Planungsleistungen für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes, Los 2 - Landschaftsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 6/23-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-hr.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.webeler-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes, Los 2 - Landschaftsplan
Für das Plangebiet der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen im Landkreis Birkenfeld ist ein neuer Flächennutzungsplan zu erstellen, der zum 31.12.2027 fertiggestellt sein soll (Abschluss der Leistungsphase 3). Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erstellung eines neuen Landschaftsplans für das Plangebiet, der in den Flächennutzungsplan eingearbeitet wird.
Das Plangebiet der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen im Landkreis Birkenfeld ist zum 1. Januar 2020 aus dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen entstanden. Die Nationalparkverbandsgemeinde hat etwa 22.000 Einwohner in 50 angehörigen Ortsgemeinden, das Gesamtplangebiet hat eine Größe von 33.400 ha. Davon entfallen ca. 23.000 ha auf das Gebiet der alten VG Herrstein mit 34 Ortsgemeinden und ca. 10.000 ha auf die ursprüngliche VG Rhaunen mit 16 angehörigen Ortsgemeinden.
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne. Der Flächennutzungsplan für Herrstein ist von 1998, der zugehörige Landschaftsplan von 1992. Der Flächennutzungsplan für Rhaunen datiert von 1981/83, mit einer Fortschreibung 1994. Die Pläne sind größtenteils noch nicht digitalisiert. Die in den Einzelplänen derzeit ausgewiesenen Flächen übersteigen teilweise das bestehende Gesamtpotential, was Konflikte bei der Neuaufstellung erwarten lässt, etwa im Hinblick auf die Ausweisung von Gewerbe- oder Neubaugebieten, für deren Ausweisung der AN Vorschläge und Verteilungsschlüssel zu erarbeiten hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungspläne.
Das Plangebiet zeichnet sich durch eine ausgeprägte Berg-Tal-Topographie aus sowie überdurchschnittliche viele Landschaftsschutzgebiete, Biotope und FFH-Gebiete mit Vorkommen von u.a. Rotmilan, Wildkatze und Mopsfledermaus.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Erstellung eines Landschaftsplans in den Leistungsphasen 1-4 nach § 23 HOAI i.V.m. Anlagen 4 und 9 HOAI sowie den ergänzend erforderlichen Besonderen Leistungen, siehe Anlage 2 zum Vertrag.
Der Landschaftsplan muss zum 31.12.2026 und damit so rechtzeitig fertiggestellt sein, dass er in den bis zum 31.12.2027 zu erstellenden Flächennutzungsplan eingearbeitet werden kann.
Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Für das Plangebiet der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen im Landkreis Birkenfeld ist ein neuer Flächennutzungsplan zu erstellen, der zum 31.12.2027 fertiggestellt sein soll (Abschluss der Leistungsphase 3). Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erstellung eines neuen Landschaftsplans für das Plangebiet, der in den Flächennutzungsplan eingearbeitet wird.
Das Plangebiet der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen im Landkreis Birkenfeld ist zum 1. Januar 2020 aus dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen entstanden. Die Nationalparkverbandsgemeinde hat etwa 22.000 Einwohner in 50 angehörigen Ortsgemeinden, das Gesamtplangebiet hat eine Größe von 33.400 ha. Davon entfallen ca. 23.000 ha auf das Gebiet der alten VG Herrstein mit 34 Ortsgemeinden und ca. 10.000 ha auf die ursprüngliche VG Rhaunen mit 16 angehörigen Ortsgemeinden.
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne. Der Flächennutzungsplan für Herrstein ist von 1998, der zugehörige Landschaftsplan von 1992. Der Flächennutzungsplan für Rhaunen datiert von 1981/83, mit einer Fortschreibung 1994. Die Pläne sind größtenteils noch nicht digitalisiert. Die in den Einzelplänen derzeit ausgewiesenen Flächen übersteigen teilweise das bestehende Gesamtpotential, was Konflikte bei der Neuaufstellung erwarten lässt, etwa im Hinblick auf die Ausweisung von Gewerbe- oder Neubaugebieten, für deren Ausweisung der AN Vorschläge und Verteilungsschlüssel zu erarbeiten hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungspläne.
Das Plangebiet zeichnet sich durch eine ausgeprägte Berg-Tal-Topographie aus sowie überdurchschnittliche viele Landschaftsschutzgebiete, Biotope und FFH-Gebiete mit Vorkommen von u.a. Rotmilan, Wildkatze und Mopsfledermaus.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Erstellung eines Landschaftsplans in den Leistungsphasen 1-4 nach § 23 HOAI i.V.m. Anlagen 4 und 9 HOAI sowie den ergänzend erforderlichen Besonderen Leistungen, siehe Anlage 2 zum Vertrag.
Der Landschaftsplan muss zum 31.12.2026 und damit so rechtzeitig fertiggestellt sein, dass er in den bis zum 31.12.2027 zu erstellenden Flächennutzungsplan eingearbeitet werden kann.
Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für die Erstellung von Landschaftsplänen anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen nach Ziffer III.1.3 erfüllen (2 Referenzen: 1 Punkt, 3-4 Referenzen: 2 Punkte, 5-6 Referenzen: 3 Punkte, 7-8 Referenzen: 4 Punkte, 9 oder mehr Referenzen: 5 Punkte). Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
6. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2.000.000,00 EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR beträgt. Die Versicherungssumme muss zweimal pro Jahr zur Verfügung stehen. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
5. Die geforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße
Der Bewerber muss neben der Person des Planers mindestens über einen Vertreter mit vergleichbarer beruflicher Qualifikation (Ingenieur, s.u. III.2.1) verfügen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit Planungsleistungen für Landschaftspläne oder Teil-Landschaftspläne durch mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
1. Alle Referenzen müssen das Aufstellen und/oder das Fortschreiben eines Landschaftsplans zum Inhalt haben. Zu den Referenzen müssen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 i.S.d. § 23 i.V.m. Anlage 4 HOAI erbracht worden sein. Der Abschluss der Leistungsphase 4 darf jeweils nicht vor dem 31.12.2015 erfolgt sein.
2. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen, sofern und soweit dem Bewerber die Mitteilung dieser Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht unmöglich ist.
3. Der Bewerber hat mit der Bewerbung für die jeweilige Referenz eine kurze schriftliche Beschreibung der Maßnahme zu machen, einschließlich Beschreibung des Referenzobjekts, Angabe der erbrachten Planungsleistungen, Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Angabe des Leistungszeitraums.
4. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur - unter www.dtvp.de (Identifikationsnummer CXP4YK76JBL) einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.
2. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform oder die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
3. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung alle erforderlichen Angaben und Auskünfte hierzu zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK76JBL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen.