Lieferung von Spundbohlenmaterial für den Neubau der Uferbefestigung, 1.BA
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-andernach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Spundbohlenmaterial für den Neubau der Uferbefestigung, 1.BA
Die Stadtwerke Andernach planen den Neubau der Uferbefestigung im „Stromhafen Andernach“ in drei
Bauabschnitten (1. bis 3. BA). Das Gesamtprojekt erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren (2023 bis
2025). Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Lieferung von Spundbohlen für den 1.
BA (hier: von Rhein-km 612,255 bis Rhein-km 612,090). Die mit der Planung und Bauüberwachung beauftragte
Ingenieurgemeinschaft Hartwig/grbv hat hierzu die entsprechende Ausführungsplanung erstell
Uferstraße (gegenüber Uferstraße 17) 56626 Andernach Deutschland hier: Betroffene Uferbefestigung von
Rhein-km 612,255 bis Rhein-km 612,090
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Lieferung von Spundbohlenmaterial für die Baumaßnahme „Neubau der
Uferbefestigung im Stromhafen Andernach“. Insgesamt ca. 350 to Stahlspundwand.
Die Lieferleistung umfasst die Stahlspundbohlen einschließlich erforderlicher Verbindungselemente und
arbeitstechnischer Lochungen nach Zeichnung.
Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten wird darauf hingewiesen, dass - unabhängig Zahlungsziel –eine
Rechnungsgestellung erst nach Lieferung möglich ist.
Die Spundbohlen sind direkt frei Baustelle nach Andernach zu liefern:
Liefern frei Verwendungsstelle (Hafenanlagen Andernach) und vor Ort auf einer vom AG zugewiesenen Fläche
abladen und lagern. Es gilt die unter Ziff. I. angegebene Adresse, sowie der Lieferzeitraum.
Lagerfläche: Im Hafen der Stadtwerke Andernach entsprechend beigefügtem Lageplan Der Bieter hat
sich eigenverantwortlich über Randbedingungen für die Anlieferung (Straße, Schiene, Wasserstraße) und
die Entladung (Hubwege und Hublasten ggf. vorhandener, nach Abstimmung mit dem Hafen zu nutzende
Krankapazitäten, Anlegestellen bei Schiffstransport usw.) zu informieren und dies bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Lagerung in Stapeln zu max. 10 DB.
Lagerung getrennt nach DB, EB, K-DB, Dalbenprofile, Schlossprofile Material entsprechend Spundwandtabelle
Rammplan R01. Alternative, gleichwertige Profile sind möglich.
Sollte der Bieter alternative Profile vorsehen, hat er eine entsprechend angepasste Spundwandtabelle mit
seinem Angebot einzureichen. Gesamtgewicht = ca. 350 ton.
Die Stahlspundbohlen sind zu liefern bis spätestens 1.6.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ötigheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76470
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt