Feuerwehr Worms - Beschaffung DLK Referenznummer der Bekanntmachung: 22-2023-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehr Worms - Beschaffung DLK
Beschaffung DLK
Fahrgestell
Lieferung eines Fahrgestelles (Straßenantrieb) für eine Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14 043
Aufbau
Lieferung eines Feuertechnischen Aufbaues für eine Drehleiter DLAK 23/12 nach DIn EN 14 043 inklusive des Einbaus der Beladung.
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwehrtechnische Beladung:
Lieferung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Feuerwehrtechnischen Beladung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
auf Verlangen der Vergabestelle:
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Auftragsanteil Nachunternehmer)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
auf Verlangen der Vergabestelle:
- Angaben über die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9