Regionalmanagement für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- Referenznummer der Bekanntmachung: ZVGERM-2023-0004-GER

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.germersheim.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Regionalmanagement für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein-

Referenznummer der Bekanntmachung: ZVGERM-2023-0004-GER
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleistung des Regionalmanagements für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- für die Förderperiode 2023-2028

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 451 764.85 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
75112100 Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Hauptort der Ausführung:

Stadtverwaltung Germersheim

i.V. für die Lokale Arbeitsgruppe "Vom Rhein zum Wein"

Kolpingplatz 3

76726 Germersheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dienstleistung des Regionalmanagements für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- für die Förderperiode 2023-2028 mit Option der Verlängerung bis zum 31.12.2029 Die LEADER- Region "Vom Rhein zum Wein", bestehend aus der Stadt Germersheim und den Verbandsgemeinden Lingenfeld, Bellheim, Rülzheim, Maikammer sowie Edenkoben, hat sich als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden. Vor diesem Hintergrund schreibt hier die Vergabestelle die Dienstleistung des Regionalmanagements für die Förderperiode 2023 bis 2028 aus. Details zu den ausgeschriebenen Leistungen können Sie den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung" entnehmen. Details zum Prozedere der Ausschreibung sind insbesondere in dem Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen" dargelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzepts / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation/Erfahrung des eingesetzten Personals / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Verständnis der ausgeschriebenen Handlungsfelder / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der örtlichen Präsenz / Gewichtung: 20,00
Preis - Gewichtung: 20,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Leistungserbrinung zunächst im Zeitraum 01.04.2023 - 30.06.2028. Eine Verlängerung auf den 31.12.2029 wird in Aussicht gestellt, hängt jedoch von der Entwicklung der LEADER-Förderregion "Vom Wein zum Rhein" über die EU-Förderperiode 2023-2028 hinaus ab.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Lokale Aktionsgruppe "Vom Rhein zum Wein"

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 030-084385
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Regionalmanagement für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein-

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 451 764.85 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.

Die Kammer kann nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bewerbers oder Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist soweit der Antragsteller:

— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.

— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2023

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