Flugfeldlöschfahrzeuge FLF

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Flugfeldlöschfahrzeuge FLF
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

NUTS-Code DEA3 Münster

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 20
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Durch eine Vertragsdauer von 20 Jahren werden die Regenerationsplanungen aller Bestandsfahrzeuge dieser Leistungsklasse berücksichtigt. Durch die Einheitlichkeit aller Fahrzeuge, die in den nächsten 20 Jahren an die Bundeswehr geliefert werden, ergeben sich erhebliche taktische Vorteile in der Nutzung, wie beispielsweise die einheitliche Bedienung aller Geräte und des Fahrzeugs selbst. Dies führt dazu, dass im Einsatzfall lebensnotwendige Sekunden, die eine Einstellung auf ein weiteres Fahrzeug bedeuten würde, gespart werden können . Zudem beträgt die geplante Nutzungsdauer der Fahrzeuge 20 Jahre. Eine Neubeschaffung nach Ablauf von sieben Jahre, aber innerhalb der Nutzungszeit der hier zu beschaffenden Fahrzeuge würde zu unterschiedlichen Fahrzeugen im Bestand der Bundeswehr führen, was zu einer erhöhten Fehlerhäufigkeit durch Fehlbedienung führen würde. Es ist deshalb gewünscht alle Fahrzeuge innerhalb der Nutzungszeit baugleich zu erwerben.

Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung

II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 20 Jahren soll die Herstellung und Lieferung von bis zu 60 militärischen Flugfeldlöschfahrzeugen in zwei Varianten inkl. feuerlöschtechnischem Aufbau, feuerwehrtechnischer Beladung, Fahrzeugzubehör und herstellerspezifischer Bordausstattung beschafft werden. Weiterhin sollen Einmalleistungen, wie Materialgrundlagen, Sonderwerkzeuge sowie Schulungsmaßnahmen beschafft werden.
Für die Laufzeit ist durch den Auftragnehmer ein Obsolenszenzmanagement einzurichten.
Die Fahrzeuge werden im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung aber auch in internationalen Einsätzen der Bundeswehr weltweit eingesetzt. Ein weltweiter technischer Support muss durch den Auftragnehmer sichergestellt sein.
Die Flugfeldlöschfahrzeuge sollen in den folgenden zwei Varianten beschafft werden:
Variante 1: FLF militärisch
Variante 2: FLF zivil mit militärischer Zusatzausstattung
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

34144212 Tanklöschfahrzeuge

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber kann den erfolgreichen Bieter dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
60 Fahrzeuge, davon 35 als Festbeauftragung (12 Variante 1, 23 Variante 2) und 25 als Bestellleistung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 175261485.00 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 12.6.2024. Abschluss 6.4.2044

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gemäß der Vergabeunterlagen (für den Teilnahmeantrag unbeachtlich)
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß der Vergabeunterlagen (für den Teilnahmeantrag unbeachtlich)
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:- die unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit(Formular - BAAINBw - B-V 034). - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigenFinanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung,- ein aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen,- sofern zutreffend: die ausgefüllte und unterschriebene Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw - B-V 047)- die unterschriebene Eigenerklärung Russland (Formular _Eigenerklärung Russland

