Ausschreibung der Verwertung von Altpapier - Vertrag für die Zeit vom 01.09.2023 bis 31.08.2026 in 7 Losen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zwerchalle 24
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55120
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/12-3395
Fax: +49 6131/122071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eb-mainz.de
Postanschrift: Bismarckstraße 13
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eb-mainz.de
Postanschrift: Unterer Zwerchweg 120
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eb-mainz.de
Postanschrift: Gaschhübel 1
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eb-mainz.de
Postanschrift: Hardtstraße 2
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eb-mainz.de
Postanschrift: Auf der Hardt
Ort: Büttelborn
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64572
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eb-mainz.de
Postanschrift: Weitersheck
Ort: Kirchberg
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 55481
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eb-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Verwertung von Altpapier - Vertrag für die Zeit vom 01.09.2023 bis 31.08.2026 in 7 Losen
Los 1 (Wetteraukreis): 19.000 Mg/Jahr,
Los 2 (Stadt Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis): 29.000 Mg/Jahr,
Los 3 (Stadt Mainz und Landkreis Mainz-Bingen): 27.000 Mg/Jahr,
Los 4 (Städte Saarbrücken, Völklingen sowie Lebach und die Gemeinde Eppelborn): Stadt Saarbrücken 13.000 Mg/Jahr, Stadt Völklingen 2.800 Mg/Jahr, Stadt Lebach 1.200 Mg/Jahr, Gemeinde Eppelborn 1.000 Mg/Jahr
Los 5 (Stadt Heidelberg): 9.000 Mg/Jahr,
Los 6 (Landkreis Groß-Gerau): 15.000 Mg/Jahr,
Los 7 (Rhein-Hunsrück-Kreis und Landkreis Bad Kreuznach): Rhein-Hunsrück-Kreis 6.000 Mg/Jahr und Landkreis Bad Kreuznach 11.000 Mg/Jahr.
Wetteraukreis
Auf der Grundlage des § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar-beit (KGG) vom 16.12.1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. I S. 416), des § 14 Rheinland-Pfälzischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), des § 2 des Baden-Württembergischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) und des § 21 des Saarländischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) schließen sich die Rhein-Hunsrück-Entsorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts, der Abfallwirt-schaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach, der Zweckverband Riedwerke, die WEAG - Wetterauer Entsorgungsanlagen GmbH, die Städte Heidelberg, Lebach, Mainz, Saarbrücken, Völklingen und Wiesbaden, sowie die Gemeinde Eppelborn zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen, europaweiten Ausschreibung der Verwertung von Altpapier aus den zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften zusammen (Wertstoff-Allianz Rhein-Hessen). Die Zuschlagserteilung erfolgt losweise durch die jeweilige Gebietskörperschaft.
2 x um jeweils 1 Jahr
Die Auftraggeber sind jeweils berechtigt, einmalig die Laufzeit ihres Vertrages um zwei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss von dem jeweiligen Auftraggeber spätestens bis zum 28.02.2026 schriftlich ausgeübt werden. Bei Ausübung der Op-tion endet der betreffende Vertrag zum 31.08.2028. Wird vom Auftraggeber eine Loskombination bezuschlagt, kann die Verlängerungsoption nur für alle Verträge gemeinsam ausgeübt werden, die Gegenstand dieser Loskombination sind. Gleiches gilt für die einzeln mit den Gebietskörper-schaften bei den Losen 4 und 7 abgeschlossenen Verträge.
Wiesbaden
Auf der Grundlage des § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar-beit (KGG) vom 16.12.1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. I S. 416), des § 14 Rheinland-Pfälzischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), des § 2 des Baden-Württembergischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) und des § 21 des Saarländischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) schließen sich die Rhein-Hunsrück-Entsorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts, der Abfallwirt-schaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach, der Zweckverband Riedwerke, die WEAG - Wetterauer Entsorgungsanlagen GmbH, die Städte Heidelberg, Lebach, Mainz, Saarbrücken, Völklingen und Wiesbaden, sowie die Gemeinde Eppelborn zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen, europaweiten Ausschreibung der Verwertung von Altpapier aus den zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften zusammen (Wertstoff-Allianz Rhein-Hessen). Die Zuschlagserteilung erfolgt losweise durch die jeweilige Gebietskörperschaft.
2 x um jeweils 1 Jahr
Die Auftraggeber sind jeweils berechtigt, einmalig die Laufzeit ihres Vertrages um zwei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss von dem jeweiligen Auftraggeber spätestens bis zum 28.02.2026 schriftlich ausgeübt werden. Bei Ausübung der Op-tion endet der betreffende Vertrag zum 31.08.2028. Wird vom Auftraggeber eine Loskombination bezuschlagt, kann die Verlängerungsoption nur für alle Verträge gemeinsam ausgeübt werden, die Gegenstand dieser Loskombination sind. Gleiches gilt für die einzeln mit den Gebietskörper-schaften bei den Losen 4 und 7 abgeschlossenen Verträge.
Mainz
Auf der Grundlage des § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar-beit (KGG) vom 16.12.1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. I S. 416), des § 14 Rheinland-Pfälzischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), des § 2 des Baden-Württembergischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) und des § 21 des Saarländischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) schließen sich die Rhein-Hunsrück-Entsorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts, der Abfallwirt-schaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach, der Zweckverband Riedwerke, die WEAG - Wetterauer Entsorgungsanlagen GmbH, die Städte Heidelberg, Lebach, Mainz, Saarbrücken, Völklingen und Wiesbaden, sowie die Gemeinde Eppelborn zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen, europaweiten Ausschreibung der Verwertung von Altpapier aus den zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften zusammen (Wertstoff-Allianz Rhein-Hessen). Die Zuschlagserteilung erfolgt losweise durch die jeweilige Gebietskörperschaft.
2 x um jeweils 1 Jahr
Die Auftraggeber sind jeweils berechtigt, einmalig die Laufzeit ihres Vertrages um zwei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss von dem jeweiligen Auftraggeber spätestens bis zum 28.02.2026 schriftlich ausgeübt werden. Bei Ausübung der Op-tion endet der betreffende Vertrag zum 31.08.2028. Wird vom Auftraggeber eine Loskombination bezuschlagt, kann die Verlängerungsoption nur für alle Verträge gemeinsam ausgeübt werden, die Gegenstand dieser Loskombination sind. Gleiches gilt für die einzeln mit den Gebietskörper-schaften bei den Losen 4 und 7 abgeschlossenen Verträge.
Stadt Saarbrücken, Stadt Völklingen, Stadt Lehbach, Gemeinde Eppelborn
Auf der Grundlage des § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar-beit (KGG) vom 16.12.1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. I S. 416), des § 14 Rheinland-Pfälzischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), des § 2 des Baden-Württembergischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) und des § 21 des Saarländischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) schließen sich die Rhein-Hunsrück-Entsorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts, der Abfallwirt-schaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach, der Zweckverband Riedwerke, die WEAG - Wetterauer Entsorgungsanlagen GmbH, die Städte Heidelberg, Lebach, Mainz, Saarbrücken, Völklingen und Wiesbaden, sowie die Gemeinde Eppelborn zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen, europaweiten Ausschreibung der Verwertung von Altpapier aus den zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften zusammen (Wertstoff-Allianz Rhein-Hessen). Die Zuschlagserteilung erfolgt losweise durch die jeweilige Gebietskörperschaft.
2 x um jeweils 1 Jahr
Die Auftraggeber sind jeweils berechtigt, einmalig die Laufzeit ihres Vertrages um zwei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss von dem jeweiligen Auftraggeber spätestens bis zum 28.02.2026 schriftlich ausgeübt werden. Bei Ausübung der Op-tion endet der betreffende Vertrag zum 31.08.2028. Wird vom Auftraggeber eine Loskombination bezuschlagt, kann die Verlängerungsoption nur für alle Verträge gemeinsam ausgeübt werden, die Gegenstand dieser Loskombination sind. Gleiches gilt für die einzeln mit den Gebietskörper-schaften bei den Losen 4 und 7 abgeschlossenen Verträge.
Stadt Heidelberg
Auf der Grundlage des § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar-beit (KGG) vom 16.12.1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. I S. 416), des § 14 Rheinland-Pfälzischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), des § 2 des Baden-Württembergischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) und des § 21 des Saarländischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) schließen sich die Rhein-Hunsrück-Entsorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts, der Abfallwirt-schaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach, der Zweckverband Riedwerke, die WEAG - Wetterauer Entsorgungsanlagen GmbH, die Städte Heidelberg, Lebach, Mainz, Saarbrücken, Völklingen und Wiesbaden, sowie die Gemeinde Eppelborn zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen, europaweiten Ausschreibung der Verwertung von Altpapier aus den zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften zusammen (Wertstoff-Allianz Rhein-Hessen). Die Zuschlagserteilung erfolgt losweise durch die jeweilige Gebietskörperschaft.
2 x um jeweils 1 Jahr
Die Auftraggeber sind jeweils berechtigt, einmalig die Laufzeit ihres Vertrages um zwei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss von dem jeweiligen Auftraggeber spätestens bis zum 28.02.2026 schriftlich ausgeübt werden. Bei Ausübung der Op-tion endet der betreffende Vertrag zum 31.08.2028. Wird vom Auftraggeber eine Loskombination bezuschlagt, kann die Verlängerungsoption nur für alle Verträge gemeinsam ausgeübt werden, die Gegenstand dieser Loskombination sind. Gleiches gilt für die einzeln mit den Gebietskörper-schaften bei den Losen 4 und 7 abgeschlossenen Verträge.
Landkreis Groß-Gerau
Auf der Grundlage des § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar-beit (KGG) vom 16.12.1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. I S. 416), des § 14 Rheinland-Pfälzischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), des § 2 des Baden-Württembergischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) und des § 21 des Saarländischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) schließen sich die Rhein-Hunsrück-Entsorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts, der Abfallwirt-schaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach, der Zweckverband Riedwerke, die WEAG - Wetterauer Entsorgungsanlagen GmbH, die Städte Heidelberg, Lebach, Mainz, Saarbrücken, Völklingen und Wiesbaden, sowie die Gemeinde Eppelborn zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen, europaweiten Ausschreibung der Verwertung von Altpapier aus den zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften zusammen (Wertstoff-Allianz Rhein-Hessen). Die Zuschlagserteilung erfolgt losweise durch die jeweilige Gebietskörperschaft.
2 x um jeweils 1 Jahr
Die Auftraggeber sind jeweils berechtigt, einmalig die Laufzeit ihres Vertrages um zwei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss von dem jeweiligen Auftraggeber spätestens bis zum 28.02.2026 schriftlich ausgeübt werden. Bei Ausübung der Op-tion endet der betreffende Vertrag zum 31.08.2028. Wird vom Auftraggeber eine Loskombination bezuschlagt, kann die Verlängerungsoption nur für alle Verträge gemeinsam ausgeübt werden, die Gegenstand dieser Loskombination sind. Gleiches gilt für die einzeln mit den Gebietskörper-schaften bei den Losen 4 und 7 abgeschlossenen Verträge.
Rhein-Hunsrück-Kreis und Landkreis Bad Kreuznach
Auf der Grundlage des § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar-beit (KGG) vom 16.12.1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. I S. 416), des § 14 Rheinland-Pfälzischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), des § 2 des Baden-Württembergischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) und des § 21 des Saarländischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) schließen sich die Rhein-Hunsrück-Entsorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts, der Abfallwirt-schaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach, der Zweckverband Riedwerke, die WEAG - Wetterauer Entsorgungsanlagen GmbH, die Städte Heidelberg, Lebach, Mainz, Saarbrücken, Völklingen und Wiesbaden, sowie die Gemeinde Eppelborn zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen, europaweiten Ausschreibung der Verwertung von Altpapier aus den zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften zusammen (Wertstoff-Allianz Rhein-Hessen). Die Zuschlagserteilung erfolgt losweise durch die jeweilige Gebietskörperschaft.
2 x um jeweils 1 Jahr
Die Auftraggeber sind jeweils berechtigt, einmalig die Laufzeit ihres Vertrages um zwei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss von dem jeweiligen Auftraggeber spätestens bis zum 28.02.2026 schriftlich ausgeübt werden. Bei Ausübung der Op-tion endet der betreffende Vertrag zum 31.08.2028. Wird vom Auftraggeber eine Loskombination bezuschlagt, kann die Verlängerungsoption nur für alle Verträge gemeinsam ausgeübt werden, die Gegenstand dieser Loskombination sind. Gleiches gilt für die einzeln mit den Gebietskörper-schaften bei den Losen 4 und 7 abgeschlossenen Verträge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen hat der Bieter spätesten bis zum 31.07.2023 eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Voraus-klage (gem. Anlage 6) eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen zu stellen. Die Bürg-schaft ist losbezogen bzw. bei den Losen 4 und 7 je Gebietskörperschaft zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn die Vergabe in Loskombinationen erfolgt.
Die Höhe der Bürgschaft wird für alle Auftraggeber der Wertstoff-Allianz Rhein-Hessen auf 5 % der jeweiligen Brutto-Auftragssumme (Verwertungspreis abzgl. Logistikkosten) bezogen auf die Grundvertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption) und somit 3 Jahre festgesetzt. Für die Bemes-sung der Sicherheitsleistungen sind die in den Angebotsformblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich.
Vom Auftragnehmer sind drei Bürgschaftserklärungen jeweils für einen Teilbetrag vorzulegen, so dass insgesamt in Höhe von 5% der Brutto-Auftragssumme eine Absicherung besteht. Jeweils nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit, gibt der Auftraggeber eine dieser Bürgschaftsurkunden zurück. Dies gilt nicht für das Jahr, in dem der Auftraggeber die Ver-längerung des Vertrages verlangen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126 b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/16-2234
Fax: +49 6131/16-2113
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/16-2234
Fax: +49 6131/16-2113
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Die zuständige Stelle leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Die Antragstellung muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Willy-Brand-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 651/9494-0
Fax: +49 651/9494-170