Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landeskrankenhaus.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement
Das Landeskrankenhaus (Anstalt des öffentlichen Rechts = AÖR) ist der größte Krankenhausträger im psychiatrisch-psychotherapeutischen und neurologischen Bereich in Rheinland-Pfalz. Mit der langjährigen, intensiven Erfahrung in allen Facetten der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie sowie in weiteren Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens bietet die Anstalt in allen Einrichtungen eine qualitativ hochwertige und wirtschaftlich ausgewogene Versorgung an.
Im Rahmen der Förderung des Krankenhauszukunftsfonds (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) soll ein integriertes, modernes, zukunftsorientiertes Patientenportal eingeführt werden. Das zentrale Ziel des Projektes besteht in der Erweiterung und Optimierung der Betreuung und Information von Patientinnen und Patienten während und im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt durch digitale Methoden. Das Portal ermöglicht somit einen reibungsarmen Austausch von wichtigen Behandlungsinformationen, schließt vorhandene Informationslücken, die zu Qualitätsdefiziten führen könnten und stellt allen Benutzern darüber hinaus attraktive digitale Services zur Verfügung. Wesentliche Funktionen sind dabei das digitale Terminmanagement und die digitale Anamnese im Vorfeld des stationären Aufnahmeprozesses, die Bereitstellung spezifischer Informationen zum Krankenhaus und zur Behandlung einschließlich digitaler Orientierungshilfen vor Ort, der bidirektionale Austausch von Daten und Dokumenten zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern sowie eine Kommunikationsmöglichkeit via Chat und E-Mail.
Los 1: Landeskrankenhaus AöR (LKH)
Andernach
Los 1: Landeskrankenhaus AöR (LKH)
Referenzen Krankenhausinformationssystem-Integration Los 1:
Der Bewertungsmaßstab ist der Ziff. XI. der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen
Los 2: Klinikum Saarburg
Saarburg
Los 2: Klinikum Saarburg
Referenzen Krankenhausinformationssystem-Integration Los 2:
Der Bewertungsmaßstab ist der Ziff. XI. der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen
Los 3: Landeskrankenhaus AöR Entlassmanagement (LKH EM)
Andernach
Los 3: Landeskrankenhaus AöR Entlassmanagement (LKH EM)
Referenzen Krankenhausinformationssystem-Integration Los 3:
Der Bewertungsmaßstab ist der Ziff. XI. der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen
Los 4: Klinikum Saarburg Entlassmanagement (Klinikum Saarburg EM)
Saarburg
Los 4: Klinikum Saarburg Entlassmanagement (Klinikum Saarburg EM)
Referenzen Krankenhausinformationssystem-Integration Los 4:
Der Bewertungsmaßstab ist der Ziff. XI. der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4)
2. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket in Bezug zu Russland im Sinne der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der EU-Verordnung Nr. 833/2014 (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4)
3. Erklärung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4)
4. Nachweis einer Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung - Nicht älter als 12 Monate. Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens EUR 3.000.000,00 für Personen und Sachschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Vermögensschäden betragen. (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4)
5. Eigenerklärung zum Umsatz : Erklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4)
zu Eignungskriterium 5: Mindeststandard: Umsatz durchschnittlich mind. 1.000.000 EUR netto p.a. bei einer Bewerbung auf alle vier Lose und jeweils 300.000 EUR netto pro Los, sofern weniger als alle vier Lose angeboten werden sollen.
6. Referenzen Krankenhausinformationssystem-Integration Los 1 (gültig für Los(e) 1)
7. Referenzen Krankenhausinformationssystem-Integration Los 2 (gültig für Los(e) 2)
8. Referenzen Krankenhausinformationssystem-Integration Los 3 (gültig für Los(e) 3)
9. Referenzen Krankenhausinformationssystem-Integration Los 4 (gültig für Los(e) 4)
zu Eignungskriterium 6: Für eine Bewerbung auf das Los 1 LKH muss eine Referenz (Eigenangaben) über eine erfolgreiche Anbindung eines digitalen Patientenportals in mindestens zwei Krankenhäusern vergleichbarer Größe der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach (ca. 1.000 Betten) mit einem Nexus KIS des Hersteller Nexus AG, erbracht werden. Positiv bewertet würde darüber hinaus eine Referenz über eine erfolgreiche Anbindung eines digitalen Patientenportals in einer Klinik oder Klinikgruppe mit psychiatrischem Schwerpunkt. Es ist möglich, ggf. auch sämtliche Anforderungen in einer einzigen Referenz nachzuweisen. Die Referenz muss Ausführungen zur technischen Anbindung und Tiefe der funktionalen Integration in das KIS beinhalten. Ebenso soll die Referenz Angaben zur jeweiligen Umsetzungsdauer der KIS-Integration beinhalten.
Alle benannten Referenzen müssen den Anforderungen des SGB V entsprechen.
Für alle Lose gilt: Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die wesentlichen Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrages erbracht worden sein (eine bereits erfolgte Abnahme der Referenzleistungen ist nicht zwingend erforderlich, die Arbeiten müssen aber weitgehend abgeschlossen sein). Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem entsprechenden Anbieter in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich entsprechende Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden nicht gewertet.
Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ist es zulässig, ggf. auch sämtliche Anforderungen in einer einzigen Referenz oder zumindest kombiniert in weniger als 4 Referenzen nachzuweisen.
zu Eignungskriterium 7: Für eine Bewerbung auf das Los 2 Klinikum Saarburg muss eine Referenz (Eigenangaben) über eine erfolgreiche Anbindung eines digitalen Patientenportals in mind. drei Einrichtungen vergleichbarer Größe mit dem Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg (ca. 240 Betten), mit einem Orbis KIS des Hersteller Dedalus Healthcare Group AG, erbracht werden. Die Referenz muss Ausführungen zur technischen Anbindung und Tiefe der funktionalen Integration in das KIS beinhalten. Ebenso soll die Referenz Angaben zur jeweiligen Umsetzungsdauer der KIS-Integration beinhalten.
Alle benannten Referenzen müssen den Anforderungen des SGB V entsprechen.
Für alle Lose gilt: Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die wesentlichen Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrages erbracht worden sein (eine bereits erfolgte Abnahme der Referenzleistungen ist nicht zwingend erforderlich, die Arbeiten müssen aber weitgehend abgeschlossen sein). Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem entsprechenden Anbieter in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich entsprechende Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden nicht gewertet.
Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ist es zulässig, ggf. auch sämtliche Anforderungen in einer einzigen Referenz oder zumindest kombiniert in weniger als 4 Referenzen nachzuweisen.
zu Eignungskriterium 8: Für eine Bewerbung auf das Los 3 LKH Entlassmanagement muss eine Referenz (Eigenangaben) über eine erfolgreiche Anbindung eines digitalen Entlassmanagements in mindestens zwei Krankenhäusern vergleichbarer Größe der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach (ca. 1.000 Betten) mit einem Nexus KIS des Hersteller Nexus AG, erbracht werden. Positiv bewertet würde darüber hinaus eine Referenz über eine erfolgreiche Anbindung eines digitalen Patientenportals in einer Klinik oder Klinikgruppe mit psychiatrischem Schwerpunkt. Es ist möglich, ggf. auch sämtliche Anforderungen in einer einzigen Referenz nachzuweisen. Die Referenz muss Ausführungen zur technischen Anbindung und Tiefe der funktionalen Integration in das KIS beinhalten. Ebenso soll die Referenz Angaben zur jeweiligen Umsetzungsdauer der KIS-Integration beinhalten.
Alle benannten Referenzen müssen den Anforderungen des SGB V entsprechen.
Für alle Lose gilt: Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die wesentlichen Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrages erbracht worden sein (eine bereits erfolgte Abnahme der Referenzleistungen ist nicht zwingend erforderlich, die Arbeiten müssen aber weitgehend abgeschlossen sein). Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem entsprechenden Anbieter in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich entsprechende Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden nicht gewertet.
Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ist es zulässig, ggf. auch sämtliche Anforderungen in einer einzigen Referenz oder zumindest kombiniert in weniger als 4 Referenzen nachzuweisen.
zu Eignungskriterium 9: Für eine Bewerbung auf das Los 4 Klinikum Saarburg Entlassmanagement muss eine Referenz (Eigenangaben) über eine erfolgreiche Anbindung eines digitalen Entlassmanagements in mind. drei Einrich-tungen vergleichbarer Größe mit dem Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg (ca. 240 Betten), mit einem Orbis KIS des Hersteller Dedalus Healthcare Group AG, erbracht werden. Die Referenz muss Aus-führungen zur technischen Anbindung und Tiefe der funktionalen Integration in das KIS beinhalten. Ebenso soll die Referenz Angaben zur jeweiligen Umsetzungsdauer der KIS-Integration beinhalten.
Alle benannten Referenzen müssen den Anforderungen des SGB V entsprechen.
Für alle Lose gilt: Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die wesentlichen Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrages erbracht worden sein (eine bereits erfolgte Abnahme der Referenzleistungen ist nicht zwingend erforderlich, die Arbeiten müssen aber weitgehend abgeschlossen sein). Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem entsprechenden Anbieter in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich entsprechende Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden nicht gewertet.
Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ist es zulässig, ggf. auch sämtliche Anforderungen in einer einzigen Referenz oder zumindest kombiniert in weniger als 4 Referenzen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“