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit (Ziffern III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter / Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III.2.1; Strichaufzählung) Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten vorzulegen.Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis als Eigenerklärung zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht .
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Dem Teilnahmeantrag ist beizufügen:
- eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung über den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, von mindestens 20 Mio Euro jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre beizufügen.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III.2.2; Strichaufzählung) Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Dem Teilnahmeantrag ist beizufügen:
-Der Auftragnehmer muss ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 in Form eines Standard-Zertifikats nachweisen. Es ist ein entsprechendes Zertifikat vorzulegen.
-Der Auftragnehmer muss in Form einer Eigenerklärung ein Qualitätsmanagementsystem gem. der AQAP 2110 nachweisen.
-Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, das Fahrzeug virtuell (in 3D) nach den Vorgaben des Auftraggebers zu konfigurieren. Nachträgliche Anpassungen müssen am 3D-Modell abbildbar und bewertbar sein. Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung zu erbringen.
-Nachweis als Eigenerklärung, dass die Fähigkeit zu technischen Nachbesserungsarbeiten vergleichbar IHS 3 und IHS 4 in Deutschland besteht. Hierbei ist ausführlich darzustellen, wie diese Maßnahmen nach Umfang, Art und Standort erfolgen.
- Nachweis als Eigenerklärung, dass die Fähigkeit zur technischen Nachbesserungsarbeiten vergleichbar IHS 3 weltweit, auch in Krisen- und Kriegsgebieten gegeben ist oder dass die Bereitschaft besteht, diese Fähigkeit einzurichten. (Krisengebiet ist ein Gebiet, das sich in einer politischen, auch wirtschaftlichen Krise befindet, in dem es leicht zu politischen oder zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommen kann)
-Nachweis in Form einer Eigenerklärung, dass eine Ausbildungsausstattung (Taktiksimulator) als mobile Containerlösung sowie als stationäre Anlage für das spätere Produkt geliefert und betreut werden kann.
- Zusage als Eigenerklärung , dass eine Ausbildungsausstattung, in Form eines mobilen Taktik-Simulators geliefert werden kann. Hiermit müssen alle Handgriffe zum Führen des Fahrzeugs, das Gegenstand dieser Vergabe ist - sowie zur Bedienung der fahrzeugspezifischen feuerwehr-technischen Ausstattung erlernbar sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Dem Teilnahmeantrag ist beizufügen:
-ein Nachweis über die Fähigkeit des Unternehmens, mindestens 15 FLF pro Jahr fertigen zu können. Die Fertigungskapazitäten müssen nach Art und Umfang genau beschrieben werden. Der Nachweis kann durch eine schriftliche Eigenerklärung geführt werden.
-Nachweis in Form einer Eigenerklärung (Auflistung) von in den letzten 5 Jahren europaweit erbrachten Lieferungen von Flugfeldlöschfahrzeugen. Anzugeben ist der jeweilige Auftraggeber sowie die Anzahl und die Ausführung der gefertigten Fahrzeuge. Weiterhin anzugeben ist eine kurze technische Beschreibung mit Bildmaterial der entsprechenden Vorhaben /Referenzen, aus denen sich Informationen zu den nachfolgenden Punkten ergeben müssen. (Hinweis: Flugfeldlöschfahrzeuge, die auf handelsüblichen Großserienfahrgestellen aufgebaut wurden, werden nicht anerkannt).
Im Umfang erfüllt, wenn mindestens 25 Flugfeldlöschfahrzeuge der geforderten Bauart (s.u.) binnen 5 Jahren geliefert wurden.
In Art erfüllt, wenn Flugfeldlöschfahrzeuge der geforderten Bauart geliefert wurden, die mindestens zwei der folgenden Anforderungen erfüllen. Diese sind bei der Beschreibung der Fahrzeuge hervorzuheben.
- Beschleunigung mit zul. GM: 0-80 Km/h in max. 25 Sekunden
- Mindestgeschwindigkeit: 130 Km/h
- Löschgelenkarm mit integriertem Wasser-/Schaumwerfer
- Mindestens FPN 10-8000
- Löschwassertank: mindestens 12.500 L
-Eigenerklärung über allgemeine Kenntnisse im militärischen Fahrzeugbau, die bei Projekten innerhalb der letzten 5 Jahre erworben wurden. Anzugeben ist der Auftraggeber des jeweiligen Projektes, die Anzahl, Art und die Bauart der gefertigten Fahrzeuge. Weiterhin einzureichen ist eine kurze technische Beschreibung mit Bildmaterial der entsprechenden Vorhaben / Referenzen, aus denen sich Informationen zu den nachfolgenden Punkten ergeben müssen..
(Hinweis: Flugfeldlöschfahrzeuge, die auf handelsüblichen Großserienfahrgestellen aufgebaut wurden, werden nicht anerkannt).
Dieses Eignungskriterium ist erfüllt, wenn Flugfeldlöschfahrzeuge der geforderten Bauart geliefert wurden, die mindestens zwei der folgenden Anforderungen erfüllen. Diese sind bei der Beschreibung der Fahrzeuge hervorzuheben.
- Antriebsmotor gem. single Fuel Konzept der Nato
- Klimakategorie A1, B3 und C1 gem. STANAG 4370 AECTP 200
- Lackierung nach TL A 0003
- Elektrik nach militärischem Standard VG 95370, 95373, 95374
- Tarnlicht gem. VG 96957/2
- Dokumentation im militärischen Standard H011

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmen / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und soweit zutreffend die vorgenannten Angaben / Erklärungen / Nachweise (Ziffer III.2.3) in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Q/U2BM/NA115/LA111
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
6.6.2023 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform oder schriftlich mit allen Anlagen in 2-facher Ausführung (ein Original und eine Kopie) in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1 unter Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
"Nicht Öffnen - EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb,
Q/U2BM/NA115/LA111,
Schlusstermin: 06.06.2023, 13:00 Uhr".
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E-Vergabe-Plattform oder schriftlich an o.g. Adresse.
Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.

Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich unter www.evergabe-online.de zu registrieren, um Bewerberfragen sowie die Antworten auf die Bewerberfragen elektronisch zu erhalten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.05.2023 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.

Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitere Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25.4.2023

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