[J4-22V-279] Sicherstellen der Einsatzverfügbarkeit Fregatte Klasse 123 (F123 SdEV) - "F123 SdEV - Bauaufsicht"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE942 Emden, Kreisfreie Stadt,DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Die in dieser Leistungsbeschreibung abgebildeten Leistungen müssen vom Auftragnehmer an folgenden Standorten erbracht werden:
• Überwiegend in Emden bei der Werft EWD
• In geringem Umfang in Wilhelmshaven (Marinearsenal, Marinestützpunkt)
• In geringem Umfang an Bord in See im Rahmen von Probefahrten / Funktionsnachweisen
75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Arbeitspaket 2 (Anteil Schiffsbetriebs- und Antriebstechnik): ca. 1760 Stunden / Jahr
Arbeitspaket 3 (Anteil Schiffselektrotechnik): ca. 1760 Stunden / Jahr
Bei den oben veranschlagten Personenstunden handelt es sich um Schätzwerte im Zeitpunkt der Erstellung dieser Leistungsbeschreibung (siehe Kopfzeile), nicht aber um eine vom Auftraggeber vorgegebene zu leistende Maximalstundenzahl. Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen richten sich ausschließlich nach den in dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten Leistungsanforderungen, die vollumfänglich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen umzusetzen sind.
Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Verlängerung des Leistungszeitraums um zwei Jahre vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2028 beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.a Der Bewerber sowie etwaige von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer müssen im Handelsregister eingetragen sein.Nachweisführung:Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs des Bewerbers sowie etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge).Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.b Der Bewerber sowie etwaige von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer müssen im Handelsregister eingetragen sein.Nachweisführung:Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs des Bewerbers sowie etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge).Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.1 Gesamtjahresumsatz i.H. von 4 Mio. EUR exkl. USt innerhalb der letzten 3 JahreDer Bewerber muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, indem er über einen Gesamtjahresumsatz i.H. von mindestens 4 Mio. EUR exkl. USt innerhalb der letzten drei Jahre verfügt.
Nachweisführung:
Soweit eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Bewerbers der letzten drei Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber über einen Gesamtjahresumsatz i.H. von mindestens 4 Mio. EUR exkl. USt verfügt. Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
2.2 Betriebshaftpflichtversicherung i.H. von mind. 5.000.000 EUR (Personenschäden)/500.000 EUR (Vermögens- und Sachschäden)
Der Bewerber muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR pro Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden umfasst.
Nachweisführung:
Falls bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass diese eine Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR pro Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden umfasst.
Die Laufzeit des Versicherungsvertrags muss den gesamten Leistungszeitraum abdecken. Soweit dies nicht der Fall ist, muss vom Auftragnehmer ergänzend die Erklärung vorgelegt werden, dass dieser eine solche Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Leistungszeitraum aufrechterhalten wird.
Falls noch keine Betriebshaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass dieser im Falle der Auftragserteilung bis zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, die eine Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR pro Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden umfasst und die über den gesamten Leistungszeitraum bestehen wird.
Falls aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann:
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass dieser im Schadensfall selbst für Personen-, Vermögens- und Sachschäden aufkommt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:3.1 Der Ausschluss von Befangenheit sowie von möglicher gegenseitiger Konkurrenz wird sichergestellt, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
• Der Bewerber darf kein Tochterunternehmen des zu überwachenden Auftragnehmers Fa. SAAB und deren UAN Fa. Abeking&Rassmussen und EWD sein oder deren Konzernen angehören.
• Der Bewerber darf kein Unterauftragnehmer des Vorhaben F123 SdEV sein, dass er beaufsichtigen soll.
Nachweisführung:
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
3.2 Alle vom Bewerber eingesetzte Mitarbeiter müssen während des gesamten Leistungszeitraums über ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis gem. § 12 SeeArbG verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage eines Seediensttauglichkeitszeugnisses für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter. Alternativ: Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sicherstellt, dass mit Vertragsschluss im Rahmen eines Einzelauftrags das eingesetzte Personal über diese Untersuchung verfügt.
3.3 Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter
Die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter üben mit Leistungsbeginn eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus und sollen an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt werden. Weil hiermit unmittelbar nach Vertragsschluss begonnen wird, müssen die mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Mitarbeiter des Bewerbers sicherheitsüberprüft sein. Für den vorliegenden Auftrag ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG erforderlich.
Diese Anforderungen gelten auch für etwaige vom Bewerber eingesetzte Unterauftragnehmer und deren Mitarbeiter.
Nachweisführung:
Vorlage der Nachweise des Bewerbers, dass die jeweils mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter des Bewerbers sicherheitsüberprüft sind (mind. erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG).
