Anmietung Fremdplattform Taucherausbildung Referenznummer der Bekanntmachung: 6002449952-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung Fremdplattform Taucherausbildung
Anmietung einer Fremdplattform zur Absolvierung von zwei Lehrgängen für die Taucherausbildung
Deutschland
1 Anmietung für zwei Lehrgänge
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das durch diese Firma der Bw in ähnlich gelagerten Fällen (Ersatztauchplattform zu Lehrgangszwecken) in der Vergangenheit (seit 2015) zur Verfügung gestellte Schiff steht für die beabsichtigten Zeiträume zur Verfügung und verfügt darüber hinaus über alle notwendigen Einrichtungen für den regelkonformen Tauchbetrieb in der Bw. Derzeit ist keine weitere Einheit auf dem deutschen Markt bekannt, die die Anforderungen der LB erfüllt und in der notwendigen Zeit bis Lehrgangsbeginn einsatzfähig ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung Fremdplattform Taucherausbildung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borkum
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 26757
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.