Sicherheits- und Pfortendienst Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-004-GBI

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Postanschrift: Bremserstr. 79
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYMP2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYMP2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: (gemeinnütziges) Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sicherheits- und Pfortendienst

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-004-GBI
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber schreibt Sicherheits-/Bewachungs- und Pforten-, Telefon und Informationsdienste für den Krankenhausbetrieb aus. Umfang: 365/7/24 für 4 Jahre

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000 Bewachungsdienste
79992000 Empfangsdienste
79511000 Telefonistendienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen zusätzlich: Bremserstr. 88, 67063 Ludwigshafen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Klinikum sollen der Sicherheits- und Bewachungsdienst sowie die Pforten-, Informations- und Telefondienste vergeben werden.

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr Dienstleistungen im Bereich Schließ- und Kontrolldienste und im Bereich Pforten-, Telefon- und Informationsdienste.

Der Auftragnehmer überwacht im Rahmen der Kontrollgänge die Einhaltung der Hausordnung im gesamten Klinikbereich sowie in der Liegenschaft Bremserstr. 88, sorgt für Ruhe und Ordnung und stellt mit seiner Tätigkeit die Sicherheit des Hauses, aller Mitarbeiter, Patienten und Besucher sicher. Darüber hinaus gehört die tägliche Raucherkontrolle des Eingangsbereichs des Klinikums zu den beauftragten Leistungen.

Zusätzlich sollen im Bedarfsfall besondere Leistungen (z.B. Gestellung eines zusätzlichen Mitarbeiters nach ALEP oder Zusätzliche Einlasskontrollen in Pandemiefällen) vom Auftragnehmer erbracht werden.

Optional wird für etwaige unvorhergesehene Fälle, die eine rechtzeitige Neuausschreibung verhindern, die Verlängerung der Dienstleistungsverträge um zweimal jeweils ein Jahr vorgesehen, so dass die maximale Laufzeit auf sechs Jahre begrenzt wird.

Da sich die Bereich Sicherheitsdienst und Pfortendienst gegenseitig unterstützen und im Bedarfsfall auch vertreten sollen, stellt die ausgeschriebene Leistung eine zusammenhängende, einheitliche Leistung da, so dass eine Losaufteilung nicht erfolgt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistung (Details siehe Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

2 x 12 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Eine Registrierung ist aus sicherheitstechnischen Gründen, die in der Natur des Ausschreibungsgegenstandes selbst liegen, erforderlich.

Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.

Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird

- um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein;

- um Vorlage eines Nachweises über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/In oder der Führungskräfte des Unternehmens (gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) gebeten:

a) Nachweis über die berufliche Befähigung (Erlaubnis zum Führen eines Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 GewO).

b) aktuelle (d.h. nicht früher als 1 Monat vor Datum der Bekanntmachung) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 GewO. Der Nachweis zu a) und b) muss sich entweder auf den Inhaber oder eine mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person beziehen; für juristische Personen gilt dies für die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind oder keine mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person einen Sachkundenachweis hat.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;

- Darstellung der Unternehmensstruktur;

- Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;

- Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;

- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der Jahre 2018-2020, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern der Jahresabschluss für 2020 noch nicht vorliegt, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf den 31.12.2020 vorzulegen;

- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2022). Sofern der Jahresabschluss für das Jahr 2022 noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte den vorläufigen, vom Wirtschaftsprüfer erstellten Jahresabschluss, alternativ eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Stichtag 31.12.2022 ein. Der Jahresabschluss ist unverzüglich nach seiner Veröffentlichung nachzureichen;

- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.

Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: Personenschäden: mind. 5 Mio. EUR,

Sachschäden: mind. 5 Mio. EUR, Vermögensschäden: mind. 500.000 EUR, für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr

(2-fache Maximierung der Versicherungssumme);

- Mindestnettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags: 2 Mio. EURO;

- Das Verhältnis von Vermögen (Umlaufvermögen) zu Verbindlichkeiten (kurzfristige Verbindlichkeiten) soll durchschnittlich mindestens 1,2 betragen. Bei einem Quotienten < 1,2 behält sich der Auftraggeber vor, das Ausschlusskriterium als nicht erfüllt anzusehen. Der Bieter kann den Ausschluss durch eine sog. "harte Patronatserklärung" z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens abwenden. Das die Patronatserklärung abgebende Unternehmen muss seinerseits das geforderte Verhältnis von Vermögen zu Verbindlichkeiten anhand der letzten drei Jahresabschlüsse nachweisen. Es ist sinnvoll, eine entsprechende Patronatserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wenn der Bewerber die geforderte Mindestanforderung (Quotient mind. 1,2) nicht erfüllt;

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;

- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;

- Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen der Qualitätssicherung des Unternehmens (gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV);

- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");

- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;

- geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;

- Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.

Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Nicht zulässig ist eine Eignungsleihe des Objektleiters oder die Unterauftragsvergabe in Bezug auf den Objektleiter. Der Objektleiter muss ein Mitarbeiter des Bewerbers / Bieters sein (§ 47 Abs. 5 VgV). Ausschluss-Kriterium (bei Nichterfüllung Ausschluss!)

- Mindestanforderung an Referenzen:

a) Referenzen über mit der Ausschreibung vergleichbaren Leistungen, also sowohl Leistungen im Bereich Sicherheits- als auch Pfortendienst. Es müssen Referenzen aus beiden Leistungsfeldern (also sowohl Sicherheitsdienst als auch Pfortendienst), eingereicht werden. Zur Klarstellung: Je Leistungsbereich sind drei Referenzen nachzuweisen; diese können in einer gemeinsamen Referenz oder in unterschiedlichen Referenzen erfüllt sein. (Mindestanforderung Eignung). (Eine Referenz wird dann als vergleichbar angesehen, wenn das angegebene, durchschnittliche Vertragsvolumen pro Jahr mindestens 50 % des ausschreibungsgegenständlichen Jahresvolumens entspricht (vgl. Werte gemäß Preisblatt).)

b) und davon mindestens eine Referenz aus dem Sicherheitsdienst im Krankenhausbereich (Mindestanforderung Eignung)

c) und davon mindestens eine Referenz aus dem Pfortendienst im Krankenhausbereich (Mindestanforderung Eignung).

d) und davon mindestens eine Referenz mit bereits mindestens einem abgeschlossenen Jahr Laufzeit (Mindestanforderung Eignung).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 34a GewO

Nachweis über die berufliche Befähigung (Erlaubnis zum Führen eines Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 GewO) ist zu erbringen.

Der Nachweis muss sich entweder auf den Inhaber oder eine mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person beziehen; für juristische Personen gilt dies für die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind oder keine mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person einen Sachkundenachweis hat.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/05/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bitte beachten Sie: Gemäß § 165 GWB können die Beteiligten im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.

Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.

Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.

Bitte kennzeichnen Sie bei Bedarf bereits bei Abgabe Ihres Angebots die Teile, die unter den Geheimschutz fallen.

Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYMP2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.

In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.

Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:

(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2023

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