Regionalmanagement für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- Referenznummer der Bekanntmachung: ZVGERM-2023-0004-GER
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.germersheim.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein-
Dienstleistung des Regionalmanagements für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- für die Förderperiode 2023-2028
Stadtverwaltung Germersheim
i.V. für die Lokale Arbeitsgruppe "Vom Rhein zum Wein"
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Dienstleistung des Regionalmanagements für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- für die Förderperiode 2023-2028 mit Option der Verlängerung bis zum 31.12.2029 Die LEADER- Region "Vom Rhein zum Wein", bestehend aus der Stadt Germersheim und den Verbandsgemeinden Lingenfeld, Bellheim, Rülzheim, Maikammer sowie Edenkoben, hat sich als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden. Vor diesem Hintergrund schreibt hier die Vergabestelle die Dienstleistung des Regionalmanagements für die Förderperiode 2023 bis 2028 aus. Details zu den ausgeschriebenen Leistungen können Sie den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung" entnehmen. Details zum Prozedere der Ausschreibung sind insbesondere in dem Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen" dargelegt.
Leistungserbrinung zunächst im Zeitraum 01.04.2023 - 30.06.2028. Eine Verlängerung auf den 31.12.2029 wird in Aussicht gestellt, hängt jedoch von der Entwicklung der LEADER-Förderregion "Vom Wein zum Rhein" über die EU-Förderperiode 2023-2028 hinaus ab.
Lokale Aktionsgruppe "Vom Rhein zum Wein"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regionalmanagement für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Kammer kann nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bewerbers oder Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.