Bezug von preisgebundener wissenschaftlicher Literatur (Monographien / Fortsetzungen / Lo-seblattausgaben) aus Deutschland für die Universitätsbibliothek Trier Referenznummer der Bekanntmachung: 3302400001/1710008001_UB_MONpreisgebunden_23

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-trier.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYDCYEV2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYDCYEV2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bezug von preisgebundener wissenschaftlicher Literatur (Monographien / Fortsetzungen / Lo-seblattausgaben) aus Deutschland für die Universitätsbibliothek Trier

Referenznummer der Bekanntmachung: 3302400001/1710008001_UB_MONpreisgebunden_23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
22113000 Bücher für Bibliotheken
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von preisgebundener wissenschaftlicher Literatur (Monografien, Fortsetzungen / Loseblattausgaben) -gedruckt - aus Deutschland

Der Umsatz in diesem Bereich lag im Jahre 2022 bei ca. 233.000 Euro netto. Für den Ausschreibungszeitraum von 4 Jahren liegt das geschätzte Volumen bei ca. 450.000 Euro netto.

Die angegebenen Umsätze dienen lediglich der Information und sind nicht als Mindestumsatz zu verstehen.

Details siehe Vergabeunterlagen (insb. LV und Titelliste)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 450 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
22113000 Bücher für Bibliotheken
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier Universitätsbibliothek

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von preisgebundener wissenschaftlicher Literatur (Monografien, Fortsetzungen / Loseblattausgaben) -gedruckt - aus Deutschland

Details siehe Vergabeunterlagen (insb. LV und Titelliste)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 450 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2024
Ende: 30/06/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagskriterien

Bei der Entscheidung über den Zuschlag wird aufgrund des Leistungsverzeichnisses ausschließlich der Preis (100%) als Kriterium herangezogen. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.

Der Preis ermittelt sich wie folgt:

Der Verlagspreis wird aufgrund des Buchpreisbindungsgesetzes in Deutschland als gegeben angesehen.

Rabatt * Umsatz netto 2022 (233.000 Euro)

+ Versandkosten Lieferant pro Bestellung * Anzahl Bestellungen 2022 (2.175)

+ Servicegebühren pro Bestellung MON * Anzahl Bestellungen 2022 (1.536)

+ Servicegebühren pro Fortsetzungsbestellung * Anzahl Fortsetzungsbestellungen inkl.

inkl. Loseblattbestellung Loseblattbestellungen 2022 (639)

+ Servicegebühren pro Eilbestellung * Anzahl Eilbestellungen (500)

+ Versandkosten pro Eilbestellung * Anzahl Eilbestellungen (500)

= Endpreis

Der Endpreis ergibt sich aus der Summe folgender Einzelposten -wobei der Verlagspreis aufgrund des Buchpreisbindungsgesetzes als gegeben angesehen wird:

- Der Rabatt ergibt sich aus der Multiplikation des prozentualen Rabatts mit dem Nettoumsatz aus 2022 (233.000)

- Die Versandkosten ergeben sich aus den Versandkosten des Lieferanten pro Bestellung multipliziert mit der Anzahl der Bestellungen in 2022 (2.175)

- Die Servicekosten für MON-Bestellungen ergeben sich aus den Servicegebühren pro MON-Bestellung multipliziert mit der Anzahl der Bestellungen in 2022 (1.536)

- Die Servicekosten für Fortsetzungsbestellung inkl. Loseblattbestellungen ergeben sich aus den Servicegebühren pro Fortsetzungsbestellung inkl. Loseblattbestellung multipliziert mit der Anzahl der Fortsetzungsbestellungen inkl. Loseblattbestellungen in 2022 (639)

- Die Servicekosten für Eilbestellungen ergeben sich aus den Servicegebühren pro Eilbestellung multipliziert mit der geschätzten Anzahl von jährlichen Eilbestellungen (500).

- Die Versandkosten für Eilbestellungen ergeben sich aus den Versandkosten pro Eilbestellung multipliziert mit der geschätzten Anzahl von Eilbestellungen (500)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Vorzulegende Nachweise und Erklärungen

Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.

Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu:

1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB und zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Erklärung, dass Sie:

- den gesetzlichen Verpflichtungen zur fristgerechten Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind,

--> zu erbringender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes

- den Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Beschäftigung Schwerbehinderter ordnungsgemäß nachgekommen sind,

- nicht rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen uns eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist nach

o § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

o § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

o § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

o § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

o § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

o § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

o § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

o den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

o den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeits-kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

- über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,

- uns nicht in Liquidation befinden,

- keine Verfehlungen begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere wir uns nicht an Preisabsprachen beteiligt haben bzw. beteiligen werden,

- unserer Verpflichtung zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben ordnungsgemäß nachgekommen sind

--> zu erbringender Nachweis: Mustererklärung nach § 4 LTTG

und

- wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 3 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind und

- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen

--> zu erbringender Nachweis: Eintragung im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorzulegende Nachweise und Erklärungen

Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.

Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu:

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:

I. Umsatzerklärung

Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.

--> zu erbringender Nachweis: Einreichung eines gültigen Versicherungsscheins

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorzulegende Nachweise und Erklärungen

Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.

Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu:

3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

I. Referenzen

Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung mindestens zwei Referenzbibliotheken aus dem Bereich Universität bzw. Hochschule oder wissenschaftliche Bibliothek, die in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit mindestens zwölf Zeitmonaten, vom Bieter erhielten, nachweisen.

Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine, sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten die Be-zeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/05/2023
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/05/2023
Ortszeit: 11:30
Ort:

- elektronisch -

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCYEV2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/04/2023

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Münster-Sarmsheim
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Nieder-Olm
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Oppenheim
Osthofen
Otterberg
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Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rhodt unter Rietburg
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