1W/23 Integrierte Rad- und SPNV-Achse Region Trier, Umfeld Haltepunkt Pallien Referenznummer der Bekanntmachung: 1W/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Steffgen, Martin
E-Mail:
Telefon: +49 6517184601
Fax: +49 6517184608
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
1W/23 Integrierte Rad- und SPNV-Achse Region Trier, Umfeld Haltepunkt Pallien
Südlich der Kaiser-Wilhelm-Brücke soll bis Ende 2024 zwischen Moselradweg und Bonner Straße der Weststrecken-Bahnhaltepunkt Pallien (Maßnahme der DB AG) entstehen. Die Umfeldplanung der Stadt Trier bezieht sich auf begleitende Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen für Radwegtrassen, Radabstellanlagen, Radserviceeinrichtungen, ÖPNV-Verknüpfung Bus/Bahn und die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteiganlagen. Neben Umgestaltungen in der Bonner Straße und der Bitburger Straße steht dabei ein von Altbebauung freigeräumter Bereich zwischen diesen Straßen im Mittelpunkt der Planungs- und Bauaufgabe mit Sicherung eines Geländesprungs, z. B. durch eine Stützwand o. ä.
Die Maßnahmen sind im Sinne des Aufbaues einer integrierten Rad- und SPNV-Achse Region Trier Bestandteil eines vom Bundesamt für Logistik und Mobilität betreuten Förderprogramms. Planung und Realisierung sind mit Blick auf die Reaktivierung der DB-Weststrecke für den Personennahverkehr und den Abruf der Fördermittel eng terminiert.
Büro des AN, Ortstermine in Trier, während der baulichen Umsetzung ist die Gewährleistung kurzfristiger Präsenz in Trier zwingend.
Der Auftrag bezieht sich auf die Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 45-48 HOAI zzgl. Leitungskoordinierung, die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-44 HOAI, die Tragwerksplanung gemäß §§ 49-52 HOAI und bei der Bauausführung auf die örtl. Bauüberwachung. Die zu planenden Bauwerke werden der Honorarzone III zugeordnet. Zunächst sind die Leistungen bis einschl. Leistungsphase 3 HOAI zu erbringen. Nach dem Baubeschluss durch den Stadtrat steht die Beauftragung für die HOAI-Grundleistungen ab Leistungsphase 5 sowie die örtl. Bauüberwachung an. Beide Beauftragungen sollen an den gleichen AN vergeben werden.
Neben der Planung für die Fläche zwischen Bonner Str. und Bitburger Str. (inkl. Anbindung Palliener Str.) besteht die Aufgabe in der Schließung einer Radweglücke längs der Bitburger Str. mit Optimierung der angrenzenden hochbelasteten LSA-geregelten Knotenpunkte. Ebenso ist die Fußwegführung zwischen dem abseits der Gleise gelegenen Aufzug / der Flächen für Radabstellanlagen und dem westlichen Bahnsteig mit Querung der Bonner Str. per Fußgänger-LSA zu planen. Auch der Neu- bzw. barrierefreie Umbau von Bushaltestellen am ÖPNV-Verknüpfungspunkt „Pallien“ ist Thema. Die Behebung der Radnetzmängel haben an dieser Stelle besondere Bedeutung, da es sich um einen Abschnitt der künftigen Pendlerradroute Konz-Trier-Schweich handelt, die hier auch dem touristischen Verkehr zur Verbindung zwischen dem Moselradweg und der Innenstadt Trier dient.
Bei der Bauwerksplanung für den Geländesprung zwischen Bitburger Str. und Bonner Str. sind Belange des Denkmalschutzes bzgl. der Kaiser-Wilhelm-Brücke und des Moselpanoramas (Umgebung mit roten Felswänden) zu berücksichtigen.
Planungsumgriff
- Umgestaltung Knotenpunkt Bitburger Str. / Bonner Str. / Kölner Str. unter Berücksichtigung der neuen Radverkehrsführung
- Umgestaltung Knotenpunkt Bitburger Str. / Kaiser-Wilhelm-Brücke unter Berücksichtigung der neuen Radverkehrsführung
- Bonner Str. auf ca. 240 m Länge zwischen Kölner Str. und nördlich Kaiser-Wilhelm-Brücke
- Verbreiterung Seitenraum Bitburger Str. für die Pendlerradroute inkl. Stützwand / Böschung
- Platzgestaltung der Fläche zwischen Bonner Str. und Geländesprung an Bitburger Str. mit Berücksichtigung der Radserviceeinrichtungen sowie sonstigen Nutzungen
- Neubau / barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
- Einmündung Palliener Str.
