Ersatzbau der Hochstraße Süd, Abschnitt Pilzhochstraße Ludwigshafen im Zuge der B37; SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 095
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walzmühlstraße 65
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbau der Hochstraße Süd, Abschnitt Pilzhochstraße Ludwigshafen im Zuge der B37; SiGeKo
Ersatzbau der Hochstraße Süd, Abschnitt Pilzhochstraße Ludwigshafen im Zuge der B37; hier: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo):
Im Zuge des Bauvorhabens Ersatzbau der Hochstraße Süd, Abschnitt "Pilzhochstraße" in Ludwigshafen im Zuge der B37 ist der Ersatzbau als Lückenschluss zwischen der "Weißen Hochstraße" im Westen und den verbliebenen Widerlagern an der Walzmühle im Osten herzustellen. Zum Leistungsumfang gehören auch die Wiederanbindung der Rampenanschlüsse, die Instandsetzung der verbliebenen Stützwände sowie die Anpassung vorhandener Anlagen. Die unter dem Bauwerk liegenden Flächen werden für eine spätere Neugestaltung vorbereitet.
Der Ersatzbau ist an der Stelle und in den weitgehenden Umrissen der "alten Pilzhochstraße" zu errichten. Die Ausführungsplanungen für die Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sind zu erstellen.
Ludwigshafen am Rhein
Übernahme der Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. den Anforderungen der Baumaßnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen und Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen:
1. Das ausgefüllte Formular "Eigenerklärung zur Eignung". Alternativ können die Bewerber die Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV ausfüllen und einreichen. Die EEE kann über den Link (https://ec.europa.eu/growth/tools-atabases/espd/filter?lang=de) online ausgefüllt werden.
2.Werden die Leistungen von einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (234_Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die unter 1. genannten Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft einzeln abzugeben. Ist nachfolgend von "Bieter" die Rede, ist immer auch die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gemeint.
3. Beabsichtigt ein Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen (Nachunternehmer), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Nachunternehmervergabe vergeben werden sollen, unter Verwendung des Formulars 233_Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen angeben.
4. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
5. Die im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
6. Ergänzend zu den Angaben in dieser Bekanntmachung gelten die Bewerbungsbedingungen gemäß VgV (632_EU_Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen).
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
a. Nettojahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz)
b. Erklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- sowie 1.500.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertragsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arbeitsgemeinschaft eintritt. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der Teilnahme einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist der Nachweis einer solchen Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied einzeln zu erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens den Bewerber aufzufordern, eine entsprechende Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten Mindestdeckungssummen mit den genannten Bedingungen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung:
a. einen durchschnittlichen Jahresmindestnettoumsatz (Gesamtumsatz) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Planungsleistungen in Höhe von 500.000 €
Im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bzw. eines Nachunternehmereinsatzes ist die Summe der beteiligten Unternehmen in den jeweiligen Leistungsbereichen entscheidend.
b. Den Abschluß bzw. die Abschlußmöglichkeit einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Anforderungen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
1. Unternehmens-Referenzen
Eigenerklärung mit Angabe von vergleichbaren Referenzen in den Bereichen Rückbau, Hochbau, Straßenbau die in den letzten 5 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Rückbautätigkeit).
Geforderte Mindestanforderung:
Der Bieter muss über mindestens eine vergleichbare Referenz aus den vorgenannten Bereichen verfügen, die in den letzten 5 Jahren erbracht worden ist (gewertet werden auch noch laufende Referenzen seit mind. 6 Monaten begonnener Rückbautätigkeit)
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Qualifikation der/des SiGeKo
Nachweis/ Eigenerklärung mit Angaben auf:
a. Abgeschlossene Ausbildung zum SiGeKo
einschlägige Zusatzqualifikation (z.B. im Bereich Arbeitssicherheit, SiGeKo)
b. Berufliche Erfahrung: Anzahl der einschlägigen Berufsjahre
c. Persönliche Referenzen in den unter 1. genannten Bereichen.
Geforderte Mindestanforderung:
Der/die SiGeKo (PL und stellv. PL) muss über die Qualifikation der abgeschlossenen Ausbildung zum SiGeKo verfügen. Zusätzlich mindestens B.Eng. (FH/TH/TU) oder vergleichbar eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Bauhauptgewerbe oder gleichwertigen Berufsausbildung haben.
Mindestens 5-jährige Berufserfahrung und eine vergleichbare Referenz in den genannten Bereichen verfügen, die in den letzten 5 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen seit mind. 6 Monaten begonnener Rückbautätigkeit)
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
siehe oben
Als Berufsqualifikation wird für den SiGeKo (bzw. stv. SiGeKo) die berufliche Qualifikation B.Eng. (FH, TH, TU) oder vgl. siehe III.1.3 gefordert.
Die persönliche Qualifikation des SiGeKo inkl. Stellv. ist für die Auftraggeberin von hohem Interesse. Der Bewerber/Bieter hat daher die vertragliche Verpflichtung einzugehen, die im Vergabeverfahren insoweit benannten Personen auch tatsächlich unter den vertraglich genannten Bedingungen zur Vertragserfüllung einzusetzen. Die Auftragsdurchführung setzt zudem eine regelmäßige örtliche Präsenz voraus.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Im Auftragsfall gilt: Rechnungen sind unter Angabe der BPG-Auftragsnummer ausschließlich als Scankopien an zu stellen.
b) Im Auftragsfall gilt: Zur Vorlage von Plänen und Bauunterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.
c) Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Postanschrift: Jaegerstaße 1
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: