AK Landstuhl - Ersatzneubau 2 BW. TWPL, IngBW und Verkehrsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 00-23-3025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
AK Landstuhl - Ersatzneubau 2 BW. TWPL, IngBW und Verkehrsanlage
AK Landstuhl - Ersatzneubau zwei Brücken - TWPL, IngBW und Verkehrsanlage
66849 Landstuhl, A6/A62 Autobahnkreuz Landstuhl West
A6/A62 Autobahnkreuz Landstuhl West: Ersatzneubau des Zentralwerkes
TWPL, Ing.BW und Verkehrsanlage
(Ersatzneubau 2 BW)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bieter eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens
a) 400.000 € brutto Leistungsbild Tragwerksplanung pro Jahr
b) 100.000 € brutto Leistungsbild Verkehrsanlage pro Jahr
c) 400.000 € brutto Leistungsbild Ingenieurbauwerk pro Jahr
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist.
Es ist nur der Umsatz anzugeben, den der Bieter mit eigenem Personal (keine Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer) erwirtschaftet.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR für Personen und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2018 bis 2022) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Es ist pro Leistungsbild mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Re-ferenz einzureichen. Es dürfen insgesamt maximal vier vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Die Mindestanforderungen müssen durch die eingereichten Referenzen insgesamt erfüllt werden; d.h. es ist z.B. ausreichend, wenn eine eingereichte vergleichbare Referenz sämtliche Mindestanforderungen erfüllt.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist folgender Leistungsbestandteil:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP Ing.BW) gemäß § 43, Lph. 1-3i. V. m. Anlage 12 HOAI 2021 für Brücken mit einer Stützweite von mehr als 30 m.
- Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) gemäß § 47, Lph. 1-5 i. V. m. Anlage 13 HOAI 2021 für Fahrbahnerneuerung bzw. Um- oder Ausbau einer Autobahn und mit einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € brutto für die OP VA.
- Tragwerksplanung (TWPL) gemäß § 51, Lph. 1-3 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für Brücken mit einer Stützweite von mehr als 30 m.
- Tragwerksplanung (TWPL) gemäß § 51, Lph. 1-3 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für Rückbau von Brücken (Abbruchplanung)
Die geforderten Referenzangaben müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
- Bezeichnung der Maßnahme mit charakteristischen Eckdaten (Kurzbeschreibung Projekt)
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsphasen gemäß HOAI (erbrachter Leistungsumfang) und/oder der Funktion mit Aufgabenbeschreibung im Projekt für Besondere Leistungen
- Bauvolumen (netto)
- Auftragsvolumen der Referenzleistung (netto)
- Leistungszeitraum (bis Abnahme der Bauleistungen)
- Ansprechpartner des Auftraggebers
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind durchschnittliche Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben (§ 46 (3) Nr. 8 VgV) aufgeteilt in Objekt- und Tragwerksplanung sowie Objektpplanung Verkehrsanlagen. Hinweise:
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen (§ 46 (3) Nr. 9 VgV):
- Datenaustausch zu dem Programm Allplan erfolgreich durchgeführt, falls das Büro andere CAD-Programme als Allplan hat.
- Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server
Sofern der Bieter beabsichtigt, Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer zu vergeben, ist dies zu erklären (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). Gleiches gilt für die Eignungsleihe.
Gegebenenfalls sind die Erklärungen auf dem Vordruck "HVA F-StB EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer" bzw. auf dem Vordruck "HVA F-StB Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" beizufügen.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV):
Aufgrund des Leistungsgegenstands wurden drei Fachbereiche gebildet:
Fachbereich 1: Ingenieurbauwerke
Fachbereich 2: Verkehrsanlagen
Fachbereich 3: Tragwerksplanung
Für die einzelnen Fachbereiche sind das vorgesehene Personal zu benennen und die jeweils geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschlusses und Berufserfahrung zu erfüllen.
Die eingesetzten Mitarbeiter haben folgende Qualifikation vorzuweisen:
Fachbereich 1 - Ingenieurbauwerke und Fachbereich 3 - Tragwerksplanung
a1) Berufsabschluss
Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssen einen Bachelor- oder Master- oder Dipl.-Ing.-Abschluss im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau haben.
Ein Studienabschluss wird dem Abschluss als Bauingenieur als vergleichbar gewertet, wenn ein Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Brückenbauwerken nachgewiesen werden können
a2) Berufserfahrung
Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssennachweisbare Erfahrungen von mindestens 2 Jahren bei der Planung (LPH 1 bis 5) von Brückenbauwerken in Spannbeton- bzw. Stahl/Stahlverbundbauweise im Zuge von BAB aus den letzten fünf Jahren haben.
Nachzuweisen ist, dass die Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen bereits gemeinsam mit Straßenplaner*innen gearbeitet haben.
Fachbereich 2 - Verkehrsanlage
b1) Berufsabschluss
Mindestens 2 Bearbeiter*innen und Projektleiter*innen müssen einen Bachelor- oder Master- oder Dipl.-Ing.-Abschluss im Fachbereich Bauingenieurwesen haben.
Ein Studienabschluss wird dem Abschluss als Bauingenieur als vergleichbar gewertet, wenn ein Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Verkehrsanlagenplanung nachgewiesen werden können
b2) Berufserfahrung
Nachweisbare Erfahrungen bei der Planung (LPH 1 bis 5) von Verkehrsanlagen im Zuge von BAB aus den letzten fünf Jahren.
Hinweise:
− Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.
− Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme im Dokument OV_Projektverantwortliche AN zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de