Externe Akteneinlagerung und Vernichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03-27-RPS-ARN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Akteneinlagerung und Vernichtung
Los1:
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schreibt eine Rahmenvereinbarung über die zentrale Auslagerung von Aktenbeständen und sonstigen Ablagen (Versicherungskarten, Rezepte etc.) aus Gebäuden der AOK-Kundencentren aus.
Lose 2-6:
Die AOK - Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt in Form einer Rahmenvereinbarung zudem Leistungen über Aktenvernichtung im Losverfahren (5 Lose) für ihre Standorte in Rheinland-Pfalz und Saarland aus.
Externe Akteneinlagerung und -vernichtung
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich Angaben zum Erfüllungsort wird auf das Standortverzeichnis Anlage 02d verwiesen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die externe Akteneinlagerung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland -Die Gesundheitskasse. Weiterhin in der Rahmenvereinbarung enthalten ist die Stellung von Kartons, Befüllung, Transport, Einlagerung, Akteneinsicht und Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2025. Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 906.366,75 EUR (netto).
Aktenvernichtung - Region Eisenberg/Direktion
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich der genauen Erfüllungsorte wird auf die Anlage 02c verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevantem Papier (beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit personenbezogenen Daten, oder Abbildungen versehenem Papier und Karton oder Altakten in der Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 gemäß der DIN 66399.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2025. Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.06.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 14.194,58 EUR (netto).
Aktenvernichtung - Region Nord
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich der genauen Erfüllungsorte wird auf die Anlage 02c verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevantem Papier (beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit personenbezogenen Daten, oder Abbildungen versehenem Papier und Karton oder Altakten in der Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 gemäß der DIN 66399.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2025. Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.06.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 99.362,09 EUR (netto).
Aktenvernichtung - Region Ost
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich der genauen Erfüllungsorte wird auf die Anlage 02c verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevantem Papier (beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit personenbezogenen Daten, oder Abbildungen versehenem Papier und Karton oder Altakten in der Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 gemäß der DIN 66399.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2025. Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.06.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 42.583,76 EUR (netto).
Aktenvernichtung - Region Süd
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich der genauen Erfüllungsorte wird auf die Anlage 02c verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevantem Papier (beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit personenbezogenen Daten, oder Abbildungen versehenem Papier und Karton oder Altakten in der Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 gemäß der DIN 66399.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2025. Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.06.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 28.389,17 EUR (netto).
Aktenvernichtung - Region West
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich der genauen Erfüllungsorte wird auf die Anlage 02c verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevantem Papier (beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit personenbezogenen Daten, oder Abbildungen versehenem Papier und Karton oder Altakten in der Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 gemäß der DIN 66399.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2025. Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.06.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 99.362,10 EUR (netto).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(4) Einreichung des Zertifikats Vernichtung nach DIN 66399 mit Schutzklasse 3 in Sicherheitsstufe P-4
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmenstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (ist spätestens vor Zuschlagerteilung einzureichen) .
Die Erklärungen sind soweit vorgesehen datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Die Erklärungen sind soweit vorgesehen datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen einzureichen.
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personenschäden pro Person in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR-, Sachschäden in Höhe von 1.000.000,00 EUR und Vermögensschäden inkl. Datenschutz gem. den Datenschutzbestimmungen in Höhe von mindestens 500.000,00 Euro pro
Kalenderjahr abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens die in § 15 der Rahmenvereinbarung geregelten Haftungsrisiken abdecken.
1) Referenzen Los 1:
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens 2 Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (mindestens 1.000 laufende Meter pro Jahr),anzugeben. (Anlage 08a). Die Referenz ist zu beschreiben und zwingend folgende Angaben zu machen:
- der Name der Firma/Behörde (Auftraggeber),
- auskunftsfähige Organisationseinheit (ggf. Ansprechpartner),
- Telefon-Nr.
- Anschrift
- Branche
- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang (zum jährlichen Volumen mindestens 1.000 laufende Meter, durchschnittliche Häufigkeit von Ziehungen, zur Logistik (Abholung, Auslieferung, Ziehung))
- Leistungszeitraum
2) Referenzen Lose 2-6
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens zwei Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten drei Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (siehe Referenz: Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang pro Los), anzugeben. Wird für mehrere Lose ein Angebot abgegeben, sind die entsprechenden Mindestvolumen der Lose zu addieren.
Die Referenz ist zu beschreiben und zwingend folgende Angaben zu machen:
- der Name der Firma/Behörde (Auftraggeber)
- auskunftsfähige Organisationseinheit (ggf. Ansprechpartner),
-Telefon-Nr.
- Anschrift
- Branche
- Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang (Angaben zum jährlichen Mindestvolumen (Lose 2-6, 448.000 Liter, Los 2, 20.750 Liter, Los 3, 170.000 Liter, Los 4, 60.000 Liter, Los 5, 44.500 Liter und Los 6, 150.000 Liter) und Angaben zur Logistik
- Leistungszeitraum
(3) Betreffend Los 1: Bezüglich der Lagerräumlichkeiten sind für die Brandschutz tragenden Bauteile Trennwände mit mindestens F 30 AB vorzusehen.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist.
Zu 1) Es sind mindestens 2 Referenzen mit den oben genannten Kriterien einzureichen;
Zu 2) Es sind mindestens 2 Referenzen mit den oben genannten Kriterien einzureichen.
Zu (3) Das Kriterium F 30 AB ist als Mindestkriterium festgelegt.
Zu Los 1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Haftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftpflichtversicherung muss für die eingelagerten Akten auch über die Dauer der Rahmenvereinbarung hinaus, bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist bestehen bleiben.
Zu Lose 2-6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderliche Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Zu allen Losen:
(1) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
und/oder
(2) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)
Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist/sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen einzureichen.
Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen einzureichen.
Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen einzureichen.
(3) Datenschutzbestimmungen Anhänge A bis C, E und F (Anlagen 03a, 03b, 03c, 03e und 03f)
Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6K41
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".