Planungsgrundlagen des AG
- digitale Bestandspläne (UTM-Koordinaten)
- Unterlagen zur Kaiser-Wilhelm-Brücke
- Mobilitäts- / Radverkehrskonzept
- maßnahmenbezogene Verkehrsgutachten
- Leitungsbestand
- Planungen der DB AG (Bahnsteig, Aufzugstandort)
- Baugrundgutachten
- Angaben zu Denkmalpflege und Archäologie
- Ausbaustands der Stadt Trier (Borde, Pflaster, taktile Elemente, usw.)
- Kriterien für Baumstandorte
Projektorganisation
Vom AG werden die erforderlichen Leistungen für Ämterumlauf und Baubeschluss erbracht. Leistungen der Leistungsphase 4 HOAI werden nicht benötigt.
Die technische Planung der Straßenbeleuchtung erfolgt durch die Stadtwerke Trier.
Der LSA-bezogene Tiefbau (Kabelzugschächte, Leerrohrtrassen, Mastfundamente, Einbau bereitgestellter Signalgebermaste, Schaltschrankfundament, ggf. erforderliche Rückbauten) ist Teil der Planung und Ausführung. Die signaltechnischen Komponenten (Steuerungssoftware, Schaltschrank mit Hardware, Signalgeber, Taster, Lieferung Signalmaste und Detektoren, Herstellung von Induktionsschleifen) sind Teil eines separaten Auftrags.
Die Planungsleistung des AN wird durch das Amt StadtRaum Trier betreut.
Die Projektsteuerung erfolgt durch die Stadt Trier.
Die Maßnahme „Integrierte Rad- und SPNV-Achse, Umfeld Haltepunkt Pallien“ ist räumlich und terminlich verbunden mit der Reaktivierung der DB-Weststrecke für den Personennahverkehr.
Projektbesprechungen mit Dritten (Behörden, Leitungsbetreiber, Verkehrsbetriebe, DB AG, sonstige Fachplaner) erfolgen in der Regel unter Beteiligung von StadtRaum Trier und der Projektsteuerung und sind terminlich entsprechend abzustimmen.
Der AG bildet eine Rangliste auf der Grundlage der unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien bzw. zusätzlich geforderter, vom Bewerber selbst zu erstellenden Unterlagen. Zunächst erfolgt die Prüfung über den frist- und formgerechten Eingang sowie die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Anschließend wird anhand der eingereichten Unterlagen beurteilt, ob die Bewerber grundsätzlich geeignet sind die geforderte Planungsleistung zu erbringen.
Falls mit den zugrunde gelegten Eignungskriterien keine eindeutige Auswahl von maximal 5 Bewerbern für die Angebotsphase erfolgen kann (gleiche Punktzahl), erfolgt bzgl. der gleichplatzierten Bewerber, die aufgrund der geplanten Bieterzahl nicht alle berücksichtigt werden können, ein Losentscheid.
Die Realisierung der Maßnahme muss in jedem Fall erfolgen, da sie im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Weststrecke Trier für den Personennahverkehr steht und bedeutende Bestandteile der Umfeldinfrastruktur am Haltepunkt Pallien enthält. Jedoch muss die Beauftragung der angefragten Leistungen stufenweise erfolgen, da nach den Regelungen der Stadt Trier nach der Leistungsphase 3 HOAI von den Gremien der Baubeschluss gefasst werden muss und erst danach die Beauftragung der nachfolgenden Planungsleistungen sowie die örtliche Bauüberwachung beauftragt werden darf.
Die Zuschlagskriterien beziehen sich auf qualitative Kriterien und das Honorar. Zur Bewertung der qualitativen Kriterien erfolgt AG-seitig durch mehrere Personen eine fachliche Einschätzung, Bewertungsskala 1 bis 5 (5=Bester). Die Zuschlagskriterien werden gewichtet.
Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Gewichtung 30%)
Die fachliche Eignung der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter ist mit Nachweisen zu Qualifikation und Referenzprojekten darzustellen. Die Angaben sind Voraussetzung für die Angebotswertung.
