Vergabe LAN-/WLAN-Infrastruktur
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vincentius-speyer.de/haus-und-traeger/traeger/krankenhaus-stiftung/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe LAN-/WLAN-Infrastruktur
Die beiden Standorte der KS-NS setzen heute im Bereich der Netzwerktechnik aus-
schließlich Produkte des Herstellers HPE Aruba ein. Aufgrund des steigenden Be-
darfs im Bereich der Digitalisierung innerhalb der Kliniken als auch der stetig stei-
genden Anforderungen an Mobilität, Netzwerk Security und Automatisierung der
Netzwerkprozesse ist das gesamte Netzwerk beider Standorte zu modernisieren.
Hierfür kann der Bestand an vorhandenen Netzwerkkomponenten, insbesondere
am Standort Speyer, mit in die neue Netzwerkinfrastruktur eingebunden werden,
um die bereits getätigten Investitionen zu schützen.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über 1.1) den Gesamtumsatz in EUR und 1.2) den Umsatz im Be-
reich der Lieferung von Netzwerkinfrastruktur in EUR, jeweils bezogen auf die letzten
drei Geschäftsjahre.
2) Eigenerklärung über eine vorherige Umsetzung einer Software Defined Architektur
(SDA). Dabei muss mindestens eine im Feld befindliche Installation für LAN und W-
LAN umgesetzt worden sein.
3) Eigenerklärung zu mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Lie-
feraufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner
und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) referenzierten
Leistungen vom 20.4.2020 bis 19.4.2023, c) Art der Leistungen, und d) Leistungser-
bringer der nach Buchstabe c) referenzierten Leistungen.
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen
erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz muss jeweils
a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens auf einen
der Erbringungszeiträume vom 20.4.2020 bis 19.4.2021, vom 20.4.2021 bis 19.4.2022,
vom 20.4.2022 bis 19.4.2023 bezogen sein, c) mindestens eine der nachfolgenden
Leistungen nachweisen: Erneuerung der WLAN-Infrastruktur über verteilte Standorte
oder Erneuerung der aktiven LAN Infrastruktur über verteilte Standorte, für d) mindes-
tens 1000 aktive Teilnehmerports oder mindestens 2000 aktive Teilnehmerports oder
mindestens 3900 aktive Teilnehmerports sowie e) mindestens 200 Access-Points oder
mindestens 350 Access-Points oder mindestens 500 Access-Points und f) mindestens
auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unter-
auftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Ver-
tragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines Angebots erfolgt unter Be-
rücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des For-
mulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“(kurz: Formular) elektronisch in Textform
nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens
im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Aus-
schluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahms-
weise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftragge-
ber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder
V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt
der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auf-
traggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche
oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärun-
gen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich
ist.
3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklä-
rung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Ei-
generklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bie-
tergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu ver-
merken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 10
des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fä-
higkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragneh-
mer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben
werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes
Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2 des Formu-
lars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes
Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgese-
henen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deck-
blatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den
Unterauftragnehmer ist auf Seite 10 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des
Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber
verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bie-
ter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5. vgl. Eignungsleihe Ziffer I.5 des Formulars
6. vgl. Selbstreinigung Ziffer I.6 des Formulars
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/