Bezug von Zeitschriftenliteratur für die Universitätsbibliothek Trier Referenznummer der Bekanntmachung: 3302400001/1710008001_UB_ZS_23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bezug von Zeitschriftenliteratur für die Universitätsbibliothek Trier
Bezug von Zeitschriftenliteratur für die Universitätsbibliothek Trier
LOS 1: Lieferung von Zeitschriften (periodisch erscheinenden Veröffentlichungen, wie z.B. Fachzeit-schriften, Jahrbücher) aus Deutschland in gedruckter oder kombiniert gedruckter und elektroni-scher Form (p oder p+e).
LOS 2: Lieferung von Zeitschriften (periodisch erscheinenden Veröffentlichungen, wie z.B. Fachzeit-schriften, Jahrbücher) weltweit außer Los 1 und 3 (s. Liste der zu beschaffenden Zeitschriften für Los 2) in gedruckter oder in kombiniert gedruckter und elektronischer Form (p oder p+e).
LOS 3: Bereitstellung von E-Zeitschriften (periodisch erscheinenden Veröffentlichungen, wie z.B. Fachzeitschriften, Jahrbücher) aus Deutschland und weltweit ausschließlich in elektronischer Form (e-only).
Lieferung von Zeitschriften (periodisch erscheinenden Veröffentlichungen, wie z.B. Fachzeitschriften, Jahrbücher) aus Deutschland in gedruckter oder kombiniert gedruckter und elektronischer Form (p od
Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier Universitätsbibliothek
Lieferung von Zeitschriften (periodisch erscheinenden Veröffentlichungen, wie z.B. Fachzeitschriften, Jahrbücher) aus Deutschland in gedruckter oder kombiniert gedruckter und elektronischer Form (p oder p+e).
Der Umsatz in diesem Bereich lag im Jahre 2022 bei ca. 115.000 Euro netto. Für den Ausschreibungszeitraum liegt das geschätzte Volumen bei ca. 320.000 Euro netto.
Details siehe Vergabeunterlagen (LV und Titelliste)
Lieferung von Zeitschriften (periodisch erscheinenden Veröffentlichungen, wie z.B. Fachzeitschriften, Jahrbücher) weltweit außer Los 1 und 3 (s. Liste der zu beschaffenden Zeitschriften für Los 2) in
Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier Universitätsbibliothek
Lieferung von Zeitschriften (periodisch erscheinenden Veröffentlichungen, wie z.B. Fachzeitschriften, Jahrbücher) weltweit außer Los 1 und 3 (s. Liste der zu beschaffenden Zeitschriften für Los 2) in gedruckter oder in kombiniert gedruckter und elektronischer Form (p oder p+e).
Der Umsatz in diesem Bereich lag im Jahre 2022 bei ca. 160.000 Euro netto. Für den Ausschreibungszeitraum liegt das geschätzte Volumen bei ca. 600.000 Euro netto.
Details siehe Vergabeunterlagen (LV und Titelliste)
Bereitstellung von E-Zeitschriften (periodisch erscheinenden Veröffentlichungen, wie z.B. Fachzeitschriften, Jahrbücher) aus Deutschland und weltweit ausschließlich in elektronischer Form (e-only).
Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier Universitätsbibliothek
Bereitstellung von E-Zeitschriften (periodisch erscheinenden Veröffentlichungen, wie z.B. Fachzeitschriften, Jahrbücher) aus Deutschland und weltweit ausschließlich in elektronischer Form (e-only).
Der Umsatz in diesem Bereich lag im Jahre 2022 bei ca. 84.000 Euro netto. Für den Ausschreibungszeitraum liegt das geschätzte Volumen bei ca. 140.000 Euro netto.
Details siehe Vergabeunterlagen (LV und Titelliste)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorzulegende Nachweise und Erklärungen
Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.
Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu:
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB und zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Erklärung, dass Sie:
- den gesetzlichen Verpflichtungen zur fristgerechten Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind,
--> zu erbringender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes
- den Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Beschäftigung Schwerbehinderter ordnungsgemäß nachgekommen sind,
- nicht rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen uns eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist nach
o § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
o § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
o § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
o § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
o § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
o § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
o § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
o den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
o den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeits-kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
- über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- uns nicht in Liquidation befinden,
- keine Verfehlungen begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere wir uns nicht an Preisabsprachen beteiligt haben bzw. beteiligen werden,
- unserer Verpflichtung zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben ordnungsgemäß nachgekommen sind
--> zu erbringender Nachweis: Mustererklärung nach § 4 LTTG
und
- wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 3 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind und
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen
--> zu erbringender Nachweis: Eintragung im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis
Vorzulegende Nachweise und Erklärungen
Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.
Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu:
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
I. Umsatzerklärung
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.
--> zu erbringender Nachweis: Einreichung eines gültigen Versicherungsscheins
Vorzulegende Nachweise und Erklärungen
Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.
Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu:
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
I. Referenzen
Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung je Los mindestens zwei Referenzbibliotheken aus dem Bereich Universität bzw. Hochschule oder wissenschaftliche Bibliothek, die in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit mindestens zwölf Zeitmonaten, vom Bieter erhielten, nachweisen.
Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine, sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
- elektronisch -
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCYEVV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]