Wirtschaftskräfte für die Essensausgabe in Schulen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftskräfte für die Essensausgabe in Schulen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von Wirtschaftskräfte für die Essensausgabe in Schulen des Landkreises Germersheim. Der Auftraggeber ist als Schulträger für das Schulcatering an den Ganztagsschulen verantwortlich und stellt über externe Dienstleister das Personal zur Essensausgabe sowie für die begleitenden Aufgaben um die Ausgabe herum. Folgende Aufgaben sind dabei zu leisten:
- Die Speisen werden von den Cateringunternehmen an die jeweiligen Schulen geliefert und müssen dann von den Wirtschaftskräften übernommen werden.
- Die Kühl- bzw. Wärmekette der angelieferten Speisen darf nicht unterbrochen werden. Die Temperaturen der Speisen müssen durch die Wirtschaftskräfte in der Einrichtung geprüft und dokumentiert werden.
- Die Wirtschaftskräfte müssen die Essensausgabe vorbereiten, die Salate herrichten und die Essensausgabe durchführen.
- Die Essensauswertung erfolgt über ein digitales Auslesesystem (OPC) im Thekenbereich, welches durch die Wirtschaftskräfte beaufsichtigt und ausgewertet werden soll.
- Nach Beendigung der Essensausgabe muss alles aufgeräumt und gereinigt werden. Alle Tische sind abzuwischen und die jeweilige Mensa ist ordnungsgemäß zu hinterlassen. Auch muss das benötigte Geschirr gespült werden.
- Die Essensreste müssen zur Abholung durch das jeweilige externe Entsorgungsunternehmen gemäß den gesetzlichen Vorschriften in den vorgesehenen Behältnissen gesammelt / bereitgestellt werden.
Die Leistungsorte sind:
- Realschule plus Lingenfeld
- Nardini-Schule Germersheim
- Geschwister-Scholl-Realschule plus Germersheim
- Goethe-Gymnasium Germersheim
Der Ganztagsschulbetrieb ist von Montag bis Donnerstag eingerichtet. Pro Schulwoche sind folglich 4 Verpflegungstage vorgesehen. Über ein Schuljahr hinweg muss der Personaleinsatz für durchschnittlich 150 Tage gewährleistet sein.
Gegenwärtig nehmen am Mittagessen teil:
- Realschule plus Lingenfeld: max. 25 Schüler/innen
- Nardini-Schule Germersheim: max. 90 Schüler/innen
- Geschwister-Scholl-Realschule plus Germersheim: max. 18 Schüler/innen
- Goethe-Gymnasium Germersheim: max. 69 Schüler/innen
Geplant sind folgende Einsatzzeit an den Schulen:
- Realschule plus Lingenfeld: von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr
- Nardini-Schule Germersheim: von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- Geschwister-Scholl-Realschule plus Germersheim: von 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr
- Goethe-Gymnasium Germersheim: von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Abhängig von der Anzahl an auszugebenden Essen werden für die einzelne Schulen mehrere einzusetzende Wirtschaftskräfte während der Einsatzzeiten benötigt. Aktuell sind beschäftigt:
- Realschule plus Lingenfeld: 1 Person
- Nardini-Schule Germersheim: 1 Person
- Geschwister-Scholl-Realschule plus Germersheim: 1 Person
- Goethe-Gymnasium Germersheim: 1 Person
Die voraussichtlichen Arbeitsstunden betragen pro Schultag gerechnet auf alle Wirtschaftskräfte:
- Realschule plus Lingenfeld: 2 Stunden
- Nardini-Schule Germersheim: 4,5 Stunden
- Geschwister-Scholl-Realschule plus Germersheim: 2,5 Stunden
- Goethe-Gymnasium Germersheim: 4 Stunden
Die Leistungsorte sind:
- Realschule plus Bellheim
- Integrierte Gesamtschule Rülzheim
- Integrierte Gesamtschule Rheinzabern
- Realschule plus Kandel
Der Ganztagsschulbetrieb ist von Montag bis Donnerstag eingerichtet. Pro Schulwoche sind folglich 4 Verpflegungstage vorgesehen. Über ein Schuljahr hinweg muss der Personaleinsatz für durchschnittlich 150 Tage gewährleistet sein.
