EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Lahn-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Lahn-Kreis
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen ausgeschrieben. Die einzelnen Lose bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
– Los 1: Transport und Verwertung von Rechengut (inkl. anteiliger Sandfangrückstände) aus Kläranlagen (Mengenspanne: ca. 400 – 600 Mg pro Jahr);
– Los 2: Transport und Entsorgung/Verwertung von Altholz A I bis A III (Mengenspanne: ca. 1.400 – 1.700 Mg pro Jahr) sowie Transport und Entsorgung/Verwertung von Altholz A IV (Mengenspanne: ca. 200 – 300 Mg pro Jahr);
– Los 3: Transport und Entsorgung von Krankenhausabfällen (ohne besondere infektionspräventive Anforderungen) (Mengenspanne: ca. 280 – 420 Mg pro Jahr).
Transport und Verwertung von Rechengut (inkl. anteiliger Sandfangrückstände) aus Kläranlagen
– Übernahme der Abfälle im AWZ Rhein-Lahn und Transport zu einer Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage;
– Gestellung der für die Übernahme und den Transport der Abfälle benötigten Behälter/Container (gedeckelt oder abplanbar);
– Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Transport und Entsorgung/Verwertung von Altholz A I bis A IV
– Übernahme der Abfälle im AWZ Rhein-Lahn und Transport zu einer Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage;
– Gestellung der für die Übernahme und den Transport der Abfälle benötigten Behälter/Container (gedeckelt oder abplanbar);
– Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Transport und Entsorgung von Krankenhausabfällen
– Übernahme der Abfälle im AWZ Rhein-Lahn und Transport zu einer Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage;
– Gestellung der für die Übernahme und den Transport der Abfälle benötigten Behälter/Container (gedeckelt oder abplanbar);
– Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Sperrmüll oder Gewerbeabfall oder Rechengut;
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene abschließende Verwertungs-/Entsorgungsanlage für die zu übernehmenden Abfälle.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Altholz.
– Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene (Vor-)Behandlungsanlage/-n oder Verwertungs-/Entsorgungsanlage/-n für die zu übernehmenden Abfälle.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Restabfall (20 03 01) oder Krankenhausabfall.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene abschließende Entsorgungsanlage für die zu übernehmenden Abfälle.
Lose 1 bis 3:
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 400 Mg Sperrmüll oder Gewerbeabfall oder Rechengut pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene abschließende Verwertungs-/Entsorgungsanlage für die zu übernehmenden Abfälle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der „Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 800 Mg Altholz pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene (Vor-)Behandlungsanlage/-n oder Verwertungs-/Entsorgungsanlage/-n für die zu übernehmenden Abfälle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der „Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mindestens 250 Mg Restabfall (20 03 01) oder Krankenhausabfall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene abschließende Entsorgungsanlage für die zu übernehmenden Abfälle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der „Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Lose 1 bis 3:
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
– Verpflichtungserklärung gemäß Landestariftreuegesetz – LTTG
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.