Lieferung eines LF 10 Strasse für die Feuerwehr der VG Höhr-Grenzhausen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höhr-Grenzhausen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56203
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hoehr-grenzhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LF 10 Strasse für die Feuerwehr der VG Höhr-Grenzhausen
Lieferung eines LF 10 Strasse für die Feuerwehr der VG Höhr-Grenzhausen
bestehend aus Fahrgestell und Aufbau.
VG Höhr-Grenzhausen
Lieferung eines LF 10 Strasse für die Feuerwehr der VG Höhr-Grenzhausen
bestehend aus Fahrgestell und Aufbau.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelregisterauszug
Erklärung zu Russland
Referenzen:
Eigenerklärung des Bieters
(„Referenzen“): Benennung von mindestens 3 Auslieferungen vom ausgeschriebene Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 36 Monate
Eigenerklärungen "Korruption"
Nach dem LTTG sind bei der Auftragsausführungen folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach § 4 LTTG.
Abschnitt IV: Verfahren
keinen Personen gem. VGV befugt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]