Soweit die Mitarbeiter des Bewerbers bzw. etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer noch nicht sicherheitsüberprüft sind, Vorlage des Nachweises bzw. der Erklärung, dass der Bewerber die Sicherheitsüberprüfungen veranlasst hat bzw. veranlassen wird.
Weil mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unmittelbar nach Vertragsschluss zu beginnen ist, müssen die Voraussetzungen (Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter) spätestens mit Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote vorliegen. Bewerber, die diese Voraussetzung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen, können für eine Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden.
3.4 Schiffbau
3.4.a Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor of Engineering. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Schiffbau oder Maschinenbau mit Schwerpunkt Schiffstechnik verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses für jeden vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter, aus der hervorgeht, dass der jeweilige Mitarbeiter über einen Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor of Engineering. oder höherwertig in der Fachrichtung Schiffbau oder Maschinenbau mit dem Schwerpunkt Schiffstechnik oder vergleichbar verfügt.
3.4.b Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung in der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungen oder Schiffsneubau verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben oder -neubau für alle vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Das Kriterium muss auch von den Mitarbeitern erfüllt und nachgewiesen werden, die in den Fachgebieten 3.5 Schiffsmaschinenbau/Schiffsbetriebstechnik und 3.6 Schiffselektrotechnik eingesetzt werden.
3.4.c Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Marineschiffbau, der Bauvorschriften in den Hauptbauabschnitten 0 - "Richtlinien und Leistungen für Planung, Bau und Nutzung",1 - "Schiff mit Ausrüstung und Einrichtung" verfügen, oder sich diese Kenntnisse bis zum Leistungsbeginn erarbeiten.
Nachweisführung:
Falls die Mitarbeiter des Bewerbers bereits über die geforderten Kenntnisse verfügen:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
Falls die Mitarbeiter des Bewerbers noch nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen:
Eigenerklärung, dass Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter sich diese Kenntnisse bis Leistungsbeginn erarbeitet.
3.4.d Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Schiffbau, der in diesem Fachgebiet anzuwendenden anerkannten Regeln der Technik sowie Erfahrungen mit Prüf- und Überwachungsorganisationen und Anwendung gängiger Regelwerke in diesem Fachgebiet.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben oder -neubau für alle vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
3.4.e Eingesetztes Personal verfügt über Zertifizierung als Schweißfachingenieur oder Schweißfachmann nach Richtlinie DVS IIW oder "Sichtprüfer VT 2" - gem. DIN 9712
Nachweisführung:
Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikats für jeden vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter eingesetzten Mitarbeiter.
Falls die Mitarbeiter des Bewerbers noch nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen: Eigenerklärung, dass Bewerber bzw. etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer sich diese Kenntnisse bis Leistungsbeginn erarbeitet.
3.5 Schiffsmaschinenbau/Schiffsbetriebstechnik
3.5.a Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Maschinenbau mit Schwerpunkt Automatisierungstechnik, Energietechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen, Schiffbau, oder Schiffsmaschinenbau verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses für jeden vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter, aus der hervorgeht, dass der jeweilige Mitarbeiter über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Maschinenbau mit Schwerpunkt Automatisierungstechnik, Energietechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen, Schiffbau, Schiffsmaschinenbau oder vergleichbar verfügen.
3.5.b Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Marineschiffbau, der Bauvorschriften in den Hauptbauabschnitten 0 - "Richtlinien und Leistungen für Planung, Bau und Nutzung", 2 - "Antriebsanlagen" und 4 - "Schiffsbetriebsanlagen".
Nachweisführung:
Falls Nachweise erbracht werden können: Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben oder -neubau für alle vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
Falls Nachweise nicht erbracht werden können: Eigenerklärung, dass Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter sich diese Kenntnisse bis Leistungsbeginn erarbeitet.
3.6 Schiffselektrotechnik
3.6.a Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Elektrotechnik (Energietechnik), Anlagentechnik, Automationstechnik verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses für jeden vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter, aus der hervorgeht, dass der jeweilige Mitarbeiter über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Elektrotechnik (Energietechnik), Anlagentechnik, Automationstechnik oder vergleichbar verfügen.
3.6.b Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Marineschiffbau und der Bauvorschriften in den Hauptbauabschnitten 0 - "Richtlinien und Leistungen für Planung, Bau und Nutzung", 3 - "Elektrische Anlagen" und 4 - "Schiffsbetriebsanlagen". oder die Bereitschaft sich diese Kenntnisse bis zum Leistungsbeginn zu erarbeiten.
Nachweisführung:
Falls Nachweise erbracht werden können:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben oder -neubau für alle vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
Falls die Nachweise nicht erbracht werden können:
Eigenerklärung, dass der Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter sich diese Kenntnisse bis Leistungsbeginn erarbeitet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für die Kriterien 3.4.b, 3.4.c, 3.4.d, 3.5.b und 3.6.b gilt:
Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit