Übernahme und Entsorgung von Bioabfällen aus dem Nationalparklandkreis Birkenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: KBIR-2023-0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von Bioabfällen aus dem Nationalparklandkreis Birkenfeld
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Erfassung aus dem Nationalparklandkreis Birkenfeld
Nationalparklandkreis Birkenfeld
Übernahme und den Transport von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Erfassung ab der vom AG vorgegebenen Übernahmestelle bzw. Umladestation zu der/n eigens gewählte/n Verwertungsanlage/n in einem Umfang von ca. 4.900 Mg pro Jahr;
Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Erfassung in einem Umfang von ca. 4.900 Mg pro Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe RETERRA Südwest GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5EY1Y7193VB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.