Organisation der Projektbearbeitung (Gewichtung 20%)
Gefordert werden Angaben zur Projektabwicklung wie Personalverfügbarkeit (Personaleinsatzplan mit Personalbenennung inkl. Vertretungen), Präsenz vor Ort im Rahmen der Bauüberwachung, Einbindung der am Projekt zu Beteiligenden. Darstellung anhand Beispielprojekt.
Arbeitsweise und Methodik (Gewichtung 10%)
Zur Beurteilung von Qualitätssicherung, Termintreue und Wirtschaftlichkeit des Planungsergebnisses sind anhand eines vergleichbaren Projekts und unter Bezugnahme auf die vorliegende Aufgabenstellung büroorganisatorische Abläufe und Steuerungsinstrumente/Methoden zur Projektabwicklung vorzustellen. Darstellung der Kostenkontrolle, wobei neben der wirtschaftlichen Erbringung der Planungsleistung auch die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme im Sinne von Nachhaltigkeit (Herstellung/Unterhaltung) bedeutend ist.
Qualität der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen (Gewichtung 10%)
Bei der Beurteilung wird der Inhalt in fachlicher Sicht, die Referenzprojekte und der Gesamteindruck der Bewerbung berücksichtigt.
Honorar für Planungsleistungen/Nebenkosten (Gewichtung 25%)
Anzubieten sind die Grundleistungen nach HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 3 / 5 bis 8 für die Objektplanung gemäß §§ 41-44 und §§ 45-48 sowie die Leistungsphasen 2 bis 6 der Tragwerksplanung gemäß §§ 49-52, jeweils Honorarzone III. Außerdem ist die örtliche Bauüberwachung anzubieten.
Geschätzte anrechenbare Herstellkosten (netto):
Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs 3,2 Mio. Euro
Stützwand: 1,1 Mio. Euro
Daneben soll als besondere Planungsleistung die Leitungskoordinierung bzgl. vorhandener und geplanter Leitungstrassen der Versorgungsträger erfolgen (zusammenstellen und übernehmen des Leitungsbestandes in die Planung, Konfliktprüfung, Abstimmung und Festlegung erforderlicher Neuverlegungen von Leitungstrassen und Schächten mit den Leitungsbetreibern, dokumentieren von Abstimmungsergebnissen in Protokollen, Erstellen des Leitungskoordinierungsplans, Querschnitte).
Die Vergütung der Nebenkosten soll als %-Ansatz des Nettohonorars für die Grundleistungen erfolgen. Die Nebenkosten enthalten ergänzend zu den in §14 HOAI aufgeführten Leistungen 10 Termine in Trier zur Projektabstimmung mit dem AG während der Planungsphase, die digitale Übergabe der Planungsergebnisse als dxf / docx / xlsx / pdf / D83 und 2 Papierausfertigungen der abgeschlossenen Vor- bzw. Entwurfsplanung sowie 5 Papierausfertigungen der zur Bauausführung freigegebenen Ausführungsplanung.
Zur Bewertung des Honorars (Euro netto) werden Punkte vergeben, die nach folgender Formel berechnet werden:
5 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) – Wertungssumme des jeweiligen Bieters]
niedrigste Wertungssumme
Bzgl. Honorar für Planung, Bauüberwachung und Nebenkosten unvollständige Angebote werden nicht gewertet.
Verrechnungssätze für Sonderleistungen (Gewichtung 5%)
Anzubieten sind Verrechnungssätze (netto) für:
- Projektleiter (Euro/h)
- Ingenieur (Euro/h)
- Bauzeichner / sonstige Mitarbeiter (Euro/h)
- Tagespauschale für Vor-Ort-Termin (Euro)
- Reprokosten für Mehrausfertigungen farbiger Pläne (Euro/m²)
Nachvollziehbare marktübliche Personal-Stundensätze = 1 P (Punkt) je Personalgruppe, keine Angabe/nicht plausibel = 0 P.
Nachvollziehbarer Verrechnungssatz für Vor-Ort-Termin = 1 P, keine Angabe/nicht plausibel = 0 P
Nachvollziehbarer Preis der Reproleistung = 1 P, keine Angabe/nicht plausibel = 0 P
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärungen des Bewerbers:
Für erforderliche Erklärungen im Rahmen der Bewerbung ist ein vom AG bereit gestelltes Formular eines Teilnahmeantrags zu verwenden, das gemäß den Angaben des AG in den Rahmenbedingungen zum Teilnahmewettbewerb zu nutzen bzw. um geforderte eigene Anlagen zu ergänzen ist.
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Zur Teilnahme zugelassen sind Bewerber, die am Tag der Bekanntmachung die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV haben. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister ist vorzulegen.
- Fachausbildung:
Die eingesetzten Personen müssen einen Studienabschluss im Bauingenieurwesen (Diplom, Master, Bachelor) – im bei der jeweiligen Leistung relevanten Vertiefungsbereich (Straßen- und Verkehrswesen, konstruktiver Ingenieurbau / Tragwerkplanung) - nachweisen.
- Berufshaftpflichtversicherung: Vorlage der Versicherungsbestätigung mit den geforderten Deckungssummen mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Sachschäden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wertung: nicht vorhanden (Ausschluss) / vorhanden (1 Punkt)
- Gesamtumsatz (netto) in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021 (falls Bilanz bereits vorliegend 2022)
Wertung: Information nicht vorhanden (0 Punkte) / vorhanden (1 Punkt)
- Umsatz (netto) im Leistungsbereich Objektplanung Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs:
Der geforderte Mindestjahresumsatz in diesem Leistungsbereich muss in den Jahren 2019 bis 2021
jeweils das 2-fache des Auftragswertes dieser Teilleistung (Grobkalkulation des Bewerbers) betragen.
Wertung: Information nicht vorhanden / geforderter Mindestjahresumsatz nicht erreicht (0 Punkte)
geforderter Mindestjahresumsatz erreicht (1 Punkt)
- Umsatz (netto) im Leistungsbereich Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke / Tragwerksplanung:
Der geforderte Mindestjahresumsatz in diesem Leistungsbereich muss in den Jahren 2019 bis 2021
jeweils das 2-fache des Auftragswertes dieser Teilleistung (Grobkalkulation des Bewerbers) betragen.
Wertung: Information nicht vorhanden / geforderter Mindestjahresumsatz nicht erreicht (0 Punkte)
geforderter Mindestjahresumsatz erreicht (1 Punkt)
- Angaben zur Personalstruktur der bewerbenden Niederlassung (fachbereichsübergreifend) in den Geschäftsjahren 2019 bis 2022
Wertung: Angaben nicht vorhanden (0 Punkte) / vorhanden (1 Punkt)
- Angaben zur Personalstruktur der bewerbenden Niederlassung in den Geschäftsjahren 2019 bis 2022 im Fachbereich Straßenplanung / Bauüberwachung Straße
Wertung: Angaben nicht vorhanden (0 Punkte) / vorhanden (1 Punkt)
- Angaben zur Personalstruktur der bewerbenden Niederlassung in den Geschäftsjahren 2019 bis 2022 im Fachbereich Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke / Tragwerkplanung / Bauüberwachung konstruktive Ingenieurbauwerke
Wertung: Angaben nicht vorhanden (0 Punkte) / vorhanden (1 Punkt)
- Nachvollziehbare Angaben zum verfügbaren Personal der bewerbenden Niederlassung unter Berücksichtigung des Zeitplans des AG. Angaben zur Einsatzmöglichkeit des Personals mit Angaben zu Fachkompetenz und Jahre Berufserfahrung (JBE) am Tag der Bekanntmachung in den Bereichen Objektplanung Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Bauüberwachung Straße, Bauüberwachung konstruktive Ingenieurbauwerke.
Wertung je Bereich: Ingenieure / Techniker mit weniger als 3 Jahre Berufserfahrung: 0 Punkte
Weitere Wertung in Bezug auf die verfügbaren Ingenieure / Techniker mit der längsten Berufserfahrung (max. 2 Mitarbeiter).
1 Punkt je Mitarbeiter mit mind. 3 JBE
2 Punkte je Mitarbeiter mit mind. 5 JBE
- Angaben bzgl. der für die Projektarbeit relevanten Büroausstattung
Wertung: Angaben nicht vorhanden (0 Punkte) / vorhanden (1 Punkt)
Projektreferenzen:
- Listenmäßige Darstellung von in der letzten Dekade bearbeiteten bzw. abgeschlossen Projekten (Projektbeginn auch vor 2012 möglich) mit Angaben zu Projektbezeichnung, Projektbeschreibung, Auftraggeber, Bearbeitungszeit, ausgeführte Leistungen und Honorarhöhe. Projekte bei denen die vorgenannten Angaben unvollständig sind, werden nicht gewertet.
