Instandsetzungsrahmenvertrag von Hardwarekomponenten für das Projekt FüInfoSysH im Werk des Auftragnehmers
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DEA1C Mettmann
30200000 Computeranlagen und Zubehör
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der gegenständliche Auftrag kann nach der VSVgV gemäß § 104 GWB vergeben werden, da ein verteidigungs- und sicherheitsspezifischer Auftrag vorliegt. Einschlägig ist vorliegend § 104 Abs. 1 Nr. 3 GWB.§ 104 Abs. 1 Nr. 3 GWBBei den Materialien und Geräten handelt es sich um Komponenten, die in Gefechtsstands-, und Servertrupps des Projektes FüInfoSysH verbaut werden. Diese werden als mobile Elemente der Gefechtsführung von Einsatzverbänden zumInformationsaustausch und -verarbeitung benötigt und stellen den Träger der digitalen Gefechtsführung sicher. Im Speziellen werden Komponenten im System alsLagedarstellungsmöglichkeit, Datenverteilung, und - bevorratung, sowie Datenverarbeitung benötigt.Somit handelt es sich bei der zu beschaffenden Leistung umLeistung in unmittelbarem Zusammenhang mit der in §104 Abs. 1 Nr.1 GWB genannten Militärausrüstung, so dasseine Leistung i. S. v. § 104 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt.Daher erfolgte die Ausschreibung nach den Regularien der VSVgV, die u.a. eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vorsieht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Instandsetzungsrahmenvertrag von Hardwarekomponenten für das Projekt FüInfoSysH im Werk des AuftragnehmersAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haan
Postleitzahl: 42781
Land: Deutschland
Wert: 0.01 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]