Rahmenvereinbarung Errichtung, Wartung und Betrieb von WLAN-Netzwerken Referenznummer der Bekanntmachung: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klingenmünster
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76889
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pfalzklinikum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aln-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Errichtung, Wartung und Betrieb von WLAN-Netzwerken
Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Errichtung, Wartung und Betrieb von WLAN-Netzwerken an verschiedenen Standorten des Pfalzklinikums AdöR
Rheinland-Pfalz
Das Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR (im Folgenden: "Pfalzklinikum" oder "Auftraggeber") stellt als Dienstleister für seelische Gesundheit psychiatrische, psychosomatische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, gerontopsychiatrische, neurologische, sozialtherapeutische und gemeindepsychiatrische Angebote in 15 pfälzischen Städten und Gemeinden zur Verfügung, weitere Standorte sind geplant. Das Pfalzklinikum ist mit einem Umsatzvolumen von ca. 100 Mio. EUR ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und mit rund 2.500 Beschäftigten auf über 1.500 Vollzeitstellen einer der größten Arbeitgeber der Region. Zusätzlich bietet es mehr als 140 Ausbildungsplätze. Das Pfalzklinikum verfügt über ca. 1.000 Betten, Therapie- bzw. Wohnplätze und darüber hinaus an fast allen Standorten über zusätzliche ambulante bzw. aufsuchende Angebote. Insgesamt werden jährlich etwa 30.000 Menschen stationär, teilstationär oder ambulant behandelt und betreut.
Im Rahmen einer Digitalisierungsinitiative plant das Pfalzklinikum, ein WLAN-Netzwerk an verschiedenen Standorten auf Mietbasis als WLAN-as-a-service-Lösung zu errichten sowie jeweils für eine Laufzeit von fünf Jahren betreiben und Support-, Wartungsleistungen und Pflegeleistungen erbringen zu lassen (full managed service). Dem Auftraggeber steht das Recht zu, diese Laufzeiten zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Errichtung, Wartung und Betrieb der WLAN-Netzwerke. Jeder Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung betrifft jeweils einen Standort des Auftraggebers. Der Auftragnehmer muss somit sein System ausgehend von einem Standort auf eine Vielzahl von Standorten des Auftraggebers skalieren können. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren bis zum Ende des Jahres 2029. Mit der Beschaffung sollen im Rahmen des KHZG-Förderprogramms mehrere Use-Cases unterstützt werden, die nach dem KHZG umzusetzen sind. Die zu beschaffenden WLAN-Campusnetze sollen sowohl die definierten Use-Cases realisieren können und gleichzeitig eine zukunftsorientierte und ausbaufähige Infrastruktur bilden, die über ausreichend Kapazitäten und Leistungen verfügt, als auch noch zu entwickelnde Use-Cases umsetzen.
Das übergeordnete Ziel besteht in der Bereitstellung einer drahtlosen Internetverfügbarkeit für einzelnen Standorte. Insgesamt soll für die Mitarbeitenden eine Mobilitätsteigerung, eine zuverlässige Konnektivität für den Internetzugriff, die Möglichkeit der Sprach- und Videoanrufe und eine erhöhte Arbeitseffizienz erreicht werden. Patient*innen, Klient*innen und Gästen soll ein anlassbezogener Hotspot gemäß Berechtigungskonzept ermöglicht werden. Nicht zuletzt werden mit diesen Zielen die MUSS-Kriterien des KHZG aus verschiedenen Fördertatbeständen adressiert.
Erster Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Campustandort Kaiserslautern sein. Dieser Standort in der Albert-Schweitzer-Straße 64 (Gebäude 64) besteht aus einem Gebäude, das sich über eine Gesamtfläche von rund 6.600 qm erstreckt. Am Standort befindet sich eine Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie mit Institutsambulanz.
Auftragsgegenstand je Einzelabruf sind insbesondere:
- Konzeptionierung, Planung und Errichtung des WLAN-Campusnetzes inkl. Hard- und Software,
- Erstellung der Planungsdokumentation,
- Beantragung von Planungsfreigaben und Bauanträgen, sowie Durchführung des Genehmigungsverfahrens,
- Durchführung technischer und baulicher Maßnahmen,
- Beschaffung aller Materialien, Hardware-Komponenten und Software-Komponenten, die für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines WLAN-Campusnetzes benötigt werden,
- Teilnahme an regelmäßigen Projektmeetings und Benennung einer dedizierten Ansprechperson für den gesamten Projektverlauf,
- Initiale Einführung am Standort Kaiserslautern und Roll-Out auf die weiteren Standorte sowie Anbindung von einzelnen, bereits bestehenden Anwendungen und Systemen über geeignete Schnittstellen,
- Übernahme der technischen Projektleitung,
- Inbetriebnahme des Gesamtsystems,
- Schulung des Auftraggebers und Bereitstellung eines E-Learning Kits,
- Support des Auftraggebers sowie Wartungsleistungen/ Pflegeleistungen für eine Laufzeit von fünf Jahren mit der Option für den Auftraggeber, diese Laufzeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
- Betrieb des WLAN-Netzwerkes für eine Laufzeit von fünf Jahren mit der Option für den Auftraggeber, diese Laufzeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Betrieb des WLAN-Netzwerkes umfasst sämtliche technischen, administrativen Leistungen, die für den Netzbetrieb und die Verwaltung des Netzes, der Netzteilnehmer und Endgeräte benötigt werden. Dazu zählen auch das Monitoring der IT-Sicherheit, des Datenschutzes, des Datenverkehrs, der Konfigurationen und Informationen zu der Netzauslastung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern
Es wird nur für diejenigen Bewerber eine Eignungswertung erfolgen, die die Mindestanforderungen erfüllen und deren Teilnahmeantrag formal beanstandungsfrei ist. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber wird anhand der Referenzen erfolgen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert.
Die Rahmenvereinbarung erfasst die Errichtung, Wartung und Betrieb von WLAN-Netzwerken an ca. 27 Standorten des Pfalzklinikums Klingenmünster.
Die Schätzung der Auftragsmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 423 Access Points
Für die geschätzte Höchstmenge der Rahmenvereinbarung wird von 600 Access Points ausgegangen.
Es besteht für den Auftraggeber - mit Ausnahme für den Campusstandort Kaiserslautern (Gebäude 64, Albert-Schweitzer-Str. 64, 67655 Kaiserslautern) - keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Standorte.
Für diesen Campustandort Kaiserslautern steht dem Auftraggeber ein jährliches Budget für die Support-, Betrieb-, Wartungsleistungen und Pflegeleistungen (full managed service) von maximal 25.000 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Jahresumsatzes im Bereich Errichtung von IT-Netzwerk und WLAN-Infrastruktur in Einrichtungen des Gesundheitswesens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020 - 2022
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft beschäftigt aktuell mindestens zehn fest angestellte Mitarbeiter, die geeignet sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen. Diese Mitarbeiter müssen folgenden Berufsgruppen angehören: Bauingenieure, Elektroingenieure, Netzwerkingenieure, Netzwerktechniker, Software-Entwickler, Systemadministratoren, Servicetechniker oder Supporttechniker.
Drei von diesen Mitarbeitern sind namentlich zu benennen und müssen Erfahrungen mit WLAN-Projekten im Krankenhausbereich vorweisen. Dabei sind Tätigkeiten wie die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von WLAN-Campusnetzen von besonderer Bedeutung. Je Mitarbeiter sind mindestens drei Referenzen anzugeben.
2. Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen den Projektleiter und seinen Stellvertreter für dieses Projekt namentlich benennen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau C;
- Qualifikation als "Elektroingenieur" oder "Netzwerkingenieur";
- Der Projektleiter muss mindestens über 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT- und Netzwerktechnik verfügen, davon mindestens 3 Jahre Erfahrung mit WLAN-Campusnetzen, wobei Erfahrungen mit folgenden Leistungen nachgewiesen werden müssen:
- Ausleuchtungsplanung, Netzkonzeptionierung, Netzplanung und Netzdesign
- Technisches und bauliches Projektmanagement
- Durchführung/Koordinierung baulicher Maßnahmen und ggf. Koordinierung von Subunternehmern
- Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von WLAN Hard- und Software Komponenten.
- Der Stellvertreter der Projektleitung muss mindestens über 5 Jahre Erfahrung Erfahrung im Bereich IT- und Netzwerktechnik, davon mindestens 2 Jahre Erfahrung mit WLAN-Campusnetzen verfügen. Für Erfahrung mit WLAN-Campusnetzen müssen folgende Leistungen nachgewiesen werden:
- Ausleuchtungsplanung, Netzkonzeptionierung, Netzplanung und Netzdesign
- Technisches und bauliches Projektmanagement
- Durchführung/Koordinierung baulicher Maßnahmen und ggf. Koordinierung von Subunternehmern
- Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Campusnetz WLAN Hard- und Software Komponenten.
3. Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei unternehmensbezogene Referenzen für erfolgreich abgeschlossene Errichtungen von WLAN-Campusnetzen oder vergleichbaren Netzinfrastrukturen für Krankenhäuser, Universitäten oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung seit dem 1.1.2018 nachweisen. Das bedeutet, dass entweder der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag liegt und der Ausführungszeitraum sich mit dem Referenzzeitraum überschneidet oder der Auftragsbeginn fällt in den Zeitraum ab diesem Stichtag. In jedem Fall muss der erfolgreiche Auftragsabschluss nach dem 1.1.2018 erfolgt sein.
Folgende Leistungen müssen je Referenz mindestens erbracht worden sein:
- Ausleuchtungsplanung, Netzkonzeptionierung, Netzplanung und Netzdesign,
- Erstellung einer Dokumentenlandschaft (bspw. Betriebskonzept, Administrations- und Konfigurationskonzept, IT-Sicherheit und Datenschutz etc.),
- Durchführung von baulichen Maßnahmen und Rolle als Bauleiter (bspw. Erstellung von Planungsdokumentationen, bauliches Projektmanagement, Beschaffung von Materialien, Vorbereitung der für den WLAN-Netzaufbau benötigten Verbindungen, Durchführung baulicher Maßnahmen),
- Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von WLAN-Campusnetz Komponenten (Hard- und Software).
Folgende Leistung muss für mindestens eine Referenz erbracht worden sein:
- Aufbau eines WLAN-Campusnetzes an einem zentralen Standort und Erweiterung auf zumindest drei weitere Standorte,
- Erbringung von Betriebsleistungen eines WLAN-Netzbetriebs inklusive Erbringung von Monitoring und Support-Leistungen (Anschluss und Verwaltung von Endgeräten, Benutzerverwaltung, kontinuierliche Software-Updates/Upgrades und Konfigurationseinstellungen, Netzwerk-Management, Netzwerk-Sicherheit, Erbringung von Service-Desk und Help-Desk Leistungen).
Ein WLAN-Campusnetz ist ein drahtloses Netzwerk, das für den Einsatz in einer Campus-Umgebung, wie z.B. einem Krankenhaus oder einer Universität, konzipiert ist. Es nutzt die standardisierte WLAN-Technologie, um eine mobile Konnektivität für Geräte und Nutzer be-reitzustellen. Ein WLAN-Campusnetzwerk besteht in der Regel aus mehreren Access Points, die strategisch auf dem gesamten Campus platziert sind, um eine gute Abdeckung und Konnektivität zu gewährleisten. Die Access Points sind mit zentralen Hard- und Soft-arekomponenten verbunden (bspw. einem WLAN-Controller), die den Datenverkehr verwalten und eine effiziente Konfiguration, Nutzung und Steuerung der Netzwerkressourcen gewährleisten und Überlastungen zu minimieren. In einem WLAN-Campusnetz können Nutzer auf Internetbasierte Dienste zugreifen und sind dabei nicht an einen festen Platz gebunden.
4. Gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagement oder gleichwertig. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Mitglied der Bewerber-gemeinschaft ein solches Zertifikat nachweisen.
5. Gültiges Zertifikat Security and Resilience Security Management Systems nach mindestens DIN EN ISO 28000:2007 (2022) oder gleichwertig. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft müssen diejenigen Mitglieder dieses Zertifikat nachweisen, die die Leistungsteile Betrieb, Wartung und Support übernehmen.
1. Kann der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nicht mindestens die vorstehende Anzahl an Mitarbeitern sowie nicht mindestens drei Mitarbeiter mit den unter Ziffer III.1.3) Nr. 1 aufgeführten drei Referenzen nachweisen, wird er bzw. sie ausgeschlossen.
2. Kann der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nicht einen Projektleiter und einen Stellvertreter mit den unter Ziffer Ziffer III.1.3) Nr. 2 aufgeführten Kenntnissen nachweisen, wird er bzw. sie ausge-schlossen.
3. Kann der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei unternehmensbezogene Referenzen nachweisen, die die unter Ziffer III.1.3) Nr. 3 genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllen, wird er bzw. sie ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird für den bestplatzierten Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 SchwarzArbG vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Bei der Auftragsausführung ist Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Dabei ist der Auftraggeber berechtigt, diese Laufzeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Auftraggeber ist auf diese Laufzeit bzw. Flexibilität angewiesen, weil das WLAN an ca. 27 verschiedenen Standorten ausgerollt werden soll. Dabei gibt es für zahlreiche Standorte aktuell laufende Verträge, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den Jahren 2026 bis 2029 enden. Somit können diese Standorte erst dann abgerufen werden, wenn die bestehenden Verträge oder "end of lifetime" enden. An den Standorten, an denen keine WLAN-as-a-Service-Lösungen in Betrieb sind, sondern bspw. eine WLAN-Grundausstattung beschafft wurde, soll der Lebenszyklus im Sinne der Wirtschaftlichkeit voll ausgeschöpft werden, dieser kann 3, 5 oder 7 Jahre betragen. Auch dies führt dazu, dass die Rahmenvereinbarung eine längere Laufzeit benötigt, um auch diese Standorte ausrüsten zu können. Hinzu kommt, dass bei einigen Standorten Veränderungen wie insbesondere Standortänderungen, -wechsel oder -erweiterungen geplant sind. Der WLAN-Rollout ist daher erst nach Abschluss dieser Maßnahmen möglich. Ebenso kann es sein, dass neue Standorte hinzu kommen, für die ebenfalls WLAN ausgerollt werden soll. Aufgrund dieser Dynamik und der bestehenden Vertragsbindungen kann innerhalb einer Laufzeit von vier Jahren nicht der gesamte Rollout beauftragt bzw. abgeschlossen werden. Folglich ist der Auftraggeber auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2029 zwingend angewiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf dem Deutschen Vergabeportal unter dem unter Ziffer I dieser Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal
einzureichen. Es sind neben den unter Ziffer III genannten Nachweise folgende weitere Nachweise vorzulegen, wobei bezüglich der Details inbesondere auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen wird: 1. Formblatt T1 "Teilnahmeantrag", 2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt T2), 3.Eigenerklärung Ausschlussgründe (T3), 4. Eigenerklärung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (T4), 5. Mustererklärung Mindestentgelt (T5), 6. Eigenerklärung VO 2022/576 (T6), 7. Nachunternehmereinsatz (T7), 8. Verpflichtungserklärung Nachunternehmereinsatz (T8), 9. Eignungsleihe (T9), 10. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (T10). 11. Mitarbeiterzahlen (T11). Der Auftraggeber hat den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb die Bewertungsmatrix für die Angebote beigefügt. Den Bewerbern werden damit die wesentlichen Rahmenbedingungen des Auftrags mitgeteilt. Somit hatder Auftraggeber alle erforderlichen Angaben vorgelegt, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0A6N6R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.