Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu 1.733 EA Infusionsspritzenpumpen Referenznummer der Bekanntmachung: vorläufig Q U2EC PC006 7A727
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu 1.733 EA Infusionsspritzenpumpen
Lieferung von bis zu 1.733 EA Infusionsspritzenpumpe nebst Peripherieleistungen gem. Leistungsbeschreibung wie folgt:
1.) Festbeauftragung:
a) 533 EA Infusionsspritzenpumpe mit Lieferung in 2023
b) 1x "Ausbilung Techniker"
c) 1x "Ausbildung befugte Personen"
d) 5x "Ausbildung beauftragte Personen"
2.) Bestellleistungen:
a) Bestellmöglichkeit von bis zu 1.200 EA Infusionsspritzenpumpen von 2023 bis 2027, Verlängerungsoption um 2 Jahre.
b) Bestellmöglichkeit von bis zu 4x "Ausbildung Techniker" von 2023 bis 2027, Verlängerungsoption um 2 Jahre.
c) Bestellmöglichkeit von bis zu 5x "Ausbildung befugte Personen" von 2023 bis 2027, Verlängerungsoption um 2 Jahre
d) Bestellmöglichkeit von bis zu 6x "Ausbildung beauftragte Personen" von 2023 bis 2027, Verlängerungsoption um 2 Jahre.
Gronau, Epe (Westfalen)
bis zu 1.733 EA EA Infusionsspritzenpumpe
bis zu 5x "Ausbildung Techniker"
bis zu 6x "Ausbildung befugte Personen"
bis zu 11x "Ausbildung beauftragte Personen"
Die Rahmenvereinbarung erhält eine zeitliche Verlängerungsoption um bis zu 2 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung erhält eine zeitliche Verlängerungsoption um bis zu 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit