddienstleistungen
Druck-, Kuvertierungs- und Versanddienstleistungen
einmalig durch den Auftraggeber um 12 Monate
Zu den unter II 2.5 genannten Qualitätskriterien siehe weitere Ausführungen in den Auftragsunterlagen Anlage VB (Verfahrensbrief, dort Ziff. 6.2 und BWS (Bewertungssystematik).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck-, Kuvertierungs- und Versanddienstleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Bedingungen für die Durchführung des Auftrags nach Ziffer III.2.2:
M1 Einlieferung der Sendungen: Alle Dokumente, die TWL bis 7:00 auf dem SFTP-Server ablegt, werden noch am gleichen Tag in die Zustellung durch den Postdienstleister übergehen (sog. E+0), so dass die Sendungen am darauffolgenden Werktag zugestellt werden, wobei die Zustellungsquote dem §2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) entspricht.
Die vollumfängliche Erfüllung der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und insbesondere § 2 durch den Postdienstleister wird vorausgesetzt.
M2 Business Continuity: Der Bieter kann die Sicherstellung des termingerechten Drucks und Versandes insbesondere aber nicht ausschließlich in einem Katastrophenfall nachweisen, wobei ein Totalausfall sowohl eines Rechenzentrums als auch eines Produktionsstandorts berücksichtigt werden.
M3 Datenverarbeitung in der EU: Sämtliche gesetzliche Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes werden eingehalten. Die Datenverarbeitung erfolgt in der EU, vorzugsweise in Deutschland. Dies gilt gleichermaßen bei Unterbeauftragung, bspw. wenn der Druck im Fall eines Totalausfalls an einem anderen Produktionsstandort stattfindet.
Der Teilnahmeantrag kann nur berücksichtigt werden, wenn in den angeforderten Unterlagen die unter Punkt III.1.1 bis einschließlich III.1.3 sowie III.2.2 genannten Bedingungen erfüllt werden und alle Unterlagen, Nachweise und Informationen vollständig und fristgerecht eingehen. Der Nachweis für die Bedingungen M1 bis M3 erfolgt im Rahmen des Teilnahmeantrags gemäß der Eigenerklärung nach der Anlage FB MA (Erklärung zur Erfüllung der Bedingungen für die Ausführung des Auftrags).
Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen einer Ermessensentscheidung vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 51 SektVO aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Teilnahmeanträge mit fehlenden Unterlagen, unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen zu den Mindestbedingungen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass hierauf ein Anspruch besteht, Erklärungen und Nachweise (auch bei Mindestbedingungen) in einer von ihr gesetzten Frist nachzufordern.
Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist an Hand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und muss alle in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen vollständig und zweifelsfrei beinhalten. Alle
geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise sind ebenfalls in deutscher Sprache einzureichen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der jeweils zuständigen Stelle nachzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4
in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17. Februar 2015, BGBl I vom 23.02.2016, S. 203
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
-§134: Informations- und Wartepflicht.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
-§160 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de