Gebäudereinigung in der Realschule plus Kandel

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Germersheim
Postanschrift: Luitpoldplatz 1
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigung in der Realschule plus Kandel

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90919300 Reinigung von Schulen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben wird vorliegend die Erbringung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in der Realschule plus Kandel (inklusive Sporthalle).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Hauptort der Ausführung:

Realschule plus

Jahnstraße 18

76870 Kandel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Unterhaltsreinigung sowie die Grundreinigung in der Realschule plus in Kandel (inklusive der Sporthalle). Die Reinigungsfläche beträgt dabei 6.316,25 m².

Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung des Reinigungsobjektes. Sie beinhaltet unter anderem die Reinigung der Gegenstände der Innen- und Raumausstattung, die Reinigung der Wände von Griff- und Fußspuren, die Reinigung der Fußbodenbeläge, die Reinigung der sanitären Einrichtungen sowie die Reinigung der haustechnischen Einrichtungen bzw. Anlagen. Die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.

Die Unterhaltsreinigung im Schulgebäude ist montags bis freitags nach Schulschluss auszuführen. Die Reinigung der Sporthalle soll grundsätzlich montags bis freitags am frühen Morgen erfolgen und bis 07:00 Uhr abgeschlossen sein, damit die vollständige Abtrocknung aller Oberflächen vor Nutzungsbeginn gewährleistet ist. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Unterhaltsreinigung statt.

Die Grundreinigung umfasst die gründliche Reinigung und Pflege des Reinigungsobjektes. Sie erfolgt bedarfsorientiert; in der Regel 1 x jährlich. Sie ist nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers und außerhalb der Unterhaltsreinigung (Ferienzeiten, Revisionszeiten etc.) durchzuführen. Der Auftraggeber entscheidet dabei über Zeitpunkt und Umfang der zu reinigenden Bereiche und teilt dies dem Auftragnehmer rechtzeitig mit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsmaß / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation der Objektleitung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Reaktionszeit bei Reklamationen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Häufigkeit von Eigenkontrollen / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Der bisherige Reinigungsdienstleister für die Realschule plus Kandel hat den Vertrag überraschend zum 31.05.2023 gekündigt. Da die Sauberkeit in der Schule kontinuierlich sichergestellt werden muss und ein Pausieren der Reinigungsleistung für die Schulgemeinschaft nicht zumutbar ist, muss nun zum 01.06.2023 ein neuer Dienstleister mit der Aufgabe betraut werden. Die Einhaltung der Mindestfrist von 35 bzw. von 30 Kalendertagen, wenn die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert wird, ist dabei nicht möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 089-274186
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigung in der Realschule plus Kandel

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen

nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/05/2023

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