Verfahrenstechnische Ausrüstung für Erweiterung der Kläranlage Dannstadt-Schauernheim - 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 23/18-AH-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannstadt-Schauernheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgds.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.vmstart.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verfahrenstechnische Ausrüstung für Erweiterung der Kläranlage Dannstadt-Schauernheim - 1. BA
Sanierung der Kläranlage Dannstadt-Schauernheim, 1. Bauabschnitt, insbesondere Neubau Niederspannungshauptverteilung, Sanierung Zulaufhebewerk, Anbau Rechenhalle, Sanierung Sandfang, Neubau Fäkalannahme, Umbau Lagergebäude, Umbau und Erneuerung
Kläranlage, Falkenweg, 67125 Dannstadt-Schauernheim
VE02 - Verfahrenstechnische Ausrüstung
Zentrifugenanlagen zur Klärschlammentwässerung mit Flockmittelaufbereitung, Schlammpumpwerke, Schlammlagersilo mit Schubboden, mobile Schlammentwässerung in der Bauzeit, Krananlage, Lüftungsanlagen, Wasserleitungen, Armaturen für Entleerung RÜBs und Fäkalschlammannahme bis DN 200, Belüftung für Sandfang einschl. 2 Drehkolbengebläse, Verrohrung Rücklaufschlammpumpen bis DN 250, Sonstiges
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Nachweis Unternehmensumsatz > 3.000.000 €/a in 2020-2023
1 Referenz Schlammentwässerung mit Zentrifuge (Fertigstellung 2018-23)
Abschnitt IV: Verfahren
Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-SchauernheimAm Rathausplatz 167125 Dannstadt-SchauernheimDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-chen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de