Beschaffung von Arbeitsplatz- und Serverinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: DUP_11282A
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-kreuznach.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Arbeitsplatz- und Serverinfrastruktur
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen Hardware und Software sowie von ergänzenden Dienstleistungen zum Aufbau einer Virtual Desktop Infrastructure unter VMware Horizon, für die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, sowie nachgelagerter Support im laufenden Betrieb. Es wird ein Bedarf von vier leistungsfähigen Server Systemen mit gesonderter GPU-Unterstützung sowie von rund 250 Thin-Clients mit IGEL OS und lokaler Peripherie nebst ergänzender VMware Horizon und GPU Software ausgeschrieben, ergänzt um die fachliche Beratung und Unterstützung zum Aufbau der Umgebung und dem anschließenden Betriebssupport.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen Hardware und Software sowie von ergänzenden Dienstleistungen zum Aufbau einer Virtual Desktop Infrastructure unter VMware Horizon, für die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, sowie nachgelagerter Support im laufenden Betrieb. Es wird ein Bedarf von vier leistungsfähigen Server Systemen mit gesonderter GPU-Unterstützung sowie von rund 250 Thin-Clients mit IGEL OS und lokaler Peripherie nebst ergänzender VMware Horizon und GPU Software ausgeschrieben, ergänzt um die fachliche Beratung und Unterstützung zum Aufbau der Umgebung und dem anschließenden Betriebssupport.
Es handelt sich um einen einmaligen Kauf von Hardware und die Miete von Softwarelizenzen sowie den Bezug von Supportdienstleistungen über einen Zeitraum von 60 Monaten mit einer Verlängerungsoption um 12 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die personellen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2022: 5.000.000€
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2021: 5.000.000€
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2020: 5.000.000€
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2022: 25 Mitarbeiter
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2021: 25 Mitarbeiter
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2020: 25 Mitarbeiter
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben. Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 2.000.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 500.000€, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die technische Eignung und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei ausführen zu können. Bei Bietern einer Bietergemeinschaft genügt der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch den oder die Bieter, die die jeweilige Leistung erbringen werden.
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden folgende Mindestanforderungen an die Mitarbeiteranzahl und deren Erfahrung / Qualifizierung in den spezifischen Handlungsfeldern der angebotenen Leistungen gefordert:
- Mindestens fünf Mitarbeiter, die nachweisliche Erfahrung im Bereich der Desktop Virtualisierung (VDI) besitzen und dies im Zweifelsfall über durchgeführte Referenzprojekte je Mitarbeiter belegen können, in denen die Mitarbeiter eine verantwortliche Rolle im Bereich der Konzeption und Implementierung wahrgenommen haben.
- Mindestens drei Mitarbeiter, die nachweisliche Erfahrung im Bereich der Desktop Virtualisierung (VDI) unter Einsatz von VMware Horizon besitzen und dies im Zweifelsfall über durchgeführte Referenzprojekte je Mitarbeiter belegen können, in denen die Mitarbeiter die Konzeption und Implementierung von VMware Horizon wahrgenommen haben.
- Mindestens zwei Mitarbeiter, die nachweisliche Erfahrung im Bereich der Desktop Virtualisierung (VDI) unter Einsatz von VMware Horizon besitzen und hierbei dedizierte Grafikprozessoren des Anbieters NVIDEA mit deren GPU Unterstützung für virtuelle Desktops integriert haben und dies im Zweifelsfall über durchgeführte Referenzprojekte je Mitarbeiter belegen können, in denen die Mitarbeiter die Konzeption und Implementierung von VMware Horizon und GPUs wahrgenommen haben.
Für die Leistungserbringung beim Auftraggeber darf nur eine Personalressource eingesetzt werden, die nachweisliche Erfahrung im Bereich der Desktop Virtualisierung (VDI) unter Einsatz von VMware Horizon besitzt und hierbei dedizierte Grafikprozessoren des Anbieters NVIDEA mit deren GPU Unterstützung für virtuelle Desktops integriert hat. Die geforderten Angaben und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter mindestens drei (3) mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO. Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.
- Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn:
-- die Leistung der Referenz sich aktuell im Betrieb befinden
-- alle drei benannten Referenzen in der Leistung eine vergleichbare oder höher Anzahl an virtualisierten Arbeitsplätzen umfassen
-- alle drei benannten Referenzen unter der zu beschaffender Virtualisierungssoftware VMware Horizon realisiert wurden
-- in mindestens zwei der Referenzen auch der Einsatz einer GPU erfolgte
-- In allen drei Referenzen der Bieter für die Konzeption und Implementierung verantwortlich war
-- in mindestens zwei der Referenzen der Bieter auch heute noch für Wartung und Support verantwortlich ist
Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters als Reseller und Supportdienstleister durch den Hersteller der folgenden angebotenen Leistungsgegenständen gefordert:
- Server Systeme
- Virtualisierungssoftware VMware Horizon und VMware Hypervisor
Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen. Einer Akkreditierung / Zertifizierung gleichgesetzt wird ein entsprechender Partnerstatus beim Hersteller, der sich auf die o.g. Produktbereiche bezieht.
Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4 . Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle unter Aufsicht der ausschreibenden Stelle. Bieter sind zur Eröffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.