Raumausstattung Elektrolabor Berufsbildende Schule Bitburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6561150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raumausstattung Elektrolabor Berufsbildende Schule Bitburg
Einrichtung Elektrolabor u. a. 9 Labortische mit Elektroausstattung und Befestigungssystemen, 10 x mobiler Alu-Experimentierstand mit 3-etagigem Experimentierrahmen und 6 Steckdosen, 12 x Notebook-Halter, 10 x Tablet-Halter, 16 x Schalter- und Tastereinheiten für Motorsteuerung, Gebäude-System-Trainer: Interface, Gefahrenmeldetechnik mit Fehlersimulation, Solar-Modul mit Sonnenstand-Emulator
Berufsbildende Schule
Theobald-Simon-Schule Bitburg
Rittersdorfer Straße 2
54634 Bitburg
Einrichtung Elektrolabor u. a. 9 Labortische mit Elektroausstattung und Befestigungssystemen, 10 x mobiler Alu-Experimentierstand mit 3-etagigem Experimentierrahmen und 6 Steckdosen, 12 x Notebook-Halter, 10 x Tablet-Halter, 16 x Schalter- und Tastereinheiten für Motorsteuerung, Gebäude-System-Trainer: Interface, Gefahrenmeldetechnik mit Fehlersimulation, Solar-Modul mit Sonnenstand-Emulator
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWG:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.