Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern & Medien im Schuljahr 2023/24 für die 40 Mainzer staatlichen Schulen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Große Bleiche 46
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/12-4146
Fax: +49 6131/12-2071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern & Medien im Schuljahr 2023/24 für die 40 Mainzer staatlichen Schulen
Die Stadt Mainz schreibt die Lieferung preisgebundener Bücher nach für den Schulunterricht an 40 Mainzer staatlichen Schulen in Mainz für das Schuljahr 2023/2024 aus. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Verlagserzeugnissen und zusätzliche handelsübliche Dienstleistungen mit einem geschätzten Umsatz von ca. 970.000 €uro.
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Dieser Auftragswert wird zu annähernd gleichen Teilen (Lose 1 bis 4 und Lose 5 bis 7 sind nahezu identisch) in 7 Losen vergeben. Die einzelnen Lose umfassen mehrerer Schulen.
Auf die gesetzlichen Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetztes wird verwiesen. Angebote, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
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Es sind die gemäß folgender Losaufteilung benötigten Schulbücher & Medien für alle Schulen an einen zentralen Lagerort zu liefern.
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Eine Wertung der Angebote nach dem Kriterium „Preis“ entfällt, da dieser infolge der Buchpreisbindung nicht herangezogen werden kann. Die handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen grundsätzlich im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht. Im Übrigen wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Sofern mehrer Bieter für ein Los gleichwertige Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen. Für jedes Los erfolgt eine gesonderte anonyme Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote gleich oder höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose, scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses aus Gründen der Mittelstandsförderung im weiteren Losverfahren aus.
Wenn die Anzahl der Bieter geringer ist als die Anzahl der Lose, wird der ausgeloste Bieter erstmal aus der weiteren Verlosung genommen, bis ein Bieter zur Verfügung steht. Steht schließlich kein Bieter zur Verfügung, werden alle Bieter erneut in die Verlosung einbezogen und der erneut ausgeloste Bieter scheidet aus der weiteren Verlosung wieder aus.
Losweise sind die seitens der Schulen gem. der ab dem 10.07.2023 durch die Schulen zu generierenden Bestellscheine benötigten Schulbücher und Medien für das Schuljahr 2023/24 zu beschaffen und zu liefern. Handelsübliche Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Schulbüchern sind kostenfrei nach unseren Vergabeunterlagen anzubieten.
Auf die gesetzlichen Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetztes wird verwiesen.
Ein Anspruch auf eine Mindestabnahme gegen die Stadt Mainz besteht nicht. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann von den in der Anlage3 angegebenen Beträgen abweichen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahme oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Los 1: 4 Schulen in Mainz – Es wird auf „Anlage 3-Losplanung“ verwiesen.
Eine Wertung nach dem Kriterium „Preis“ entfällt, da dieser infolge der Buchpreisbindung nicht herangezogen werden kann. Die handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen grundsätzlich im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher nach Absatz 2 der Leistungsbeschreibung werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht.
Sofern mehrer Bieter für ein Los gleichwertige Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen. Für jedes Los erfolgt eine gesonderte anonyme Verlosung. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Wertungsverfaren teilnehmen kann. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Losweise sind die seitens der Schulen gem. der ab dem 10.07.2023 durch die Schulen zu generierenden Bestellscheine benötigten Schulbücher und Medien für das Schuljahr 2023/24 zu beschaffen und zu liefern. Handelsübliche Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Schulbüchern sind kostenfrei nach unseren Vergabeunterlagen anzubieten.
Auf die gesetzlichen Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetztes wird verwiesen.
Ein Anspruch auf eine Mindestabnahme gegen die Stadt Mainz besteht nicht. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann von den in der Anlage3 angegebenen Beträgen abweichen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahme oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Los 2: 5 Schulen in Mainz – Es wird auf „Anlage 3-Losplanung“ verwiesen.
Eine Wertung nach dem Kriterium „Preis“ entfällt, da dieser infolge der Buchpreisbindung nicht herangezogen werden kann. Die handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen grundsätzlich im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher nach Absatz 2 der Leistungsbeschreibung werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht.
Sofern mehrer Bieter für ein Los gleichwertige Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen. Für jedes Los erfolgt eine gesonderte anonyme Verlosung. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Wertungsverfaren teilnehmen kann. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Losweise sind die seitens der Schulen gem. der ab dem 10.07.2023 durch die Schulen zu generierenden Bestellscheine benötigten Schulbücher und Medien für das Schuljahr 2023/24 zu beschaffen und zu liefern. Handelsübliche Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Schulbüchern sind kostenfrei nach unseren Vergabeunterlagen anzubieten.