Falls das Referenzprojekt in Arbeitsgemeinschaft mit einem anderen Büro bearbeitet wurde, muss der Leistungsanteil bezogen auf das Honorar bei mind. 50 % liegen. Die Referenzen müssen Auskunft bzgl. folgender Kriterien geben und werden wie folgt mit Punkten bewertet, wobei mit einer Referenz mehrere Kriterien belegt werden können.
Objektplanung Lph 1-3 HOAI für plangleiche Knotenpunkte innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen
Objektplanung Lph 5-6 HOAI für plangleiche Knotenpunkte innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen
Objektplanung Lph 7-8 HOAI für plangleiche Knotenpunkte innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen
Objektplanung für Stützwände (innerorts, Höhe > 8 m) Lph 1-3 HOAI
Objektplanung für Stützwände (innerorts, Höhe > 8 m) Lph 5-6 HOAI
Objektplanung für Stützwände (innerorts, Höhe > 8 m) Lph 7-8 HOAI
Leitungskoordinierung
Tragwerksplanung konstruktive Ingenieurbauwerke Lph 2-3 HOAI
Tragwerksplanung konstruktive Ingenieurbauwerke Lph 4-6 HOAI
Bauüberwachung Straße
Bauüberwachung konstruktive Ingenieurbauwerke
Wertung je Kriterium:
keine/keine wertbare Referenz=0 Punkte, 1 Referenz=1 Punkt, 2 Referenzen=2 Punkte, 3 und mehr Referenzen=3 Punkte
- Darstellung von zwei Projekten aus der letzten Dekade mit plangleichen signalisierten Knotenpunkten innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen auf max. zwei Seiten DIN-A4 mit Text, Fotos, Zeichnungen
Bewertung: Referenzprojekt entspricht den Anforderungen nicht=0 Punkte / teilweise=1 Punkt / weitgehend=3 Punkte
- Darstellung von zwei Projekten aus der letzten Dekade mit, zur Einpassung in die Umgebung höherwertig gestalteten Stützwänden auf max. zwei Seiten DIN A4 mit Text, Fotos, Zeichnungen. Die Präsentation soll Auskunft über die Fachkunde des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in statisch-konstruktiver und städtebaulich-architektonischer Sicht geben.
Bewertung: Referenzprojekt entspricht den Anforderungen nicht=0 Punkte / teilweise=1 Punkt / weitgehend=3 Punkte
Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:
- Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV vorliegen. Hierzu dient die Eigenerklärung des Bewerbers, der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, der Nachunternehmer oder der Nachunternehmer im Sinne von Eignungsleihe gemäß Teilnahmeantrag.
- Erklärung des Bewerbers, ob und ggf. auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen
Unternehmen bestehen.
- Berufshaftpflicht mit Deckungssummen gemäß III.1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und die Eigenerklärung, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben (Textform gem. § 126b BGB) einzureichen. Relevante Anlagen sind beizufügen.
Formlose Bewerbungen sowie nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen bleiben bei der Bewerberauswahl unberücksichtigt. Das Fehlen des Teilnahmeantrags oder der Eigenerklärung bzw. das Fehlen einer rechtskräftigen Unterschrift auf Teilnahmeantrag und Eigenerklärung führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
Außer den geforderten Erklärungen und Referenzen sollen keine weiteren Unterlagen bei der Bewerbung übermittelt werden.
Im Verfahrensablauf können vom Auftraggeber bei Bedarf Bescheinigungen über benannte Referenzprojekte und Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen nachgefordert werden.
Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften:
Sowohl Einzelunternehmen als auch Bewerber- / Bietergemeinschaften können am Verhandlungsverfahren teilnehmen.
Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerbergemeinschaften, die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Bewerbergemeinschaftserklärung“) abzugeben und darin alle Mitglieder aufzuführen und den bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Die Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Bewerber- / Bietergemeinschaften reichen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag und eine gemeinsame Referenzprojektliste ein, aber jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft gibt eine eigene Eigenerklärung ab. Nachunternehmer und Nachunternehmer, die im Sinne einer Eignungsleihe fungieren, geben ebenfalls eine eigene Eigenerklärung ab.
Mehrfachbeteiligungen von Unternehmen an Bewerber- / Bietergemeinschaften (auch als Nachunternehmer bzw. im Sinne von Eignungsleihe) sind unzulässig und haben den Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber- / Bietergemeinschaften zur Folge.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.