Q/U2BA/PA020/MA104 - Beschaffungsrahmenvertrag über Wechselpritschen 10ft mit Festbeauftragung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Verschiedene Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 734000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber kann den erfolgreichen Bieter dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben
Angebote sind möglich für alle Lose
Es erfolgt eine Losaufteilung wie folgt:
Los 1
(200 EA + 33 EA als Option):
80 EA mit Lieferung in 2023 (Festbeauftragung)
80 EA mit Lieferung in 2024 (Festbeauftragung)
40 EA mit Lieferung in 2025 (Festbeauftragung)
hü Dokumentation mit Lieferung in in 2024
IETD mit Lieferung in 2024
Materialliste mit Lieferung in 2024
Katalogisierungsleistungen mit Lieferung in 2024
Bescheinigungen/ Sonstiges mit Lieferung in 2025
OPTION: 33 EA als Abrufleistung 2023-2029
Los 2
(200 EA + 33 EA als Option):
80 EA mit Lieferung in 2023 (Festbeauftragung)
80 EA mit Lieferung in 2024 (Festbeauftragung)
40 EA mit Lieferung in 2025 (Festbeauftragung)
hü Dokumentation mit Lieferung in in 2024
IETD mit Lieferung in 2024
Materialliste mit Lieferung in 2024
Katalogisierungsleistungen mit Lieferung in 2024
Bescheinigungen/ Sonstiges mit Lieferung in 2025
OPTION: 33 EA als Abrufleistung 2023-2029
Los 3
(201 EA + 33 EA als Option):
80 EA mit Lieferung in 2023 (Festbeauftragung)
80 EA mit Lieferung in 2024 (Festbeauftragung)
41 EA mit Lieferung in 2025 (Festbeauftragung)
hü Dokumentation mit Lieferung in in 2024
IETD mit Lieferung in 2024
Materialliste mit Lieferung in 2024
Katalogisierungsleistungen mit Lieferung in 2024
Bescheinigungen/ Sonstiges mit Lieferung in 2025
OPTION: 33 EA als Abrufleistung 2023-2029
HINWEIS 1:
Sollten ein oder mehrere Lose durch einen Bieter gewonnen werden, werden die Materialgrundlagen (hü Dokumentation, IETD, Materialliste, Katalogisierungsleistungen, Bescheinigungen/ Sonstiges) nur EINMAL beauftragt
HINWEIS 2:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der oben genannten Lose zu vergeben, sofern dies am wirtschaftlichsten ist. Maßstab für die Wirtschaftlichkeit ist der im Angebot angegebene Preis.
Beschreibung der Optionen: Siehe Beschreibung der Lose
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Los 134000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage verlgeichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:- Sofern zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, ausgefüllt und von allen unterschrieben (Formular BAAINBw B-V 047)- Die ausgefüllte "Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. §§23 und 24 VSVgV" (Formular BAAINBw B-V 034) - Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen- Bewerber aus Staat gemäß § 7 Abs. 2 BwBBG (Gefordert ist eine formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ansässig ist, der nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bietet)- Bewerber hat Unterauftragnehmer gemäß § 7 Abs. 3 und 4 BwBBG (Gefordert ist eine formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Unterauftragnehmer beauftragt, die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, die nicht die notwendige Gewähr für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bieten)- unterschriebene Eigenerklärung zur Nichtbeauftragung RUS Unternehmen.Die Formulare sind im Internet abrufbar unter: www.baainbw.de> Rubrik Vergabe> Unterlagen zur Angebotsabgabe
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit (Ziffern III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweise der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III.2.1; Strichaufzählung) Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:- ein aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6
Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Sataates ausgestellte Bescheinigung.
- Formlose Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Hierfür existiert kein spezielles Muster oder Format. Die Bankerklärung muss Informationen zu folgenden Punkten enthalten:
1.) Kundenverbindung/ Kontoführung
2.) finanzielle Verhältnisse
3.) Kreditbeurteilung/ Zahlungsfähigkeit
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache, deutsche Übersetzung ausreichend. Einer Beglaubigung bedarf es nicht. Jedoch ist die fremdsprachige Bankerklärung beizufügen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre.
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzantrag oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmenbestehenden Verbindungen. Zum Nachweise der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III.2.2;
Strichaufzählung) Angaben /Erklärungen /Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist durch die Bewerber wie folgt zu erbringen:
- Formlose Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbaren Vorhaben/ Projekten (zivile Wechselpritschen, aber auch insbesondere militärspezifische Wechselpritschen) mit Angabe der Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen und Fotografien der gelieferten Produkte.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und Fertigungskapazitäten nach Art und Umfang, der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität
- Nachweise über entsprechendes Know-how im militärischen Bereich (klimatische Bedingungen, Dekontamination, Ergonomie)
- Nachweise über Erfahrungen im Umgang mit militär-spezifischen Normen/ Vorschriften (z.B. MIL-STD, STANAG)
- Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems nach AQAP 2110, Ausgabe D, Juni 2016 - Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion (aktuelle Ausgabe) oder vergleichbar.
- Darstellung der Befähigung zur Erstellung Technischer Dienstvorschriften in elektronischer Form (IETD) nach AECMA Spec 1000D (aktuelle Version) und AECMA Spec 2000M (aktuelle Version)
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen/ Dritter bedient, hat er diese zum Nachweis der Eignung im Teilnahmeantrag zu benennen. Die unter Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten, Angaben, Erklärungen, Nachweise sind auch für diesen Dritten in dem Unfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für die Erbringung der Leistung (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen. Zum Nachweise der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und soweit zutreffend die vorgenannten Angaben/ Erklärungen/Nachweise (Ziffer III.2.3) in dem Umfang
vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ENTWEDER
schriftlich mit allen seinen Anlagen in 2-facher Ausführung (ein Original und eine Kopie) in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Der Umschlag ist ausschließlich an das
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- E1.3 Angebotssammelstelle -
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1,
56073 Koblenz
(siehe auch Anhang A III.) zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
"NICHT ÖFFNEN - EU-TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Q/U2BA/PA020MA104
Schlusstermin: 15.06.2022, 13:00 Uhr"
ODER
über die E-Vergabeplattform (siehe unten, Punkt 5) eingereicht werden.
2. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. später einzureichende Angebot
Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem
Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Die Vergabestelle prüft, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine
entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck über die zu vergebende Leistung
zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu
ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,
die bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang des
Teilnahmeantrages (siehe Ziffer IV.3.4) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich unter
www.evergabe-online.de zu registrieren, um Bewerberfragen sowie die Antworten auf die Bewerberfragen elektronisch zu erhalten. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
5. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
6. Ergänzende Informationen zu "Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens" (Ziffer II. 1.5):Die Wechselpritsche 10 ft dient zum Transport von Stückgut (u.a. auf Europaletten) und Bw-Kabinen Fm I und kann mit ihrer standardisierten 10 ft-Schnittstelle auf allen entsprechend ausgestatteten Bundeswehrträgerfahrzeugen sowie Bundeswehranhängern aufgesetzt werden. Hierzu sind an der Wechselpritsche Gabelstaplertaschen und zusätzliche Hebeösen angebracht.
Die Wechsepritschen müssen im Wesentlichen folgende Forderungen erfüllen:
- Trennung / Verbindung mit dem Trägerfahrzeug über 10 ft ISO - Schnittstelle
- Basierend auf Vorgaben der DIN EN 284
- Außenlänge 3.350 mm
- Innenlänge min. 3.220 mm
- Außenbreite max. 2.550 mm
- Innenbreite min. 2.460 mm
- Höhe über alles max. 1.900 mm
- zulässige Fahrzeug - Gesamthöhe beim Transport der unbeladenen Pritsche max. 4.000 mm bei einem Fahrzeug mit Twistlock - Oberkante von 1.600 mm
- Transport von 8 Europaletten (ordnungsgemäß verzurrt)
- Heckbordwand und seitliche Bordwände, Höhe 600 mm
- Zulässiges Gesamtgewicht 4.100 kg, technische Nutzlast 3.000 kg
- Spriegelgestell mit Planenverdeck (absenkbar auf Höhe Bahnverladung) und Plane mit Zollverschlussfähigkeit
- Bahnverladung (unter Einhaltung des nationalen Bahnlademaßes) auf dem Trägerfahrzeug (Spriegelgestell und Planenverdeck abgesenkt); hierbei Verwendung eines 800 mm hohen Waggons und eines Fahrzeuges mit Twistlock - Oberkante von 1.600 mm
- Zurrösen entsprechend DIN EN 12640 und 12642
- Zurr- / Hebeösen zum Auf- und Absetzen der WPr mittels Kran, sowie die zum Kabinentransport erforderlichen Kabineneckschuhaufnahmen.
- Gabelstaplertaschen im Wechselpritschenunterbau.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit