BGAA - Biogasaufbereitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2023-0032
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittlich-Wengerohr
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 54516
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://natuerlich-energie-emh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BGAA - Biogasaufbereitungsanlage
Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Biogasaufbereitungsanlage
Natürlich Energie EMH GmbH
Im Haag 2 a
54516 Eittlich-Wengerohr
Die NatürlichEnergie EMH GmbH plant die Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage an der bestehenden
Biogasanlage Flugplatz Hahn, Gebäude 220, 55483 Lautzenhausen.
Die Biogasaufbereitungsanlage dient der Aufbereitung von Biogas. Der CO2- Anteil soll mit dieser Anlage
aus dem Hauptgasstrom abgetrennt und so ein Produktgas in Erdgasqualität erzeugt werden.
Über eine noch zu errichtende nachgeschaltete Einspeiseanlage des Netzbetreibers soll dann das aufbereitete
Gas in das Erdgasnetz eingebracht werden.
Die Trennung des Gasgemisches soll gemäß vorliegender BIMSchG mittels Druckwechseladsorption
erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e059d780-68327b59583b4300
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e059d780-68327b59583b4300
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e059d780-68327b59583b4300
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e059d780-68327b59583b4300
Innerhalb von 30 Tage netto ab Rechnungseingang EMH
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).