Klinikum Worms - Implementierung WLAN Haupthaus Referenznummer der Bekanntmachung: 23-2023-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Worms - Implementierung WLAN Haupthaus
Implementierung WLAN Haupthaus
Worms
Herstellung der Infrastruktur WLAN und LAN im Hauptgebäude
des Klinikums in Worms
25x 19"- Netzwerkschränke 42 HE 53x 19" Patchfelder CAT 6A 24 Ports
22x 19" Patchfelder CAT 3
51x 19" LWL Rangierverteiler 12x SC Duplex
750x Datenanschlussdose CAT6A 2x RJ45
1.490x Anschlüsse und Messungen Datenkabel
612x Anschlüsse und Messungen LWL-Leitungen
664x Patchkabel
ca. 130m Kabelrinnen und Steigleitern 400mm ca. 1.400m Installationsleitungen ca. 38.000m Datenkabel CAT 7 Simplex/Duplex
ca. 3.000m LWL-Leitungen ca. 28 Beleuchtungskörper Steckdosen und Schaltermaterial, Potentialausgleich, Blitz- und Überspannungsschutz, Brand- und Schallschutz, Baustrom, Demontagen und Provisorien
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und DiensteMarktplatz 267547 WormsDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9