Gegenwärtig nehmen am Mittagessen teil:
- Realschule plus Bellheim: max. 21 Schüler/innen
- Integrierte Gesamtschule Rülzheim: max. 125 Schüler/innen
- Integrierte Gesamtschule Rheinzabern: max. 48 Schüler/innen
- Realschule plus Kandel: max. 70 Schüler/innen
Geplant sind folgende Einsatzzeit an den Schulen:
- Realschule plus Bellheim: von 11:00 Uhr bis 14:30 Uhr
- Integrierte Gesamtschule Rülzheim: von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- Integrierte Gesamtschule Rheinzabern: von 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- Realschule plus Kandel: von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Abhängig von der Anzahl an auszugebenden Essen werden für die einzelne Schulen mehrere einzusetzende Wirtschaftskräfte während der Einsatzzeiten benötigt. Aktuell sind beschäftigt:
- Realschule plus Bellheim: 1 Person
- Integrierte Gesamtschule Rülzheim: 2 Personen
- Integrierte Gesamtschule Rheinzabern: 1 Person
- Realschule plus Kandel: 1 bis 2 Personen
Die voraussichtlichen Arbeitsstunden betragen pro Schultag gerechnet auf alle Wirtschaftskräfte:
- Realschule plus Bellheim: 3,5 Stunden
- Integrierte Gesamtschule Rülzheim: 9 Stunden
- Integrierte Gesamtschule Rheinzabern: 5,5 Stunden
- Realschule plus Kandel: 6,5 Stunden
Die Leistungsorte sind:
- Carl-Benz-Gesamtschule Wörth
- Europa-Gymnasium Wörth
Der Ganztagsschulbetrieb ist von Montag bis Donnerstag eingerichtet. Pro Schulwoche sind folglich 4 Verpflegungstage vorgesehen. Über ein Schuljahr hinweg muss der Personaleinsatz für durchschnittlich 150 Tage gewährleistet sein.
Gegenwärtig nehmen am Mittagessen teil:
- Carl-Benz-Gesamtschule Wörth: max. 99 Schüler/innen
- Europa-Gymnasium Wörth: max. 180 Schüler/innen
Geplant sind folgende Einsatzzeit an den Schulen:
- Carl-Benz-Gesamtschule Wörth: von 10:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Europa-Gymnasium Wörth: von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Abhängig von der Anzahl an auszugebenden Essen werden für die einzelne Schulen mehrere einzusetzende Wirtschaftskräfte während der Einsatzzeiten benötigt. Aktuell sind beschäftigt:
- Carl-Benz-Gesamtschule Wörth: 3 bis 4 Personen
- Europa-Gymnasium Wörth: 1 bis 2 Personen
Die voraussichtlichen Arbeitsstunden betragen pro Schultag gerechnet auf alle Wirtschaftskräfte:
- Carl-Benz-Gesamtschule Wörth: 18,5 Stunden
- Europa-Gymnasium Wörth: 4 Stunden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kriterium: Erlaubnis zur Berufsausübung; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung (siehe FB 124) sowie auf Verlangen Auszug aus dem Berufsregister, Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubnis zur Berufsausübung
1. Kriterium: Absicherung im Schadensfall; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe FB 284) sowie auf Verlangen entsprechende, gültige Versicherungsbescheinigung
2. Kriterium: Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung über den Umsatz (siehe FB 124)
3. Kriterium: Zahlungsfähigkeit; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (siehe FB 124) sowie auf Verlangen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
4. Kriterium: Gesetzestreue; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (siehe FB 124, FB 287, FB 288)
5. Kriterium: Zahlung von Steuern und Abgaben; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (siehe FB 124) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Bescheinigung in Steuersachen
6. Kriterium: Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (siehe FB 124) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
7. Kriterium: Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (siehe FB 124) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
zu Kriterium 1 „Absicherung im Schadensfall“: Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 € für Sachschäden sowie 1.000.000 € für Personenschäden
1. Kriterium: Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (siehe FB 124) sowie auf Verlangen drei Referenzbescheinigungen (siehe FB 444), die mindestens folgende Angaben enthalten: Referenzgeber | Art der ausgeführten Leistung | Auftragssumme | Ausführungszeitraum | Beschreibung der Leistung | evtl. Besonderheiten der Ausführung | Angabe zur vertraglichen Bindung | Bestätigung des Referenzgebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
2. Kriterium: durchschn. jährliche Beschäftigtenzahl aus den letzten drei Geschäftsjahren; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (siehe FB 124)
3. Kriterium: vorgesehene Leitung des Projekts; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung über die vorgesehene Leitung des Projekts (siehe FB 124)
4. Kriterium: beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Eignungsleihe, Nachunternehmen, Bietergemeinschaft); Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (siehe FB 234, FB 235 und FB 236)
5. Kriterium: Hygienemanagement; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung, dass des eingesetzten Personals alle gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen und Unterweisungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz durchlaufen hat bzw. auch zukünftig durchlaufen wird sowie auf Verlangen aktuelle Schulungsnachweise (Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU-Verordnung (EG) Nr. 852 / 2004, Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG))
sonstige, vom Bieter einzureichende Unterlagen:
1. Kriterium: Vertraulichkeit des Bieters; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung zur Vertraulichkeit für den Bieter (siehe FB 282)
2. Kriterium: Vertraulichkeit des berechtigten Dritten; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung zur Vertraulichkeit für den berechtigten Dritten (siehe FB 283)
3. Kriterium: restriktive Maßnahmen gegen Russland; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung zu Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 2022/576 (siehe FB 287)
4. Kriterium: Tariftreue; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung zur Tariftreue (siehe FB 292)
5. Kriterium: Mindestentgelt; Nachweis / Formblatt: Eigenerklärung zum Mindestentgelt (siehe FB 294)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).