Teilnahmewettbewerb Vergabe Regenwasserkonzeption Bitburg Housing Referenznummer der Bekanntmachung: ZVBB03/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konversion-bitburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb Vergabe Regenwasserkonzeption Bitburg Housing
Gegenstand dieses Verfahrens sind Planungsleistungen zur Erstellung eines Regenwasserkonzepts im Rahmen der Konversionsentwicklung des Areals "US Housing" in Bitburg. Auftraggeber ist der Zweckverband Flugplatz Bitburg, der für die Konversionsentwicklung des Areals zuständig ist.
Zweckverband Flugplatz Bitburg Maria-Kundenreich-Str. 7 54634 Bitburg
Regenwasser gilt als eines der Leitthemen im Plangebiet. Durch den Einsatz eines oberflächennahen Entwässerungssystems ("blau-grüne Infrastruktur") sollen Grundwasserneubildung und Verdunstung gefördert und so ein starkregenresilientes und klimagerechtes Quartier entstehen. Im Zuge der Aufstellung des Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes in Bitburg soll erstmalig der Fokus auf eine natürliche Verdunstung gelegt werden.
Ausgangpunkt der Bearbeitung ist ein bereits durch das Büro Planstatt Senner erstelltes wassersensibles Entwässerungskonzept aufgestellt, welches einen naturnahen Wasserhaushalt vorsieht. Diese Konzeption soll im Rahmen des hier zu vergebenden Auftrags weiter konkretisiert werden.
Ergebnis des bisherigen Konzeptes ist ein zentraler Retentionsraum in Form eines Sees. Dieser wird durch dezentrale Retentionsräume auf den Grundstücken unterstützt. Durch längere Aufenthaltszeiten des Wassers innerhalb der Grünflächen soll die Verdunstung im Gesamtgebiet deutlich gesteigert und dem natürlichen Zustand angepasst werden. Der geplante See soll eine besondere Funktion in der Entwässerungsplanung erhalten. Das oberhalb anfallende Niederschlagswasser soll oberflächig (in Form eines Wasserspiels) zum See geleitet werden. So wird der Abfluss für die Anwohner sichtbar und der Weg des Wassers im Gebiet kann nachverfolgt werden.
Planmäßig soll das Gebiet im Trennsystem entwässern. Das gesammelte Niederschlagswasser soll weitestgehend oberflächennah in Grünmulden und Kastenrinnen in den geplanten See abgeleitet werden.
Die Entwässerungsplanung hat im Hinblick auf den natürlichen Wasserhaushalt in einem Siedlungsgebiet Symbolcharakter.
Ziel des Projektes ist es, eine wassersensible Stadtentwicklung aufzuzeigen und als Vorbildfunktion für spätere Entwicklungen in Bitburg und den angrenzenden Regionen zu sein. Zu-dem sollen Wege aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten für eine klimagerechte/-angepasste Stadtentwicklung bestehen.
Sämtliche Entwässerungseinrichtungen sind nach der DIN 1986-100 auszulegen. Bei Versickerung von Niederschlagswasser ist die DWA A 138 maßgebend.
Es sollen außerdem Nachweise der hydrologischen Funktionsfähigkeit der Regenwasserbewirtschaftung erstellt werden, die als erste Orientierungsgrößen für die Objektplanung dienen sollen. Für spätere Planungsstände sind detaillierte hydrologische Nachweise sowie Überflutungsnachweise für Sturzregenereignisse erforderlich. Alle Kostenschätzungen müssen nach DIN erfolgen.
Folgende Arbeitsschritte für die Erstellung eines Regenwasserkonzeptes werden erwartet und sind in enger Abstimmung mit den am Projekt Beteiligten durchzuführen:
1. Grundlagenermittlung
- topografische Gegebenheiten, Geländehöhen usw.
- Erfassung des Versiegelungsgrades, Ist-Situation und Soll-Situation
- vorhandene Bodengutachten hinsichtlich Versickerungseignung, Grundwasser usw. prüfen
- vorhandene Altlastenerkundungen hinsichtlich eventueller Auswirkungen auf die Konzeption analysieren
- aktuelle Infrastruktur: Straßen, Wege, Parkflächen
- aktuelle Infrastruktur: vorhandenes Trennsystem einschließlich Rückhaltebecken
- derzeitige Vorgaben hinsichtlich bestehender wasserrechtlicher Erlaubnisse und Einleitungen in das städtische Abwassernetz
- derzeitige Entwässerungssituation unter Einbezug der Oberflächen, der Schmutzwasserableitung und des baulichen Netzzustandes bewerten
- Biotope und Arten (Schutzkulisse) untersuchen (Baumkataster und Abschlussbericht einer Relevanzbegehung Arten- und Naturschutz liegen diesem Leistungsverzeichnis bei.)
- Einzugsgebiet insgesamt (angrenzende Bebauungen, angrenzendes Gewerbegebiet) berücksichtigen - Ausgangslage Kommune, Genehmigungsbehörden einbeziehen
2. Vorentwurf
- Wasserbilanz des Ist- und Soll-Zustandes erstellen
o Betrachtung und Abwägung verschiedener Varianten
o Ausarbeitung eines Regenwasserkonzeptes
o Einschätzung und Abwägung Bestandssituation berücksichtigen überschlägige hydraulische Berechnungen einschließlich Nachweis neuer und weiter genutzter Anlagenteile, Ermittlung der erforderlichen Rückhaltevolumia abflussvermeidende Maßnahmen planen
o Einleitung in Cluster Rückhalte
o Beziehungen in einem Abflussschema / Fließdiagramm verknüpft darstellen
o Nachweis der hydrologischen Funktionsfähigkeit einschließlich Sicherheit gegen Überflutung bei Starkregenereignissen
- Darstellung des Konzeptes in Übersichtsplänen mindestens im Maßstab 1 : 1 000 mit Kennzeichnung der Abflusswege, Nutzung bestehender Anlagen, Neubaumaßnahmen, gegebenenfalls Kennzeichnung der verschiedenen Cluster usw.
- Darstellung des Konzeptes für die Hauptabflusswege als Längsschnitt durch den Wasser-weg mindestens im Maßstab 1 : 1 000/100
- Detaildarstellung im Grundriss und ersten einfachen Querprofilen vom See (Drosselsee, Hauptsee, Speichersee, Kaskade, Klimaboulevard, grüne Finger etc.)
- Materialvorschläge Abdichtung des Sees
- Schnitte, Perspektiven vorher/nachher
- Regenwasserabflussmanagementkonzept
- Kostenschätzung nach DIN 276 und Nutzungskostenschätzung nach DIN 18960
- Darstellung der Untersuchungen und Ergebnisse in einem Erläuterungsbericht
- Laufende Abstimmung der Planungsschritte mit dem Auftraggeber unter Beteiligung der Stadtwerke in bis zu vier Besprechungsterminen.
- Projektvorstellung der Vorplanung in einem gemeinsamen Besprechungstermin mit Übergabe der Unterlagen 2 x analog und digital auf Datenträger
Die Planung des Regenwasserkonzeptes soll in Zusammenarbeit zwischen Tiefbauingenieuren und Landschaftsplanern erfolgen. In Kombination erstellen beide Fachdisziplinen zusammen einen Masterplan, welcher in Zusammensetzung von Bestandssystem und Neuplanung der Abflussmaßnahmen alle Verknüpfungen darstellt. Die geplanten Maßnahmen und insbesondere die Oberflächenanlagen unterliegen ästhetischen Ansprüchen und müssen Funktion und Form entsprechend vereinen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Planungsleistungen - Nachweis Berufsstand Architekt oder Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV.
1.) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein. Nachweis durch Vorlage des Versicherungs-scheins; hilfsweise genügt auch die verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
2.) Angaben zum auftragsspezifischen Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV mit einem geforderten Mindestgesamtumsatz von 500.000,- Euro
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV; Nachweis durch Eigenerklärung.
Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV); Nachweis durch Eigenerklärung
Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen: Mindestens zwei Referenzprojekte über die Erstellung eines innovativen Regen-wasserkonzepts. Eine der Referenzen muss ein vergleichbar großes Gebiet umfassen (mindestens 40 ha). Bei der zweiten Referenz genügt, wenn die Planungsanforderungen vergleichbar sind und eine Fläche von mindestens 5 ha beplant wurde. Nachweis durch Eigenerklärung; der Auftraggeber akzeptiert Referenzen in dem Zeitraum ab 01.01.2017, bezogen auf den Abschluss der Konzeption.
-Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV) (Eigenerklärung)
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister - falls vorliegend -
- Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
- Eigenerklärung LTTG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6ZEP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]