Patientenportal Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-011-IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportal
Beschaffung eines Patientenportals mit integrierten Zugang zu (mindestens) einer Entlassmanagement-Plattform.
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Es soll ein barrierefreies, niederschwelliges und intuitives Patientenportal beschafft werden, auf das die Patienten des KliLu und deren - auch künftige- Tochtergesellschaften, insbesondere die medizinischen Versorgungszentren über eine Weboberfläche zugreifen können. Primäre Aufgabe des Patientenportals ist jegliche Kommunikation mit dem Patienten einschließlich des Austauschs sämtlicher Daten, Dokumente und Bilder zentral zu ermöglichen. Selbstverständlich muss das Portal sämtliche gängigen und erwartbaren Funktionen bereitstellen, vor allem ein umfassendes Terminmanagement, ein vollständiges Behandlungstagebuch, Vertreter- und Angehörigenzugriffsmöglichkeiten, die Einbindbarkeit KBV-zertifizierter Anbieter virtueller Sprechstunden sowie die Anbindung an die Speiseversorgung. Hierzu erforderlich ist eine tiefe Einbindung in das Krankenhausinformationssystem (i.s.h.med) und die PVS-Systeme (TurboMed der Firma CGM) sowie die Anbindung an eine Vielzahl von Subsystemen (u.a. an ein in Beschaffung befindliches VNA mit IHE-Infrastruktur, Orgacard).
Bestandteil des zu beschaffenden Portals ist weiterhin der integrierte Zugang zu (mindestens) einer Entlassmanagement-Plattform, durch die das komplette Entlassmanagement organisiert und koordiniert werden kann. Die Plattform muss daher sämtliche gängigen und erwartbaren Funktionalitäten aufweisen. Die Kommunikation mit der Entlassmanagement-Plattform muss sowohl aus dem Portal, als auch des Krankenhausinformationssystems möglich sein. Von hervorgehobener Bedeutung ist, dass die Plattform eine hohe Zahl an Kooperationseinrichtungen, vor allem ambulante Dienste, Pflegeheime und Rehaeinrichtungen im regionalen Einzugsgebiet des KliLu vorhält.
Die Erstkonfiguration und Erstanpassung auf die individuellen Bedürfnisse des KliLu und deren Tochtergesellschaften ist Bestandteil der Ausschreibung. Die anschließende Anpassung und Erweiterung des Systems muss geschulten Anwendern des Auftraggebers im KliLu und deren Tochtergesellschaften möglich sein.
Ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung ist eine langjährige Service- und Pflegeleistung.
Die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Waren und Dienstleistungen sind Bestandteil der Förderung nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ("Patientenportal"). Die Voraussetzungen des vorgenannten Fördertatbestandes, insbesondere die so genannten Muss Kriterien, müssen mit der Beschaffung erfüllt werden.
Verlängerung der ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren um jeweils 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;
- Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der Jahre 2020-2022, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern der Jahresabschluss für 2022 noch nicht vorliegt, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf den 31.12.2022 vorzulegen;
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss durchschnittlich mindestens 2 Mio. EUR betragen.
- Das Verhältnis von Vermögen (Umlaufvermögen) zu Verbindlichkeiten (kurzfristige Verbindlichkeiten) soll durchschnittlich mindestens 1,2 betragen. Bei einem Quotienten < 1,2 behalten sich die Auftraggeber vor, das Ausschlusskriterium als nicht erfüllt anzusehen. Der Bieter kann den Ausschluss durch eine sog. "harte Patronatserklärung" z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens abwenden. Das die Patronatserklärung abgebende Unternehmen muss seinerseits das geforderte Verhältnis von Vermögen zu Verbindlichkeiten anhand der letzten 3 Jahresabschlüsse nachweisen. Es ist sinnvoll, eine entsprechende Patronatserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wenn der Bewerber die geforderte Mindestanforderung (Quotient 1,2) nicht erfüllt.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV);
- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Nachweise von Referenzprojekten erbeten (siehe Mindeststandards).
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
- Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Inbetriebnahme in Echtbetrieb zwischen 2019 bis 2022) unter Angabe des Beginns des Echtbetriebs, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach. Die Referenzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein:
a) Echtbetrieb eines Patientenportals, welches mindestens über die Funktionalitäten Terminmanagement, Dokumentenaustausch und strukturierte digitale Kommunikation mit den Patienten verfügt, mehrere Mandanten verwaltet, mit integriertem Zugang zu einer Entlassmanagement-Plattform sowie an das klinische Informationssystem i.s.h.med angebunden ist.
b) Echtbetrieb des Patientenportals in einem Krankenhaus der Maximalversorgung oder Universitätskrankenhaus.
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie: Gemäß § 165 GWB können die Beteiligten im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Bitte kennzeichnen Sie bei Bedarf bereits bei Abgabe Ihres Angebots die Teile, die unter den Geheimschutz fallen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYMV4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.