Auf die gesetzlichen Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetztes wird verwiesen.
Ein Anspruch auf eine Mindestabnahme gegen die Stadt Mainz besteht nicht. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann von den in der Anlage3 angegebenen Beträgen abweichen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahme oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Los 3: 6 Schulen in Mainz – Es wird auf „Anlage 3-Losplanung“ verwiesen.
Eine Wertung nach dem Kriterium „Preis“ entfällt, da dieser infolge der Buchpreisbindung nicht herangezogen werden kann. Die handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen grundsätzlich im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher nach Absatz 2 der Leistungsbeschreibung werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht.
Sofern mehrer Bieter für ein Los gleichwertige Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen. Für jedes Los erfolgt eine gesonderte anonyme Verlosung. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Wertungsverfaren teilnehmen kann. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Losweise sind die seitens der Schulen gem. der ab dem 10.07.2023 durch die Schulen zu generierenden Bestellscheine benötigten Schulbücher und Medien für das Schuljahr 2023/24 zu beschaffen und zu liefern. Handelsübliche Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Schulbüchern sind kostenfrei nach unseren Vergabeunterlagen anzubieten.
Auf die gesetzlichen Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetztes wird verwiesen.
Ein Anspruch auf eine Mindestabnahme gegen die Stadt Mainz besteht nicht. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann von den in der Anlage3 angegebenen Beträgen abweichen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahme oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Los 4: 15 Schulen in Mainz – Es wird auf „Anlage 3-Losplanung“ verwiesen.
Eine Wertung nach dem Kriterium „Preis“ entfällt, da dieser infolge der Buchpreisbindung nicht herangezogen werden kann. Die handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen grundsätzlich im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher nach Absatz 2 der Leistungsbeschreibung werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht.
Sofern mehrer Bieter für ein Los gleichwertige Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen. Für jedes Los erfolgt eine gesonderte anonyme Verlosung. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Wertungsverfaren teilnehmen kann. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Losweise sind die seitens der Schulen gem. der ab dem 10.07.2023 durch die Schulen zu generierenden Bestellscheine benötigten Schulbücher und Medien für das Schuljahr 2023/24 zu beschaffen und zu liefern. Handelsübliche Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Schulbüchern sind kostenfrei nach unseren Vergabeunterlagen anzubieten.
Auf die gesetzlichen Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetztes wird verwiesen.
Ein Anspruch auf eine Mindestabnahme gegen die Stadt Mainz besteht nicht. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann von den in der Anlage3 angegebenen Beträgen abweichen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahme oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Los 5: 2 Schulen in Mainz – Es wird auf „Anlage 3-Losplanung“ verwiesen.
Eine Wertung nach dem Kriterium „Preis“ entfällt, da dieser infolge der Buchpreisbindung nicht herangezogen werden kann. Die handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen grundsätzlich im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher nach Absatz 2 der Leistungsbeschreibung werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht.
Sofern mehrer Bieter für ein Los gleichwertige Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen. Für jedes Los erfolgt eine gesonderte anonyme Verlosung. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Wertungsverfaren teilnehmen kann. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Losweise sind die seitens der Schulen gem. der ab dem 10.07.2023 durch die Schulen zu generierenden Bestellscheine benötigten Schulbücher und Medien für das Schuljahr 2023/24 zu beschaffen und zu liefern. Handelsübliche Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Schulbüchern sind kostenfrei nach unseren Vergabeunterlagen anzubieten.
Auf die gesetzlichen Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetztes wird verwiesen.
Ein Anspruch auf eine Mindestabnahme gegen die Stadt Mainz besteht nicht. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann von den in der Anlage3 angegebenen Beträgen abweichen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahme oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Los 6: 4 Schulen in Mainz – Es wird auf „Anlage 3-Losplanung“ verwiesen.
Eine Wertung nach dem Kriterium „Preis“ entfällt, da dieser infolge der Buchpreisbindung nicht herangezogen werden kann. Die handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen grundsätzlich im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher nach Absatz 2 der Leistungsbeschreibung werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht.
Sofern mehrer Bieter für ein Los gleichwertige Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen. Für jedes Los erfolgt eine gesonderte anonyme Verlosung. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Wertungsverfaren teilnehmen kann. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Losweise sind die seitens der Schulen gem. der ab dem 10.07.2023 durch die Schulen zu generierenden Bestellscheine benötigten Schulbücher und Medien für das Schuljahr 2023/24 zu beschaffen und zu liefern. Handelsübliche Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Schulbüchern sind kostenfrei nach unseren Vergabeunterlagen anzubieten.
Auf die gesetzlichen Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetztes wird verwiesen.
Ein Anspruch auf eine Mindestabnahme gegen die Stadt Mainz besteht nicht. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann von den in der Anlage3 angegebenen Beträgen abweichen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahme oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Los 7: 4 Schulen in Mainz – Es wird auf „Anlage 3-Losplanung“ verwiesen.
Eine Wertung nach dem Kriterium „Preis“ entfällt, da dieser infolge der Buchpreisbindung nicht herangezogen werden kann. Die handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen grundsätzlich im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher nach Absatz 2 der Leistungsbeschreibung werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht.
Sofern mehrer Bieter für ein Los gleichwertige Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen. Für jedes Los erfolgt eine gesonderte anonyme Verlosung. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Wertungsverfaren teilnehmen kann. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung gemäß § 122 GWB sind die folgenden Unterlagen und Erklärungen mit dem Angebot abzugeben:
1) Nachweis über eine Gewerbeanmeldung, den Eintrag im Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) - eigene Anlage
2) Eigenerklärung Datenverarbeitung/Verbindlichkeit - (s. Formblatt 2 der Vergabeunterlagen)
3) Eigenerklärung über Betriebshaftpflicht (Deckungszusage und Deckungssumme) mit mind. 200.000,-- € für Sach- und 0,5 Mio. für Personenschäden je Schadensfall (s. Formblatt 3 der Vergabeunterlagen)
4) Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) - eigene Anlage
5) Eigenerklärung AentG (s. Formblatt 4 der Vergabeunterlagen)
6) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt LTTG - RLP (s. Formblatt 5 als Anhang)
7) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeiten (s. Formblatt 6 der Vergabeunterlagen)
8) Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (EU-RUS-Sanktionen) (s. Formblatt 7 der Vergabeunterlagen)
9) Vereinbarung zum Datenschutz (s. Formblatt 8 als Anhang)
10) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche (s. Formblatt 9 der Vergabeunterlagen)
11) Eigenerklärung zur Ausschlussgründe nach §§ 123 und §§ 124 GWB (s. Formblatt 10 der Vergabeunterlagen)
Zum Nachweis der Eignung gemäß § 122 GWB sind die folgenden Unterlagen und Erklärungen mit dem Angebot abzugeben:
12) Unbedenklichkeitsnachweis zu Steuern (Finanzamt) - eigene Anlage
Zum Nachweis der Eignung gemäß § 122 GWB sind die folgenden Unterlagen und Erklärungen mit dem Angebot abzugeben:
13) Es ist mit dem Angebot zumindest in Stichworten ein Fachkonzept vorzulegen, wie die ausgeschriebene Leistung realisiert wird - eigene Anlage
14) Eigenerklärung, dass alle Projektmitarbeitenden nach BDSG (Verpflichtungserklärung nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Wahrung des Datengeheimnisses) im Fall der Auftragserteilung verpflichtet werden. - eigene Anlage
15) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (s. Formblatt 11 der Vergabeunterlagen)
Stellung einer Sicherheitsleistung in Form einer Bürgschaftsurkunde für Vertragserfüllung bzw. Mängelansprüche ab einem Nettoauftragswert von 250.000,00 €
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der grundlegenden Veränderung der Vorgänge um die Schulbuchbeschaffung und der durch das Bildungsministerium des Landes Rheinland-Pfalz verspätet erfolgten Bekanntmachung bezüglich der Natur besagter Änderung, war eine frühzeitige Bearbeitung dieser Ausschreibung nicht durchführbar. Bedingt durch die Dringlichkeit, den Auftrag zum 01.07.20223 vergeben zu können, um einen geordneten Ablauf und den Schüler*innen der Stadt Mainz einen Zugang zu Ihren Büchern zu gewährleisten, ist eine Verkürzung der Ausschreibungsfrist auf 15 Tage erforderlich.
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Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126 b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/16-2234
Fax: +49 6131/16-2113
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Willy-Brand-Platz 3
Ort: Mainz
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 651/9494-0
Fax: +49 651/9494-170