Lieferung von Spundbohlenmaterial für den Neubau der Uferbefestigung, 1.BA

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-andernach.de/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Spundbohlenmaterial für den Neubau der Uferbefestigung, 1.BA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44212400 Spundbohlen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Andernach planen den Neubau der Uferbefestigung im „Stromhafen Andernach“ in drei

Bauabschnitten (1. bis 3. BA). Das Gesamtprojekt erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren (2023 bis

2025). Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Lieferung von Spundbohlen für den 1.

BA (hier: von Rhein-km 612,255 bis Rhein-km 612,090). Die mit der Planung und Bauüberwachung beauftragte

Ingenieurgemeinschaft Hartwig/grbv hat hierzu die entsprechende Ausführungsplanung erstell

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 453 758.44 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44212400 Spundbohlen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Hauptort der Ausführung:

Uferstraße (gegenüber Uferstraße 17) 56626 Andernach Deutschland hier: Betroffene Uferbefestigung von

Rhein-km 612,255 bis Rhein-km 612,090

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wird die Lieferung von Lieferung von Spundbohlenmaterial für die Baumaßnahme „Neubau der

Uferbefestigung im Stromhafen Andernach“. Insgesamt ca. 350 to Stahlspundwand.

Die Lieferleistung umfasst die Stahlspundbohlen einschließlich erforderlicher Verbindungselemente und

arbeitstechnischer Lochungen nach Zeichnung.

Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten wird darauf hingewiesen, dass - unabhängig Zahlungsziel –eine

Rechnungsgestellung erst nach Lieferung möglich ist.

Die Spundbohlen sind direkt frei Baustelle nach Andernach zu liefern:

Liefern frei Verwendungsstelle (Hafenanlagen Andernach) und vor Ort auf einer vom AG zugewiesenen Fläche

abladen und lagern. Es gilt die unter Ziff. I. angegebene Adresse, sowie der Lieferzeitraum.

Lagerfläche: Im Hafen der Stadtwerke Andernach entsprechend beigefügtem Lageplan Der Bieter hat

sich eigenverantwortlich über Randbedingungen für die Anlieferung (Straße, Schiene, Wasserstraße) und

die Entladung (Hubwege und Hublasten ggf. vorhandener, nach Abstimmung mit dem Hafen zu nutzende

Krankapazitäten, Anlegestellen bei Schiffstransport usw.) zu informieren und dies bei der Kalkulation zu

berücksichtigen.

Lagerung in Stapeln zu max. 10 DB.

Lagerung getrennt nach DB, EB, K-DB, Dalbenprofile, Schlossprofile Material entsprechend Spundwandtabelle

Rammplan R01. Alternative, gleichwertige Profile sind möglich.

Sollte der Bieter alternative Profile vorsehen, hat er eine entsprechend angepasste Spundwandtabelle mit

seinem Angebot einzureichen. Gesamtgewicht = ca. 350 ton.

Die Stahlspundbohlen sind zu liefern bis spätestens 1.6.2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 036-104485
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ötigheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76470
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 453 758.44 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/04/2023

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