Unterhaltsreinigung WIROtel Mittelmole (Hotel) - WIRO Wohnen in Rostock Wohnunggesellschaft mbH - OW - SC-009-OW-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung WIROtel Mittelmole (Hotel) - WIRO Wohnen in Rostock Wohnunggesellschaft mbH - OW - SC-009-OW-2023
Der Auftraggeber schreibt sowohl die Unterhalts- und Zimmerreinigung als auch die Glas- und Rahmenreinigung für das Objekt WIROtel Mittelmole (Hotel), Am Bahnhof 3a, 18119 Rostock-Warnemünde, als eine Beherbergungsstätte aus.
Das WIROtel Mittelmole befindet sich an der öffentlichen Straße Am Bahnhof 3a in 18119 Warnemünde. Es handelt sich dabei um ein Bestandsgebäude, welches aus einem Erdgeschoss, 7 Obergeschossen und einem Dachgeschoss besteht.
Die durchschnittliche Belegungsdauer pro Buchung liegt bei 2-5 Nächten. Die Hauptreinigungstage sind Freitag und Sonntag.
WIROtel Mittelmole, Am Bahnhof 3a, 18119 Rostock-Warnemünde
Unterhalts- und Zimmerreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung für das Objekt WIROtel Mittelmole, Am Bahnhof 3a, 18119 Rostock-Warnemünde
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Zimmerreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung WIROtel Mittelmole
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten Download unter der Vergabeplattform https://
portal.evergabemv.de/E61191611 zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierform versendet.
2. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften,
die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die
Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von
allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter
als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem
Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung
Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten
Erklärungen und Nachweise zu erbringen und einzureichen.
3. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot
und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf
gesondertes Verlangen einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen
Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der
Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
4. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für
Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient.
5. Es wird zwingend eine Objektbesichtigung vorgeschrieben. Der Termin ist über das Vergabeportal subreport
elvis mit der Abteilung Vergabe zu vereinbaren. Das Objektbesichtigungsprotokoll ist Bestandteil des Angebots
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachtengemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. der Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerüft werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.